ADB:Albert von Bardewik
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[1] des Eutiner Collegiatstifts verwandt wurden. Er ist nicht mit einem gleichzeitigen Rathmanne desselben Namens zu verwechseln.
Albert von Bardewik, aus einer seit 1188 in Lübeck als rathssässig genannten Familie, erscheint gegen Ende des 13. Jahrhunderts in der hervorragenden Stellung eines Kanzlers der Stadt. Als solcher hat er für die Geschichte und das Recht Lübecks wichtige Arbeiten ausführen lassen: 1294 einen noch erhaltenen, glänzend ausgestatteten Rechtscodex, 1299 eine Redaction der seerechtlichen Bestimmungen für die Fahrt nach Flandern, beide in niedersächsischer Sprache. Die letztere ist in ein ebenfalls von ihm 1298 angelegtes Registrum (Copiar) der städtischen Urkunden eingetragen, in welchem sich auch die älteste niedersächsische chronikalische Aufzeichnung Lübecks findet, anknüpfend an die Anlage des Buchs und aus gleichzeitigen Quellen zusammengetragen. Alberts Tod erfolgte erst 1333, doch wird er in städtischen Angelegenheiten nach 1300 nicht weiter erwähnt, sondern nur als Priester oder Magister genannt. Darum scheint die Vermuthung nicht unbegründet, er sei beim Bruch der Stadt mit Bischof Burchard (s. d.) von seinem Amt zurückgetreten. Jedenfalls stand er dem Domcapitel nahe, denn er ist Executor der Testamente seiner Verwandten, des Domherrn Ludolf von Bardewik und des Domcantors Hermann von Morum, des Bruders seiner Mutter, deren Vermächtnisse bei der Stiftung- Koppmann, Hamb. Geschichtsbilder I.[2] S. 71 ff.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 207. Z. 4 v. u. l.: Gründung st. Stiftung. [Bd. 2, S. 797]
- ↑ Z. 1 v. u. l.: K. in: Hans. Geschichtsbl. I. etc. [Bd. 2, S. 797]