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ADB:Abel, Karl von

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Artikel „Abel, Karl von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 14–15, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Abel,_Karl_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 13:48 Uhr UTC)
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Abel: Karl v. A., baierischer Staatsmann, geb. 17. Sept. 1788 zu Wetzlar, Sohn eines Procurators am Reichskammergericht, studirte 1806–9 die Rechtswissenschaft zu Gießen und trat 1810 in baierischen Staatsdienst. 1817 wurde er als Stadt- und Polizeicommissär in Bamberg angestellt, 1819 als Regierungsrath nach München berufen und 1827 zum Ministerialrath befördert. Im stürmischen Landtag 1831 hielt er als Regierungscommissär, um die Kammer mit dem vorgelegten Preßgesetzentwurf zu befreunden, eine Lobrede auf Preßfreiheit und Aufhebung der Censur; dieser Beginn seiner politischen Thätigkeit ließ durchaus nicht die Richtung seiner späteren staatsmännischen Wirksamkeit ahnen. Im folgenden Jahre wurde er von König Ludwig I. als Rath der Regentschaft beigeordnet, welche den jugendlichen König Otto nach Griechenland begleitete. Er stand mit seinem liberalen Institutionen geneigten Collegen Maurer im besten Einvernehmen und machte mit diesem vereint Opposition gegen den Präsidenten der Regentschaft, Grafen Armansperg, der sich von der englischen Diplomatie allzu gefügig leiten ließ. Es gelang den Anhängern des Grafen in München, bei König Ludwig die Abberufung Abel’s und Maurer’s durchzusetzen, und A. trat 1834 wieder als Rath in das baierische Ministerium des Innern ein. 1836 vermählte er sich mit Friederike von Rinecker, einer streng religiösen Dame, die großen Einfluß auf ihn gewann. Im Landtage 1837 griff er wieder als Regierungscommissär in die durch die Vermehrung der Klöster in Baiern hervorgerufene Debatte ein und vertrat in dieser wie in finanziellen Fragen sehr energisch die Rechte der Krone. In ihm glaubte deshalb König Ludwig den geeigneten Anwalt des monarchischen Princips gefunden zu haben, Fürst Wallerstein wurde entlassen, A. am 1. Nov. 1837 zum Staatsrath in ordentlichem Dienste ernannt und in provisorischer Weise mit der Leitung des Ministeriums des Innern betraut und einige Monate später definitiv bestätigt. – Seine Erhebung trifft zusammen mit dem Kölner Kirchenstreit, welcher in ganz Deutschland religiöse Aufregung wachrief, die auch politischen Charakter annahm. Bald trat eine ausgesprochen katholische Färbung des neuen Ministeriums unverkennbar hervor, ein Anknüpfen an die Tradition des Kurfürsten Maximilian I., welche für Baiern den Beruf einer katholischen Schutzmacht vindicirt. Mehrere Bestimmungen des Religionsedicts wurden im Sinne des Concordats ausgelegt, Missionen begünstigt, für fromme Zwecke große Summen verwendet, die Stellung des Klerus gehoben. Ein Erlaß, welcher die Kniebeugung auch der protestantischen Soldaten bei katholischem Gottesdienst anordnete, machte den Anfang einer Reihe von Verfügungen, welche die Anschauung und die Rechte der Protestanten verletzten. Die Bildung evangelischer Gemeinden und die Ausübung ihres Gottesdienstes wurden erschwert und beschränkt, der Beitritt zum Gustav-Adolph-Verein den baierischen Protestanten untersagt, gegen jede oppositionelle Regung strenge Censur gehandhabt. In den Kammerverhandlungen 1840 gab die Frage, ob der Landesvertretung Prüfung der Verwendung der sogenannten Erübrigungen im Staatshaushalt zustehe, Anlaß zu erregtem Streit zwischen Minister und Ständen. A. verwahrte sich [15] gegen das „Einschwärzen moderner Begriffe, die statt des ständischen Princips das repräsentative unterschieben wollten“; in diesem Sinne wurde auch der Gebrauch der Bezeichnung „Staatsministerium“ verboten, da nur der König die gesammte Staatsgewalt in sich vereinige. Heftige Ausfälle, die sich A. in der Kammer gegen seinen Vorgänger, den Fürsten Wallerstein, erlaubte, hatten ein Duell zur Folge, das jedoch erfolglos blieb. Wallerstein trat an die Spitze der Opposition, die sich namentlich in den neugewonnenen größtentheils protestantischen Provinzen des Königreichs gegen das einseitige Bevormundungsprincip des Ministeriums bildete und im Landtag 1846 den offenen Kampf gegen das herrschende System aufnahm. Da der Minister auch durch die gewandteste Vertheidigung die Anklage auf Verletzung des Paritätsprincips nicht von sich wälzen konnte und zugleich die Mischung der kirchlichen Partei mit radicalen Elementen mehrfach zu Tage trat, wurde der König, der nach jeder Seite hin seine Rechte wahren wollte, mißtrauisch gegen seinen Kronrath und verfügte am 15. Dec. 1846 die Absonderung eines eigenen Ministeriums für Cultus und Unterricht vom Ressort Abel’s. Als der sonst so gefügige Minister vollends die Gegenzeichnung der Indigenatsverleihung an Lola Montez, die zur Gräfin von Landsberg erhobene Freundin des Königs, verweigerte und im Verein mit den übrigen Ministern das sogenannte Memorandum überreichte, welches ernstliche Vorstellungen über das Verhältniß des Königs zu der Fremden enthielt, wurde er entlassen (17. Febr. 1847). Der Gestürzte erfuhr das trübe Schicksal, daß er nicht blos die Ungnade des Monarchen zu tragen hatte, dessen Dienst er jede andere Rücksicht geopfert hatte, und die Freude seiner politischen Gegner sehen mußte, sondern auch von dem größeren Theil der Partei verleugnet wurde, deren Interessen er gefördert hatte. 1848 in die zweite Kammer gewählt, war er Zeuge der heftigsten Angriffe auf seine Verwaltung von allen Seiten des Hauses. Im J. 1847 zum Gesandten am Turiner Hofe ernannt, trat er den Posten erst unter der Regierung König Maximilians II. an, wurde aber im März 1850 wieder abberufen und in den Ruhestand versetzt. Vom politischen Leben gänzlich zurückgezogen, lebte er seither auf seinem Gute Stamsried in der Oberpfalz, das ihm König Ludwig früher zu Lehen gegeben hatte. Er starb 3. Sept. 1859.

Abel und Wallerstein. Stuttg. 1840. (v. Giech) Actenstücke zur Kniebeugung in Bayern. (Strodl) Kirche und Staat in Bayern unter dem Minister Abel.