ADB:Anschütz, August
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v. Völderndorff)“, Erlangen 1868–74, 3 Bde.; außerdem hat er die 5. Auflage von K. S. Zachariae’s Handbuch des französischen Civilrechts besorgt (Heidelberg 1853). Er war seit 1864 Mitherausgeber des Archivs für civilistische Praxis; betheiligt an der Kritischen Ueberschau, Bd. IV, VI, an der Krit. Vierteljahrsschrift, Bd. I, II, VI, sowie Goldschmidt’s Zeitschrift für das gesammte Handelsrecht.
Anschütz: August A. wurde am 9. Januar 1826 in Suhl (Provinz Sachsen) geboren, besuchte die Schule zu Pforta und studirte sodann an den Universitäten Bonn und Berlin die Rechtswissenschaft. Er machte eine wissenschaftliche Reise nach Frankreich und habilitirte sich 1852 in Bonn für französisches und deutsches Recht. 1855 wurde er daselbst außerordentlicher Professor; 1859 ordentlicher Professor des deutschen Rechts in Greifswald. Von 1862 bis zu seinem am 2. August 1874 in Bad Soden im Taunus erfolgten Tode war er Professor an der Universität Halle. Er vertrat daselbst die Disciplinen des deutschen Privatrechts, der Rechtsgeschichte, des Handelsrechts, Landwirthschaftsrechts, des französischen Rechts und des Staatsrechts. Neben seiner als erfolgreich gerühmten Lehrthätigkeit entwickelte er eine ebensolche als Schriftsteller. Seine selbständigen Schriften sind: „Die Lombarda-Commentare des Ariprand und Albertus, zum ersten Male nach den Handschriften herausgegeben“, Heidelberg 1855; „Ueber die Erbfolge in die neu vorpommerischen und rügen’schen Lehengüter“, Berlin 1860; 2. Aufl. Berlin 1864; „Summa legis Longobardorum“ Halle 1870; „Commentar zum allgemeinen deutschen H. G. B. (in Gemeinschaft mit- Holtzendorff’s Rechtslexikon. – Jenaische Litteraturzeitung 1874, S. 604. – Krit. Vierteljahrsschrift XVII, S. 158 ff.