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ADB:Baurschmidt, Karl Gustav Wilhelm

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Artikel „Baurschmidt, Karl Gustav Wilhelm“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 182, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Baurschmidt,_Karl_Gustav_Wilhelm&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 23:40 Uhr UTC)
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Baurschmidt: Karl Gustav Wilhelm B., evangelischer Geistlicher, geb. 1. April 1806 zu Hohne bei Celle, † 21. Dec. 1864 zu Lüchow. B. studirte, nachdem er das Gymnasium zu Salzwedel absolvirt und ein Jahr lang die damals in Kloster Loccum bestehende theologische Vorbereitungsanstalt besucht hatte, seit Michaelis 1825 in Göttingen, war nach beendigter Universitätszeit drei Jahre Hauslehrer in Frankfurt a. M. und trat dann in praktisch-theologische Thätigkeit, zuerst als Gehülfe seines Vaters, der inzwischen von Hohne als Superintendent nach Osterode versetzt war, seit Ende 1838 als zweiter Prediger (Archidiaconus) in Lüchow. Aus seinem stillen amtlichen Wirken, das ihn allerdings die Schäden der Consistorialverfassung genugsam hatte erkennen lassen, drang sein Name in die Oeffentlichkeit, als eine königliche Verordnung vom 14. April 1862 den alten hannoverschen Landeskatechismus durch den sogenannten neuen Katechismus ersetzte. B. war der erste Geistliche, der öffentlich seine Stimme gegen diese Maßregel erhob und dadurch dem Widerstande, der ihr bereits von Gemeinden und von der Presse entgegengesetzt war, Halt und Einheit verlieh. Seine Schrift: „Prüfet Alles!“ um Mitte Juli erschienen, erlebte in vier Wochen sechs Auflagen, rief eine Fluth von Gegenschriften hervor und zog ihm eine Vorladung vor das Consistorium zu, welche die Theilnahme der Bevölkerung zu einem Triumphzuge umgestaltete. An das muthige Auftreten des einzelnen einfachen Mannes knüpfte sich eine Bewegung, die zunächst die Zurücknahme der zwangsweisen Einführung des neuen Katechismus zur Folge hatte, im weiteren Verlaufe einer Reform der hannoverschen Kirchenverfassung den Weg bahnte; denn um aus der so glücklich verlaufenen Katechismussache dauernden Gewinn zu ziehen, traten auf Baurschmidt’s Aufforderung gleichgesinnte Geistliche zur Celler Pastoralconferenz zusammen, die dann im Verein mit Vertrauensmännern der Gemeinden auf die Erfüllung des Verfassungsparagraphen hinwirkten, in welchem der König die Einberufung einer aus geistlichen und weltlichen Personen bestehehden Versammlung, um sich mit ihr über Abänderung der Kirchenverfassung zu berathen, zugesagt hatte: ein Gesetz, das im Jahre 1863 zur Ausführung kam. – Baurschmidt’s Schriften, die, abgesehen von einem Bande Predigten („Stimmen aus dem Worte Gottes“, Göttingen 1864), der kirchlichen Bewegung des J. 1862 ihren Ursprung verdanken, sind: „Vom Frieden zum Kampf“ (mit einer Selbstbiographie Baurschmidt’s), „Die Celler Pastoral-Conferenz vom Oct. 1862“, „Wodurch gehören wir der evangelischen Kirche an?“.