ADB:Adelheid (Vögtin von Holland und Zeeland)
[78] des Grafen Floris IV., Schwester also des röm. Königs Wilhelm von Holland. Mit ihr hatte sich Johann von Avesnes, Graf von Hennegau, vermählt, hauptsächlich um sich dadurch gegen seine Mutter Margaretha von Flandern, welche die Avesnessche Erbschaft den Kindern ihres zweiten Gemahls Wilhelm von Dampierre zuzuwenden trachtete, die Unterstützung König Wilhelms zu sichern. Johann starb schon 1257; sein damals unmündiger Sohn Johann erhielt nachmals die holländische Grafschaft und folgte dort auf Johann I. 1299 als Johann II. von Avesnes. A. leitete die Erziehung ihres Neffen, des Grafen Floris V., der in der Grafschaft von Holland seinem Vater, dem röm. Kaiser, 1256 unter Vormundschaft seines Oheims Floris gefolgt war. Als letzterer aber 1258 starb, übernahm A. als Vögtin auch die vormundschaftliche Regierung. Ein großer Theil des Adels wollte jedoch das weibliche Regiment nicht anerkennen und auch Heinrich VI. von Brabant, den nun A. als Mitvormund annahm, mußte sich unverrichteter Sache vor der Feindschaft des holländischen Adels wieder zurückziehen. Vom röm. König Richard wußte allerdings A. 1262 die Bestätigung ihrer Vogtei zu erlangen, der Adel aber rief jetzt den Grafen Otto III. von Geldern zur Führung des vormundschaftlichen Regiments herbei. Dieser schlug Adelheids Heer bei Reimerswaal in Zeeland vollständig und gelangte so in dauernden Besitz der Gewalt. Doch scheint A. auch dann als Erzieherin des jungen Floris im Lande geblieben zu sein. Erst 1277 begab sie sich auf Floris’ V. Befehl nach Hennegau, wo ihr Sohn Johann regierte.
Adelheid: Aleid, Vögtin von Holland und Zeeland, eine Tochter- Arend, Allgem. Geschied. des Vaderl. II. 1. v. Aa, Biogr. Woordenb.