ADB:Banniza von Bazan, Joseph Leonhard
(Johann Peter) nach Wien, wo er beider Rechte Doctor wurde. 1762 erhielt er daselbst die ordentliche Professur des gemeinen und besonderen österreichischen Processes mit dem Titel eines k. k. niederösterreichischen Regierungsrathes. 1768 wurde er zu Innsbruck Pfofessor des bürgerlichen und peinlichen Rechts, 1782 des geistlichen und vaterländischen Rechts. Von seinen Schriften, welche alle Theile der Rechtswissenschaft, besonders das Civil- und Criminalrecht behandeln, sind hervorzuheben: „Delineatio iuris criminalis secundum constitutionem Theresianum et Carolinam“, 2 Th. 1771, 73; „Disquisitiones iuris plani ac controversi Pandectarum ad. J. G. Heineccii Elementa iuris civilis“, 3 Theile 1780–82; „Gründliche Anleitung zu dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche“, 1 Th. 1787; „Alphabetisches Gesetzlexikon über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch“; 1. Thl. 1788. (Wurzbach, Lex.)
Banniza: Joseph Leonhard B. (Bannitza), von Bazan, Rechtsgelehrter, geb. 29. März 1733 zu Würzburg, † 20. Dec. 1800 zu Innsbruck. Er studirte in seiner Vaterstadt, bereiste dann die vorzüglichsten protestantischen Universitäten und ging 1755 mit seinem Vater