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ADB:Bahlmann, Wilhelm

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Artikel „Bahlmann, Wilhelm“ von Paul Bahlmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 187–188, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bahlmann,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 09:17 Uhr UTC)
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Bahlmann: Friedrich Wilhelm B. ward am 11. September 1828 als Sohn eine Großkaufmanns in der westfälischen Kreisstadt Warendorf geboren, nach Absolvirung des Gymnasiums in Münster am 28. October 1847 als Student der Rechte in Bonn immatriculirt und mit Ermächtigung des Justizministers, der ihm das letzte Semester des akademischen Trienniums erließ, bereits am 20/22. April 1850 zur Auscultatorprüfung beim Appellationsgericht in Münster zugelassen. Am 14. Mai bei dem Kreigericht in Warendorf vereidigt, blieb er auch nach am 1. December 1851 in Münster bestandenem Referendarexamen in seiner Vaterstadt, bis am 26. September 1853 seine Ueberweisung an das Appellationsgericht in Paderborn erfolgte, woselbst er am 1. Juni 1855 zum Assessor ernannt und am Kreisgericht verschiedentlich verwendet wurde. Von Paderborn siedelte er nach Oberschlesien über und sah seitdem seine Heimathprovinz nur gelegentlich flüchtiger Besuche wieder, obschon auch die von ihm am 26. Juli 1856 heimgeführte Gattin Agnes geb. Rath aus dem Warendorf benachbarten Orte Sassenberg stammte. Nachdem er nämlich seit dem 1. April 1856 vertretungsweise Hülfsrichter am Kreisgericht zu Neustadt O/S. gewesen, wurde er am 1. April des nächsten Jahres dort definitiv angestellt, am 1. November 1860 an die Kreisgerichtscommission zu Karlsruhe O/S. und am 1. Januar 1866 als Kreisrichter und Abtheilungsdirigent nach Kreuzburg O/S. versetzt, am 1. Mai 1867 zum Kreisgerichtsdirector in Falkenberg O/S. befördert und am 24. Juli 1868 mit dem gleichen Amt in Neustadt betraut, das, wie das erste, auch das letzte Heim in Schlesien ihm bieten sollte. Während der Legislaturperioden 1867/70 und 1870/73 vertrat er den Wahlkreis Falkenberg-Neustadt im Hause der Abgeordneten, wo er sich mit einer Anzahl gesinnungsverwandter Katholiken der freiconservativen Fraction anschloß. Vom Staatsminister Falk am 25. März 1873 zur interimistischen Beschäftigung in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten berufen und am 29. Juni 1873 zum Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath, am 4. Juli 1876 zum Geheimen Ober-Regierungsrath ernannt, gehörte er dieser Behörde bis zuletzt in allen drei Abtheilungen als Justitiar an und leistete ihr besonders als Referent für Kirchhofssachen und die Rückkehr der Orden werthvolle Dienste. Außerdem war B. noch seit dem 14. October 1878 als Mitglied des Disciplinarhofes für die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten und seit dem 1. April 1882 als Mitglied des Senats der königl. Akademie der Künste thätig, sowie am 27. Juli 1882 in das Curatorium der Michael Beer’schen Stiftung für Künstler und das der [188] Giacomo Meyerbeer’schen Stiftung für Musiker eingetreten. Die drei letztgenannten Aemter brachten ihn, der selbst in seinen – allerdings stets knapp bemessenen – Mußestunden eifrig den Pinsel führte, in willkommene Berührung mit Berlins hervorragendsten Künstlern; mit den Professoren Karl Becker, Gustav Eilers, Louis Jacoby, Ludwig Knaus, Adolf Menzel und Paul Meyerheim, dem Ministerialdirector Greiff, den Geheimräthen Schöne und Jordan und dem Landgerichtsdirector Lessing gründete er um Weihnachten 1885 den Verein für Originalradirung, der schon nach Jahresfrist 400 Mitglieder zählte und das erste Heft seiner Publicationen veröffentlichen konnte. Auf wissenschaftlichem Gebiete sichert ihm sein Preußisches Grundbuchrecht (Berlin 1872, 3. Aufl. 1880) eine bleibende Bedeutung. Trotzdem dasselbe noch vor dem am 1. October 1872 erfolgten Inkrafttreten der auf Grundstücke und den Verkehr mit solchen bezüglichen Gesetze fertig vorlag, erwies es sich doch, da der Verfasser als Abgeordneter den für die Vorberathung dieser Gesetze seit 1868 gebildeten Commissionen angehört und in den Sessionen von 1870 und 1872 als Referent für die Grundbuchordnung fungirt hatte, als so brauchbar, daß nicht nur bereits nach drei Monaten eine neue Auflage erforderlich wurde, sondern die Praxis sich desselben auch späterhin mit Vorliebe bediente. Für seine dienstlichen Leistungen erhielt B. zuletzt 1885 den Rothen Adlerorden 2. Cl. m. E.; sie, wie seine persönlichen Eigenschaften, würdigt u. a. auch der Nachruf, den sein College Stauder im Auftrage des Cultusministers v. Goßler für den Deutschen Reichs-Anzeiger (Jahrg. 1888, Nr. 57) abfaßte, nachdem B. am 25. Februar 1888 einer Lungenlähmung erlegen zwar.