ADB:Balduin II. (Erzbischof von Bremen)

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Artikel „Balduin“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 5–6, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Balduin_II._(Erzbischof_von_Bremen)&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 04:14 Uhr UTC)
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Balduin, gewöhnlich genannt Boldewin I. als Abt des Benedictinerklosters St. Michaelis zu Lüneburg, B. II. als Erzbischof von Bremen, war der Sohn des braunschweigischen Ministerialen, Ritters Rudolf von Wenden und einer natürlichen Tochter Herzogs Johann von Lüneburg, ein großer Gelehrter, Doctor Decretorum und zugleich ein erfahrener Unterhändler und Staatsmann, bei den welfischen Herzogen, dem Bischofe Johann III. von Verden, der Stadt Lüneburg gleich angesehen, beliebt am römischen Hofe; dazu reich. Als 1419 der alte Abt Ulrich († 5. Juli 1423) in Rom vor dem Papste Martin V. resignirte, ernannte dieser, ohne den Convent zu fragen, den bisherigen Prior Boldewin zum Abte. 7. März 1428 nahm er Theil an einem Vermittelungstage in Celle wegen der welfischen Erbstreitigkeiten. Als bei der ungeheuren Verschuldung und Verpfändung der bremischen Stiftsgüter unter Erzbischof Nicolaus (von Delmenhorst) das bremische Domcapitel, um der bodenlosen Zerrüttung zu steuern, diesen vermocht hatte einen Administrator anzunehmen, Graf Otto von Hoya aber den schlimmen Posten bald wieder niederlegte, resignirte Nicolaus 1435 zu Gunsten Boldewins in einem Vertrage unter Garantie des Bischofs Johann (von Atzel) von Verden und des Herzogs Otto von Lüneburg. Wegen der Geldnoth des Erzstifts gestattete Papst Eugen IV. die Beibehaltung der Abtei Lüneburg auf 6 Jahre, Boldewin hat sie bis zu seinem Tode, 8. Juli 1441, behalten; er ist auch in der Kirche der Abtei beigesetzt. Zur Erwerbung der erzbischöflichen Würde soll ihm die Stadt Lüneburg 60000 Mark, eine kaum erhörte Summe, geschenkt haben; fest steht, daß er gleich anfangs 38000 rhein. Gulden an Schulden bezahlte, dann aber nur noch die vom Erzbischof mit Einwilligung des Domcapitels gemachten anerkannte. Er brachte das Erzstift einigermaßen wieder in die Höhe, vertrug sich gütlich mit Verden wegen der strittigen Grenzen und ließ durch seine Regierung zum ersten Male in den beiden Sprengeln den Gedanken der Zusammengehörigkeit, der erst viel später durchschlug, auskommen, wie Bischof Johanns Versuch Verden zum Suffraganbisthum Bremens zu machen nach Baldewins Tode beweist. – Das Baseler Concil beauftragte ihn noch als Abt zu St. Michael mit Untersuchung der Rostocker Wirren und er entschied 1435 für Wiederaufnahme des alten Rathes, welchen Spruch das Concil 1436 in der Appellation bestätigte. Am 3. Juni 1435 hatten ihn die welfischen Herzoge zur Schlichtung ihrer Erbstreitigkeiten als ersten Schiedsrichter ernannt, 1436 nahm er am Reichstag zu Frankfurt Theil, wie die Bestätigungsurkunde der Klosterprivilegien vom 1. März zeigt. Die bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts immer erneuerten Kämpfe der Bremer Erzbischöfe mit den Bauern des Landes Wursten hat er eingeleitet, er zwang das Land zur Zahlung einer Abfindung, wesentlich mit Hülfe verdischer Reiter. Als kunstsinniger, reicher Herr hat er sich in vielen Bauten an seinem Kloster und durch Schmückung von dessen Kirche durch Malerei, die Passion und das Leben des heil. Benedict, [6] bewiesen, die nach Aufhebung der Ritterakademie zu Lüneburg 1852 in das Museum zu Hannover gelangten. – Er wird auch Boldewin von Dahlen genannt.

Vergl. L. A. Gebhardi, Kurze Gesch. des Klosters St. Michaelis in Lüneburg (ed. von Lenthe 1858). Pfannkuche, Geschichte des Bisthums Verden I. S. 240 ff. v. Weyhe-Eimcke. Krabbe, Univ. Rostock.