ADB:Asverus, Gustav
Thibaut und Hegel; von letzterem in dem Grade, daß er demselben nach Berlin folgte. Im J. 1821 promovirte er in Jena und schrieb als Dissertation zum Zwecke seiner Disputation: „Specimen inaugurale ad Novellam LXXXXIX.“ Jenae. Nach seiner Disputation übernahm er die Advocatur in seiner Vaterstadt, die er, als er im J. 1830 sich als Privatdocent für Civilproceß und Proceßpractica habilitirte, bis zum J. 1832 fortführte. Bei seiner Ernennung zum außerordentlichen Professor in diesem Jahre gab er die Advocatur auf, um sich ausschließlich dem Lehrfache zu widmen. Im J. 1834 schrieb er als Einladungsschrift zu einer Rede, die er als außerordentlicher Professor zu halten verpflichtet war: „Commentarii constitutionum XX Codicis Justineanei de fide instrumentorum nec non ad caput II. Novellae constitutionis XLIX. specimen.“ 1834. Von dieser Zeit begannen seine Studien zur Geschichte des römischen Civilprocesses, die er mit einer kleinen Schrift: „Ueber die Legis actio sacramenti“. 1837 einleitete. Er unterbrach diese Studien nur durch eine kleine Schrift, die er zum Zwecke seiner praktischen Vorlesungen herausgab: „Anleitung über Rechtssachen zu referiren“. 1839. Im J. 1842 wurde er zum ordentlichen Professor und Mitgliede des Oberappellationsgerichts ernannt. Im folgenden Jahre, nachdem er seine Studien gänzlich wieder der Geschichte des Civilprocesses zugewendet hatte, erschien sein größeres Werk unter dem Titel: „Die Denunciation der Römer und ihr geschichtlicher Zusammenhang mit dem ersten proceßleitenden Decrete“. 1843. Kurz nach dem Erscheinen dieses außerordentlich fleißigen Werkes überraschte ihn der Tod.
Asverus: Gustav A., Jurist, geb. zu Jena 23. Nov. 1798, † 21. Mai 1843; studirte zuerst, nachdem er in Weimar das Gymnasium absolvirt hatte, in Jena und dann in Heidelberg, vorzugsweise angezogen von