ADB:Asher, Carl Wilhelm

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Artikel „Asher, Karl Wilhelm“ von Karl Wilhelm Harder in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 619–620, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Asher,_Carl_Wilhelm&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 01:31 Uhr UTC)
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Asher: Dr. Karl Wilhelm A., geb. zu Hamburg 30. Nov. 1798, † 29. Sept. 1864. Auf dem Johanneum zu Hamburg und dem dortigen akademischen Gymnasium vorbereitet, studirte er die Rechte zu Göttingen, Berlin und Bonn, erlangte hier 17. Juni 1820 die Doctorwürde als erster Doctor beider Rechte, welchen die juristische Facultät zu Bonn creirte und ward darauf Advocat in seiner Vaterstadt. Trotz genügender Befähigung gelang es ihm jedoch nie, eine ausgedehnte Praxis zu erhalten. – Am 24. Sept. 1834 wurde er Criminal-Actuar (Untersuchungsrichter). Im October 1843 ordnete der Rath der Stadt ihn der Direction der Berlin-Hamburger-Eisenbahn-Gesellschaft zu. Am 13. März 1848 wurde er von der Rath- und Bürger-Deputation, welche die Vorschläge zu Verbesserungen in den öffentlichen Einrichtungen auszuarbeiten haben, zum Protokollführer erwählt.

A. war ein vielseitig gebildeter Mann, der als Schriftsteller auf dem Gebiet des Strafrechts, besonders des Gefängnißwesens, des Armenwesens, der Handelswissenschaft, [620] der Nationalökonomie und Statistik vielfach thätig gewesen ist. Durch seine Vertrautheit mit der Litteratur Frankreichs, Großbritanniens und Nordamerikas auf den bezeichneten Gebieten konnte er den deutschen Fachmännern manche größere Leistungen des Auslandes zugänglich machen. Er verkehrte mit Cobden, Prince-Smith und David. – Als Vertreter von Lübeck und Hamburg nahm er an allen statistischen Congressen Theil, zuletzt an dem Berliner von 1863. Auf dem statistischen Congresse zu London präsidirte er der Abtheilung für Criminalia. Er war Ehrenmitglied vieler gelehrter Gesellschaften und es wäre nur gerecht gewesen, wenn der durch die Einführung der jetzt bestehenden hamburgischen Verfassung beseitigte alte Rath ihm zehn Jahre früher dasjenige Amt angewiesen hätte, welches ihm am 25. Januar 1861 durch seine Erwählung zum Senats-Secretär zu Theil geworden ist. Leider setzte der Tod seiner reichen Wirksamkeit dann schon nach 3 Jahren ein Ziel.

Seine zahlreichen Schriften bis zum Jahre 1851 enthält das Hamburger Schriftstellerlex. Bd. I. S. 102 ff., denen wir hinzufürgen: (in „Neues Archiv f. Handelsrecht“ Bd. I. S. 214 und 395), „Mittheilungen über Handelsrechtsfälle aus der engl. Praxis“ und „Zur Lehre von der Haftung des Rheders für auf dem Schiffe ruhende Verbindlichkeiten“, ferner die Uebersetzungen von: Tooke. „History of prizes“ und von Adam Smith, „On the wealth of nations“.