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ADB:Adolf VIII.

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Artikel „Adolf VIII.“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 110–111, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_VIII.&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:15 Uhr UTC)
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Adolf VIII.: Graf von Holstein und Herzog von Schleswig, war der zweite Sohn des 1404 von den Dithmarschen erschlagenen Gerhard VI., Grafen von Holstein und ersten schauenburgischen Herzogs von Schleswig. Sein Oheim Albrecht war auf demselben gefährlichen Boden kaum ein Jahr vor dem Bruder zu Tode gekommen; unbeerbt. Der jüngere Vaterbruder Heinrich war seit 1402 Bischof von Osnabrück. Das schauenburgische Haus, vor wenig Jahrzehnten durch Claus und den eisernen Heinrich so glänzend vertreten, war durch solche Schläge tief erschüttert. Die Mutter, Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg stand nun da als Wittwe mit zwei kleinen Knaben von 7 und 3 Jahren; einen dritten, Gerhard genannt, gebar sie nach dem Tode des Gemahls. Um so gefährdeter ward ihre und des ganzen schauenburgischen Hauses Stellung, als in Dänemark kurz vorher eine kluge und energische Frau die Union Skandinaviens unter dänischer Führung durchgesetzt hatte. Von der einen Seite griffen Margaretha und Erich von Dänemark, von der andern der Bischof von Osnabrück, der nie ausdrücklich auf seine Anrechte verzichtet hatte, in die Angelegenheiten beider Lande ein, rissen Burgen oder Städte, Regentschaft und Vormundschaft neben oder nach einander an sich. So entspann sich jener fast 30jährige Krieg um Schleswig, der über Fürsten und Völker hüben wie drüben so viel Unheil heraufführen sollte. Jahre lang zog sich der wechselnde Kampf aussichtslos hin. Beistand und Rath des Bruders Heinrich von Lüneburg erwies sich nicht als dauernd, der hohe Adel des Landes als unzuverlässig; der Kaiser Sigismund setzte auf den Spruch des dänischen Königs und Parlaments, der dem Schauenburger Hause das Herzogthum Schleswig absprach, das Siegel des Reichs. Nur die Schauenburger selbst blieben sich treu. Mit männlicher Besonnenheit und Kraft übernahm der jugendliche Heinrich IV., kaum dem Knabenalter entwachsen, den aussichtslosen Kampf für sein und seines Hauses Recht. Aber, als wäre es an Prüfungen noch nicht genug gewesen, fiel der eben in die Jahre der Reife tretende Mann am Himmelfahrtsabend 1427 vor den Palisaden des belagerten, der Ergebung nahen Flensburgs. Sein Bruder A. VIII. trat an den leer gewordenen Platz.

Groß geworden im Hasse gegen Dänemark, den er schon als Knabe gegen die mächtige Herrscherin Margaretha bezeugt haben soll, da er ihren Schmuck nicht bloß von Hut und Arm, auch vom Rücken, wohin die Hände nicht reichten, zu entfernen wußte, geschult am Hofe des tüchtigen Burggrafen von Nürnberg, Friedrich vor Hohenzollern, Markgrafen von Brandenburg, 1421 in den Antheil seines Oheims Heinrich von Osnabrück eingetreten, dessen Liebling er war, faßte er die ihm zufallende Aufgabe mit ebensoviel Einsicht als Standhaftigkeit an. Die Hoffnung auf rasche Eroberung Flensburgs scheiterte für diesmal an der Unzuverlässigkeit der verbündeten Hanseaten. Dagegen gelang ihm 1428 ein beutereicher Zug durch Jütland. Auch die beiden folgenden Jahre brachten wenigstens keine Nachtheile, 1431 aber einen entschiedenen Fortschritt: die Einnahme Flensburgs, in das die beiden Grafen am Palmsonntag einzogen. Knieend auf offnem Markt glaubten sie nunmehr den Ritterschlag [111] empfangen zu dürfen. Sofort wurden Friedensneigungen laut, denen A. klug genug war, nicht durch hartnäckiges Rechten um Unwesentliches entgegen zu wirken. So kam 22. Aug. 1432 ein Waffenstillstand auf fünf Jahre zu Stande. Während desselben starb (1433) Adolfs Bruder Gerhard auf einer Reise zu Emmerich am Rhein. Die Zwillinge, die er hinterließ, deren Antheil angefochten war, riß ein frühes, nicht aufgeklärtes Geschick dahin: der Sohn fand seinen Tod im Wasser, von eines herzoglichen Narren Hand – so heißt es –, die Tochter endete im Preetzer Kloster. A. selbst stand damals als Wittwer und kinderlos da, wie erzählt wird, voll Schmerz und Reue, mitten in seinen Erfolgen der entblätterte Stamm eines schwer getroffenen Geschlechts. Aber die öffentlichen Angelegenheiten gingen einen gedeihlichen Gang. Gefördert von einem Aufstand Schwedens führten die Unterhandlungen 15. Juli 1435 zu Wordingborg zum Frieden, der dem Grafen von Holstein Schleswig, so weit er es besetzt hat, sammt Fehmarn und Friesland auf Lebenszeit und seinen Erben noch zwei Jahre nach seinem Tode überläßt. Dennoch sollen beide Parteien ihre Rechte geltend machen können. Schon 1439 erhielt A. vom dänischen Reichsrath, in Vertretung des nach Gothland desertirten Königs Erich, das noch bisher in dänischen Händen befindliche Hadersleben und Arroe ausgeliefert zugleich mit der Zusicherung, daß der neu zu wählende König ihm ganz Schleswig als erbliches Lehen übertragen solle. Kaiser Albrecht bestätigt ihm seine Rechte. Am 30. April 1440 überträgt ihm Christof, kaum gewählt, zu Kolding das „Herzogthum zu Schleswig“ mit ausgestreckter Fahne zu einem „rechten Erblehn“ unter verbriefter Zustimmung des dänischen Reichsraths und ausdrücklicher Nichtigkeitserklärung aller etwa entgegenstehenden Briefe und Entscheidungen. In bester Form Rechtens war aufs neue das Herzogthum durch das Schauenburger Haus für Deutschland nach schwerem Kampfe erworben: wol mochte Herzog A. mit demüthigem Aufblick zu Gott und thätlicher Darlegung seiner Dankbarkeit so großer Erfolge sich freuen.

Als Graf von Holstein, dessen Lehnsabhängigkeit von Sachsen längst gelöst, durch den Uebergang der Kur auf das Haus Wettin vollends erloschen, durch die Uebertragung von Seiten des als kaiserlicher Bevollmächtigter erscheinenden Bischofs Johann Scheel von Lübeck, 1438 in Plön, nur scheinbar erneuert war, als Herzog zu Schleswig, befreundet mit Dänemark, geachtet daheim und in der Fremde, waltete A. bis an seinen Tod mit der nüchternen Besonnenheit, die ihn auszeichnete, zum Gedeihen seiner Lande. An einem Plane benachbarter Fürsten gegen die Freiheit und Macht der Hansestädte betheiligte er sich nicht. Die angebotene Königskrone von Dänemark wies er, treu seiner Vergangenheit und der Geschichte seines Volkes, zurück. Dagegen betrieb er, selbst auch in zweiter Ehe kinderlos, die Wahl seines Schwestersohnes Christian von Oldenburg, nachdem derselbe seine in Schleswig und Holstein durch Huldigung der Mannen erworbenen Ansprüche aufgegeben und die constitutio Waldemariana, welche jede Vereinigung Schleswigs mit Dänemark unter einem Scepter verbot, beschworen hatte. Dem dann gewählten Neffen blieb A. ein treuer Nachbar und Freund. Die Anerkennung Schleswigs als eines rechten Erblehns mußte derselbe ihm 21. Juli 1455 aufs neue verbriefen. Dagegen ließ er die gegen Dithmarschen erhobenen Ansprüche in einem gütlichen Vergleiche 1456 fallen. Die Lande wurden einer glücklichen Entwicklung froh: da öffnete 1459 Dec. 4 des guten Herzogs Tod wieder allen Einwirkungen fürstlichen Ehrgeizes und nationaler Gegensätze die Bahn. Es blieb nicht wie zu Herzog Adolfs Zeiten.