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ADB:Ackerman, Franz

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Artikel „Ackerman, Franz“ von Joseph Albert Alberdingk Thijm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 33–34, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ackerman,_Franz&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 06:49 Uhr UTC)
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Ackerman: Franz A., geb. zu Gent um 1330, † 1387, einer der berühmtesten flandrischen Staatsmänner des 14. Jahrhunderts, gleich groß als Krieger und Diplomat, in seinem edlen Charakter unbefleckt von den Parteileidenschaften, welche damals Flandern unter den Kriegen mit dem Grafen Ludwig von Male und den Franzosen zerwühlten. Von Philipp von Artevelde (s. d.) zum Führer der „Reisers“ ernannt, trug A. zu den glücklichen Erfolgen gegen Graf Ludwig bei. Fast ganz Flandern stand jetzt auf Seite der Genter. Um aber den von Frankreich her drohenden Gefahren zu begegnen, ging A. an der Spitze einer Gesandtschaft nach England. Eben hatte er hier einen Hülfsvertrag mit Richard II. abgeschlossen, als man Artevelde’s Tod in der unglücklichen [34] Schlacht von Roosbeke und die Unterwerfung ganz Flanderns bis auf Gent durch Graf Ludwig erfuhr. In Gent trat jetzt A. an Artevelde’s Platz und erfocht an der Seite der Engländer den glänzenden Sieg von Dünkirchen. Auch Ludwig von Male’s 1384 erfolgter Tod beendigte den Krieg nicht und A., der durch einen Handstreich das wichtige Damm gewonnen hatte, sah sich bald hier von einer großen Uebermacht unter König Karls VI. Führung belagert. Da die versprochene englische Hülfe ausblieb, schlug der kühne Führer sich glücklich durch. – Am 18. Dec. 1385 ward endlich mit Herzog Philipp von Burgund, der mit der Hand von Ludwigs Erbtochter die flandrische Grafschaft erworben hatte, der für Gent ehrenvolle Friede geschlossen, wobei hauptsächlich A. die Unterhandlungen leitete. A., der seitdem zurückgezogen in Gent lebte, fiel durch Mörderhand eines natürlichen Sohnes des Herrn von Herzeele, der ihm den Tod seines Vaters schuld gab. – (Namiche, Cours d’Hist. nat. II c. 20.)