ADB:Alleintz, Lorenz
[350] Kirchengesanges übertragen. Er schlug vor, die in der deutschen lutherischen Kirche üblichen Lieder zu übertragen und sie auf volksthümliche flandrische Melodien zu setzen. Ehe aber die Sache zur Ausführung kam, ward er vom Conseil des troubles des Landes verwiesen, weil er gegen das Verbot des Capitels U. L. Frauen und des Magistrats Schule gehalten habe. Er begab sich darauf nach Frankfurt a. M. Aller Wahrscheinlichkeit nach aber hat er einen Hauptantheil an folgendem Werke, dessen Vorrede von Frankfurt 1567 datirt ist: „Alle de Psalmen des h. conincklyken Profeten Davits mets de christelyke Loffsangen, Gebeden ende Danckliedekens too Tantwerpen (in de christelyke gemeynte van d’Augsburgische confessie …) gesongen worden“ etc. Ehe das Buch erschien, waren jedoch die Lutherischen Kirchen in Antwerpen geschlossen. Als in Frankfurt eine flämisch-lutherische Gemeinde gestiftet ward, erhielt A., der sich bis dahin mit Unterricht ernährt hatte, die Stelle des Cantors und Schulmeisters. Er hat noch eine französische Uebersetzung des Lutherischen Katechismus (1580) und ein „Nouveau livre de cantiques à l’usage du service français suivant la confession d’Augsbourg“ (1612) verfaßt. 34 dieser Lieder sind von A. selbst übersetzt. – (Biogr. nat. de Belg.)
Alleyns: Lorenz A. van Hove, geb. in Antwerpen, † 1615 in Frankfurt a. M. Ihm ward 1566 in seiner Vaterstadt von den Lutherischen (Martinisten), zu denen er gehörte, die Leitung der Schulen und die Einrichtung des