ADB:Georg V.
Ernst Augusts, Herzogs von Cumberland, nachherigen vierten Königs von Hannover, und der in dritter Ehe vermählten Prinzessin Friederike Caroline von Mecklenburg-Strelitz, geboren am 27. Mai 1819 in Berlin, † am 12. Juni 1878 in Paris. Unter sorgfältiger, hauptsächlich von der Mutter geleiteter Erziehung, verbrachte er die Jugendzeit theils in England, theils in Berlin, wohin der Vater, in Mißmuth über die Aufnahme, welche sein politisches Auftreten in England gefunden, 1819, kurz vor Georgs Geburt, den Wohnsitz verlegt hatte. Nachdem das englische Parlament im Juni 1825, auf die Zusage einer englischen Erziehung Georgs, einen Zuschuß zu den Kosten derselben bewilligt, kehrte Ernst August mit dem Sohne 1828 nach England zurück, wo dieser die Eldonschule besuchte. Erzieher des Prinzen waren: Adjutant, später Oberforstmeister v. Düring, Dr. Lex und Vorleser Hofrath Bode. Diese übten jedoch entfernt nicht den Einfluß auf ihn aus, wie die in politischer Hinsicht absolutistisch gesinnte Mutter. Auch deren Bruder, dem Prinzen Karl von Mecklenburg, stand G. persönlich nahe und soll dem Verkehre mit demselben seine ersten eigenthümlichen Vorstellungen von Königswürde entnommen haben. Seine erste militärische Umgebung bildeten Rittmeister v. Hedemann und Adjutant E. v. Frese. In der Rechtswissenschaft unterrichtete ihn Consistorialrath Bergmann, sein späterer Cultusminister. Die größte Neigung zeigte G. von früh an zum Studium der Geschichte, namentlich auch der Geschichte seines Hauses. Seine Studien wurden jedoch schon bald dadurch erschwert, daß die Sehkraft seines linken Auges verloren ging; zwar geschah dies zunächst in Folge einer Krankheit, es liegt aber auch die Vermuthung nahe, daß es auf einem erblichen Fehler beruhte, denn nicht nur hatte der Großvater, der erste hannoversche König, Georg III. von England, in höherem Alter das Augenlicht ganz verloren, sondern auch der Vater war auf einem Auge erblindet. Ein unglücklicher Zufall führte 1833 die völlige Erblindung herbei. Näheres hierüber ist erst nach Georgs Tode zum ersten Male glaubhaft allgemeiner bekannt geworden. Ein Augenzeuge, F. Macfarlane Spong zu Carlow in Irland, veröffentlichte unterm 22. Juni 1878 in der „Times“ etwa Folgendes: Während sich G. mit ihm und dem Prinzen Georg von Cambridge im Blumengarten des Schlosses zu Windsor unterhielt, schwang er mehrmals eine lange grünseidene Börse mit großen goldenen Quasten in Form von Eicheln an beiden Enden in der Luft herum und hätte beinahe sein Gesicht schon einmal getroffen; ermahnt, vorsichtig wegen seines Auges zu sein, lachte er über solche Aengstlichkeit; im Augenblick darauf aber, als er die Börse wieder herum schwang, schlug er sie heftig in sein rechtes Auge. Aerztliche Hülfe wurde folgenden Tags gesucht, als vermehrte Schmerzen seine Theilnahme am Turnen hinderten. Im wesentlichen [658] übereinstimmend hiermit ist eine Mittheilung von O. Klopp in der „Deutschen Volks-Zeitung“ vom 25. Juli 1878, nur soll hiernach G. zu Schloß Kew den Beutel in spielender Freude über ein eben verabfolgtes Almosen geschwungen haben. Ernst August, welcher sich um die Erziehung des Sohnes wenig bekümmerte, wollte sich von dessen völliger Erblindung nicht überzeugen lassen, entließ sogar die Aerzte, welche ihm die Wahrheit gesagt, ungnädig, ließ durch Heilkünstler verschiedener Art Heilversuche anstellen und reiste im Herbst 1833 mit G. nach Berlin, um diesen der Cur des älteren Gräfe zu übergeben, bei dem er selbst schon 1827 eine solche durchgemacht. Die Erblindung im Alter von 14 Jahren wurde für den Charakter und die Schicksale Georgs und in Folge dessen für das Geschick des Königreichs Hannover, von der größten Bedeutung. Es war natürlich, daß bei der nunmehr eintretenden Ausbildung des Gehörs G. sich mehr der Musik zuwandte; von Freunden werden ihm sogar Compositionen nachgerühmt, O. Klopp insbesondere sagt in der „Deutschen Volks-Zeitung“ Nr. 1611 von 1878, selten habe jemand eine so reine, erhebende Freude an der Musik gehabt, auf deren Gebiete G. eine schaffende Kraft gewesen sei „durch eigene Compositionen und durch seine Meditationen über die Wirkung der Musik.“ Es war auch nicht auffällig, daß sich bei dem rein inneren Leben des Blinden insbesondere religiöser Sinn entwickelte; eigenthümlich aber war die Entstehung einer gewissen Denkweise, welche immer mehr zu Tage trat, nachdem der Vater 1837 durch den Tod Wilhelms IV. von England auf den Thron des nunmehr hiervon getrennten Königreichs Hannover berufen war, in dessen Hauptstadt G. mit der Mutter am 15. Juli, zwei Wochen nach dem Vater, den Einzug hielt. Durch Blindheit von der Welt der wirklichen Thatsachen abgeschlossen, baute sich nämlich G. eine ganz eigene Gedankenwelt auf, in welche er sich mit immer größerer Starrheit hineinlebte und deren Grundlage eine maßlose, die gegebenen Verhältnisse, namentlich Hannovers und Deutschlands unberücksichtigt lassende Ueberhebung bildete, in welcher er das Souveränetätsgefühl derart auf die Spitze trieb, wie kein anderer der deutschen Fürsten, ja es machte fast den Eindruck, als ob er, gestützt auf das Vorbild seines stolzen, herrischen, gewaltsamen Vaters, auf diese Art auch gegen das Schicksal, welches ihn körperlich getroffen, zu opponiren gedächte. Der vor allem ihn beherrschende Gedanke war der von der Bedeutung seines Geschlechts. Dessen allerdings nachweisbar hohes Alter und die Rolle, welche das Welfenthum vor Jahrhunderten in der Geschichte gespielt, schienen ihm die Vorstellung geweckt zu haben, es sei das welfische Geschlecht von der Vorsehung auch fernerhin zu großen Dingen bestimmt. Das Land Hannover schien er nur als Ansatz zu dem großen Welfenreiche zu betrachten, zu dessen Bildung es durch einen Fehler der Geschichte vor 600 Jahren nicht gekommen. Hannover war ihm auch, durch seine Lage, weil drei größere Flüsse beherrschend und wegen einer ausgedehnteren Seeküste der nordische Zukunftsstaat, dem zugleich die Beherrschung der Nordsee zufallen müsse. Daß G. überhaupt wagen konnte, diese an Manie grenzenden Phantasien geltend zu machen, daß er es später dahin bringen konnte, einem ganzen Staatswesen im Ernste zuzumuthen, denselben nachzuleben, daß war zunächst veranlaßt durch die von Ernst August aufgestellte, dann mit Consequenz und scharf durchgeführte Fiction, daß G. sehend sei, indem dessen Umgebung ihm alles so darstellen mußte, als fehle ihm nichts an der Fähigkeit, die Dinge äußerlich zu erkennen. Die Erblindung des Kronprinzen, von welcher das Publicum amtlich das Erste erst nach seiner 22. Juli 1838 stattgehabten Confirmation erfuhr, schien auch für Ernst Augusts Wunsch, dem Lande Hannover die eigene Dynastie zu erhalten, bedrohlich. Die Verfassung von 1833, welche die eigene Ausübung der Regierung durch den König verlangte, logischerweise also einen Blinden von der [659] Thronfolge auszuschließen schien, hatte Ernst August gleich nach seiner Thronbesteigung umgestoßen und damit selbst die Möglichkeit einer Regentschaft seines jüngeren Bruders, des Herzogs von Cambridge, beseitigt, welcher aus der Zeit seiner früheren Statthalterschaft Hannovers hier beliebt war. Es kam nun noch auf eine gewisse Regelung der einstigen Regierung des Blinden und auf dessen baldige Verheirathung an. Zu ersterem Zweck setzte Ernst August am 3. Juli 1842, ohne Einholung ständischer Genehmigung, einfach durch Patent fest, daß die Unterschrift des einstigen Königs, wenn er blind bliebe, durch Zeugen festgestellt werden sollte. Zwölf eidlich zu verpflichtende Personen wurden bezeichnet, von denen zwei zu jedem Acte, welcher eine Unterschrift des Königs erfordere, zugezogen werden und bezeugen sollten, daß dem blinden Monarchen die Ausfertigung in ihrer Gegenwart vollständig vorgelesen und von ihm unterzeichnet sei. Diese Einrichtung bot offenbar keine Sicherheit für eine eigene genügende Kenntnißnahme des künftigen Königs dar und auch der Einfluß jener zwölf Männer erschien nicht ohne Bedenken. Es fehlte auch nicht an staatsrechtlichen Schriften zum Nachweise, daß die seit den Zeiten des byzantinischen Reiches nirgends zugelassene Regierung eines Blinden unstatthaft sei; jedoch man scheint sich bei Hofe mit der Auffassung begnügt zu haben, welche in O. Klopp’s Nekrolog Georgs in der „Deutschen Volks-Zeitung“ vom 25. Juli 1878 wieder hervortritt, wo es heißt: „Da der Prinz nicht blind geboren war, so war der Mangel des Augenlichts für ihn nicht ein Hinderniß der Thronfolge“ und es habe sich derselbe auch über seine Blindheit keineswegs unglücklich gefühlt. Zu einem eigentlichen Widerstande gegen die seltsame Einrichtung kam es nicht, da die Stände keinen Widerspruch erhoben. Wie es schien, um der Welt zu zeigen, daß G. trotz seiner Blindheit wirklich regieren könne, übertrug ihm der Vater 1843 für die Dauer seiner Abwesenheit in England die Stellvertretung in der Regierung. Dieselbe war freilich so beschränkt, daß gleichwohl Ernst August aus der Ferne das Meiste, selbst Unbedeutendes anordnete. Im April 1842 hatte sich G. mit der Prinzessin Marie, ältesten Tochter des Herzogs Joseph von Sachsen-Altenburg und der Herzogin Amalie von Würtemberg, verlobt. Dieselbe war geboren am 14. April 1818, also etwas älter als G. Die Verlobung wurde im Juli 1842, in Abwesenheit Ernst Augusts, amtlich bekannt gemacht; die Vermählung fand am 18. Febr. 1843 statt. Die Kronprinzessin neigte zum Pietismus, einer dem Könige nicht zusagenden Richtung. Das galt als einer der Gründe, aus welchen der Hof des Kronprinzen, welcher das Palais in der Adolfstraße zu Hannover bewohnte, vom königl. Hofe auffallend geschieden war. Von den Ständen mit einer ausreichenden Apanage bedacht, führte G. ein so zu sagen zurückgedrängtes, kaum zur Oeffentlichkeit gelangendes Leben, sodaß das Publicum ihn wol bedauerte, vom Vater so streng und abgeschieden gehalten zu werden. Man pflegte von ihm in weiteren Kreisen höchstens durch seinen jährlichen Sommeraufenthalt in Norderney zu hören und durch seine Aufsehen erregenden offenen Aeußerungen des Mißfallens gegen Alle, welche der Regierung auch nur die geringste Opposition machten. Aus den Märztagen von 1848 ist ein bezeichnender Ausspruch aufbewahrt: auf die Nachricht, daß der König der Bevölkerung Zugeständnisse gemacht, bemerkte G.: „Hat denn Vater keine Kanonen?“ Auf der anderen Seite war das Ministerium vom März 1848 das erste, welches sein Programm auch G. vorlegte, obwol derselbe bis dahin von Regierungsgeschäften fern gehalten war. Er zeigte denn auch großes Vertrauen zum Ministerium Stüve und gab am 9. Sept. 1848 urkundlich das Versprechen ab, die am 4. Sept. zu Stande gekommene Landesverfassung in allen Punkten getreulich aufrecht zu halten. In lebhafteren Verkehr wurde er erst seit August 1850 gezogen, wo es mit den Körperkräften des Königs zu [660] Ende zu gehen schien und der Adel des Landes sich mit G. mehr in Verbindung setzte. Am 18. Nov. 1851 starb Ernst August und G. bestieg im Alter von 32 Jahren unangefochten den Thron. Er legte sich die Zahl des fünften Königs dieses Namens bei, obwol die ersten beiden George als Kurfürsten Hannover beherrscht hatten, ihm also nach der sonst üblichen Rechnungsweise die Zahl des Dritten gebührt hätte. Durch diesen Regierungswechsel erschien nochmals die Frage aufgeworfen, ob das Land Hannover der besseren Lage sich werde erfreuen können, welche ihm eröffnet worden, seit es nicht mehr blos ein von der Regierung wenig beachtetes, der Willkür des einheimischen Adels überlassenes Anhängsel eines fremden Landes bildete. Daß Ernst August, der erst im 67. Lebensjahre den Thron bestiegen, den Ausländer nicht hatte abstreifen können, war am Ende noch erklärlich gewesen; G. dagegen hatte seine Jugend zum Theil in Deutschland verbracht und 19 Jahre als Kronprinz in Hannover gelebt. Wenn dennoch sein Regierungsantritt mit lebhaftem Mißtrauen angesehen wurde, so lag der Grund eben in seiner hinreichend bekannt gewordenen ganz eigenthümlichen Denkweise, in welcher man die Quelle neuer Mißstände erblickte. Freilich gelobte er in einem alsbald erlassenen Patente, welches im Archive der Ständeversammlung seine Aufbewahrung fand, nochmals bei seinem „königlichen Worte die unverbrüchliche Festhaltung der Verfassung“; auch machte die Ansprache, welche er am 20. Nov. bei der Huldigung des Magistrats der Residenz hielt, allgemein den besten Eindruck. Er sagte u. a. darin: „Ich erflehe täglich von Gott und ich wünsche nichts mehr, als daß alle meine Unterthanen ihre Gebete mit dem meinigen vereinen mögen, daß er mir Kraft und Licht gebe, mein schweres Amt zum Segen meines Volkes zu verwalten. Es wird mein Bestreben sein, mein Volk und mein Land, soweit es an mir ist, glücklich zu sehen“. Diese schönen Worte waren jedoch nicht im Stande, die weit verbreitete Besorgniß wegen der Absichten Georgs zu beschwichtigen. Dieselbe gründete sich auf die bekannt gewordenen eigenthümlichen Vorstellungen des Blinden und dieß um so mehr, als die Zeitlage für eine Geltendmachung absolutistischer Wünsche ganz außerordentlich günstig schien. Es war gerade die Zeit, in welcher die Reaction gegen die Bewegungsjahre in ihre volle Blüthe trat. Erst am 23. Aug. 1851 hatte der Bundestag ganz allgemein solchen Tendenzen die Wege zu ebnen gesucht durch den Beschluß, daß in den Einzelstaaten alle dem Bundesrecht widerstreitenden Bestimmungen aus der Gesetzgebung entfernt werden sollten. Darauf hin hatte in der That bereits unter Ernst August der Adel eine reactionäre Bewegung einzuleiten versucht, und in den letzten Wochen seines Lebens hatte denn auch dieser König den von ihm dem Lande feierlich verheißenen, von den Ständen schon genehmigten Verwaltungsorganisations-Gesetzen die Zustimmung versagt, weil sie angeblich dem monarchischen Princip widersprächen. Unter diesen Umständen lag die Befürchtung sehr nahe, G. werde solchen Bestrebungen, zu welchen ihn alles einzuladen und welche fast schon angebahnt zu sein schienen, sich bald vollständig hingeben. Man faßte es daher auch als ersten Schritt hierzu auf, als G. schon am 22. Nov. 1851 an Stelle des Ministeriums Münchhausen-Lindemann das ohne Programm ins Amt tretende Ministerium Scheele ernannte. Das Mißtrauen wurde auch nicht dadurch gemindert, daß G. am 2. Decbr. den Ständen die Vollziehung seines Gelöbnisses mittelst besonderen Schreibens anzeigte, in welchem abermals Gott angefleht wurde, das Band der Eintracht zwischen König und Volk zu festigen und unauflöslich zu wahren. Der Grund jedoch, warum er sich nicht sofort der Reaction hingab, lag lediglich darin, daß gerade sein hoch ausgebildetes Souveränetätsgefühl sich gegen Einmischungen des Bundestags in die inneren Angelegenheiten des Landes sträubte. Nur deshalb widerstand er den Bestrebungen des Adels, behufs Wiedererlangung [661] seiner provinziallandschaftlichen Rechte auf jenen Weg zu drängen. Die Minister Borries und v. d. Decken waren zwar für Herstellung des Adelskammer, welche bis 1848 bestanden, G. aber wollte, daß auch dieses Element der Krone nicht wieder über den Kopf wachse. Allgemeine Befriedigung erregte auch eine Reihe von Reformen, welche 1852 ins Leben traten. Bald jedoch gewann das Eigenthümliche und Wunderliche in Georgs Vorstellungen von der Bedeutung seines Königthums die Oberhand über alle seine Erwägungen. Man will wahrgenommen haben, daß den Anstoß hierzu seine Zusammenkunft mit dem Kaiser von Oesterreich, sowie den Königen von Baiern und Würtemberg gegeben habe, welche gelegentlich seiner nach Kirchheim zum Besuch der Großmutter seiner Gemahlin, der Prinzessin Henriette von Würtemberg, unternommenen Reise erfolgte. Unter dem Einflusse orthodoxer Geistlichen wuchs immer mehr der Wahn des Blinden, daß er ganz besonders von Gott begnadigt und ausgezeichnet befähigt sei, alles selbst zu prüfen und zu entscheiden. Demgemäß begann er sich um eine Menge von Einzelnheiten der Verwaltung, namentlich im Gebiete der Personalfragen, zu bekümmern und entschied in diesen Dingen oft hinter dem Rücken des Ressortministers. In Folge dessen sah sich ein Theil der Beamtenwelt und des Publicums, namentlich in der Hauptstadt mit ihrem großen Schmarotzerthum des Hofes, ziemlich weit in das Gebiet der herrschenden Staatslüge hineingezogen. Nach einem Vorgange zu Leer wurde es seit Anfang 1853 unter den Beamten Sitte, bei festlichen Gelegenheiten, wenn die Gesundheit des Königs getrunken wurde, beizufügen, daß „in dessen Krone Verfassungstreue der höchste Juwel“ sei. Solche Schmeicheleien und Täuschungen fielen, die Neigungen des Königs nur stärkend, gerade in die Zeit, in welcher derselbe vom Grundsatze der Nichteinmischung des Bundestags abzugehen begann. Mit Rücksicht hierauf hätte die II. Kammer den am 25. April 1853 den Ständen vorgelegten Gesetzentwurf wegen Aenderung der Verfassung, insbesondere der Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kammern, aus Gründen der Klugheit, um weitere Ansprüche des Adels abzuschneiden, zu genehmigen sich wol entschlossen, wenn sie nicht in noch höherem Grade wegen Georgs schwankenden Sinnes befürchtet hätte, daß derselbe gerade alsdann sich angetrieben fühlen könnte, den Weg des Rückschritts noch weiter zu verfolgen. Auf der anderen Seite wurden aber durch diese Ablehnung die nun auch von Seiten anderer deutscher Höfe genährten absolutistischen Absichten Georgs gereizt. Im Vertrauen auf letztere sowie auf die Schwächen des blinden Königs setzten es sich die reactionären Elemente zur Aufgabe, einen Weg zu bereiten, auf dem sich Georgs obige Bedenken umgehen ließen. An seinem Hofe zu Rotenkirchen wurde im Anfang November 1853 von Adelichen ein dahin abzielender Plan entworfen. Der König selbst gab sich, nachdem er am 21. November das Ministerium Lütken ernannt, ganz dem Einflusse des früheren Archivsecretärs G. Zimmermann hin, der, aus dänischen Diensten als Ober-Regierungs-Rath und Referent des Gesammtministeriums in hannöversche Dienste zurückberufen, in einer Denkschrift ausführte, daß die Bestimmungen der Verfassung von 1848 über die provinziallandschaftliche Verfassung und die Aufhebung der Standschaft ritterschaftlicher Deputirter in der ersten Kammer, ja daß überhaupt die ganze Verfassung eigentlich bundeswidrig zu Stande gekommen sei. Als nun der Bundestag am 12. April 1855 die hannöversche Regierung zur Beseitigung jener Punkte aufgefordert und ihr am 19. April gar eine noch umfassendere Aufgabe wegen Prüfung der anderweiten Gesetzgebung nach ihrer Bundesmäßigkeit gestellt hatte, säumte man im Lande nicht, in zahlreichen Bittschriften G. an sein wegen der Verfassung gegebenes Wort und den öfter von ihm gebrauchten Ausdruck von dem König und Volk umschlingenden Bande, welches nicht zerrissen werden solle, zu erinnern, sowie darauf hinzuweisen, daß [662] es jetzt die Wahrung seiner Souverainetät gegen den Bund gelte. An sich entsprach es ganz der Neigung des Königs, zu allen Zeiten in unmittelbarem Verkehre mit der Bevölkerung zu stehen; insbesondere ist es nicht recht glaublich, daß er, ganz sich selbst überlassen, für jene Warnungsstimmen aus dem Volke völlig unempfänglich geblieben wäre; vermuthlich aber hat der blinde König niemals Kenntniß von denselben erhalten. Seine Umgebung behandelte ihn hinsichtlich des Reactionsplans sehr vorsichtig; das Ministerium verkündigte die Bundesbeschlüsse, berief aber die Stände zunächst nur wegen der Vorlage zur Herstellung der Adelskammer. Die Stände hinwiederum legten dagegen weniger Gewicht auf ihre gegen jenen Entwurf an das Ministerium gerichtete Denkschrift, als vielmehr auf ihre Adresse an G., in welcher er wiederum an sein wegen der Verfassung zweimal frei ertheiltes Wort erinnert und um Maßregeln zur Sicherstellung seiner Souverainetät, sowie der Selbständigkeit des Landes gebeten wurde. Inzwischen war die Lage der Finanzen des Königs von maßgebender Bedeutung geworden. Dem Blinden war u. a. auch der Maßstab für ein Gleichgewicht zwischen seinen Einnahmen und Ausgaben abhanden gekommen; der besondere Glanz der Welfenkrone mußte sich auch in dem gemachten Aufwand zeigen, und je sparsamer der kronprinzliche Hof gelebt, um so verschwenderischer wurde jetzt gewirthschaftet. G. war sehr freigebig, fast kein Bittgesuch um Unterstützung blieb unberücksichtigt. Die bei Nordstemmen für die Königin gebaute Marienburg und der großartige Schloßbau, welcher in Montbrillant ausgeführt werden sollte, erheischten bedeutende Mittel bei schon erschöpfter Kasse. Georgs Umgebung erstrebte daher zugleich eine Besserung der königlichen Finanzen, nachdem ihr Hauptziel durch den Verfassungsumsturz und die Octroyirung vom 1. Aug. 1855 erreicht war, von welch letzterer auffälliger Weise nachträglich behauptet werden konnte, daß auch hierdurch „nur das Band zwischen Regenten und Unterthanen noch inniger geknüpft worden“ sei. G. ging mit besonderem Eifer darauf ein, jenen Plan durch Einführung eines die ständischen Steuerbewilligungsrechte gänzlich abschwächenden Finanzcapitels, sowie durch Ausscheidung von Domainen an Stelle der Krondotation zu erreichen. Nachdem die Stände von 1856 dieses Ansinnen abgelehnt, erging die königl. Verordnung wegen Wiederherstellung des Finanzcapitels von 1840 und G. betheiligte sich selbst an den Einwirkungen seiner Regierung zur Schaffung einer dieser Aenderung zustimmenden zweiten Kammer. Er verbot dem Exminister v. Münchhausen nebst Gemahlin den Hof, weil sich derselbe in der Commission der vorigen Kammer der projectirten Art der Domainen-Ausscheidung widersetzt hatte; er nahm gegen andere Adeliche, welche mit Münchhausen verkehrten, ein höchst ungnädiges Wesen an und beschied zwei Göttinger Professoren zu sich, um die Wahl von Meier und Braun zu verhindern. In der Hauptstadt, wo R. v. Bennigsen als Candidat aufgestellt war, erzielte G. dadurch, daß er sich einige Tage vor der Wahl, am 14. Jan. 1857, unter die Freimaurer aufnehmen ließ und in deren Kreise Reden hielt, den Sieg des Regierungscandidaten mit Einer Stimme Mehrheit. Nach den Wahlen untersagte G. sechs gewählten Exministern, welche 1856 bei der Ablehnung des Finanzplans eine Rolle gespielt, auf Grund einer zwei Tage vor den Wahlen octroyirten Verordnung, die Genehmigung zum Eintritt in die Kammer. Nachdem die durch solche Mittel zu Stande gekommene zweite Kammer 1857 den Finanzplan des Vorjahres genehmigt, sprach sich G. bei einem den Ständen 1858 gegebenen Mahle dahin aus: Der Raub, den die frevelnde Hand der Revolution schon einmal und leider abermals 1848 an dem Eigenthume des Herrscherhauses geübt, sei gesühnt. Und der welfische Geschichtsschreiber O. Klopp erläutert in der „Deutschen Volks-Zeitung“ [663] vom 26. Juli 1878 die, die Gemüther dem Könige in hohem Grade entfremdende Domainenausscheidung aus „dem Grundzuge seines Wesens“, nämlich daß derselbe, „wie er Jedem sein Recht gab oder ließ, so auch das seinige, das Recht seines Königthums forderte.“ Er habe dadurch auch letzteres unabhängig haben wollen von den wechselnden Mehrheiten in den Kammern und sei fern davon gewesen, das Recht seines Königthums als ein absolutes zu betrachten, aber er habe im Gegensatz gestanden zu der Ansicht vom Staate als der Quelle alles Rechts. Jener das Land schwer schädigenden Ausscheidung lag der Gedanke zu Grunde, daß in Hannover das Domanialvermögen von den reichen Allodialbesitzungen der Billunger, Brunone, Nordheimer und Supplingenburger stamme. In diesen Vorstellungen konnte sich G. nur bestärkt fühlen, wenn sogar Abgeordnete, voran der Hofbesitzer Rudolph, ihn bezüglich jener Maßregel in einem die Bedenken der Juristen verhöhnenden Gedichte als Grundbesitzer besangen und ihm dieses feierlich überreichten. Dergleichen ließ sich G. nur zu gerne gefallen, und als das Ministerium Borries darauf ausging, die noch übrigen neueren Gesetze in einer fast jede Regung von Freiheit und Selbständigkeit benehmenden Weise zu beschränken, verfehlte es nicht, dies als Verstärkung von Georgs königlicher Gewalt zu bezeichnen. Auch der leitenden Idee desselben bezüglich des Welfenhauses schmeichelte das Ministerium dadurch, daß es in amtlichen Erlassen den Ausdruck „Welfenhaus“ einführte. Das Borries’sche Regierungssystem war überhaupt dem Wesen des Königs angepaßt und wird zu nicht geringem Theile gekennzeichnet durch das nicht erfolglose, die Gesinnungslosigkeit sehr steigernde Bestreben, mittelst Gunstbezeigungen und Zuwendung von Vortheilen der Regierung Anhänger zu verschaffen, die Gegner aber durch Entziehen von Vortheilen zu schrecken. An Einzelnheiten solchen Verfahrens betheiligte sich G. zuweilen selbst durch den General-Polizei-Director Wermuth. „Wer Georgs Ideen“, sagt Busch (s. u.), „als durch irgend etwas bedroht darzustellen verstand, der vermochte ihn, einerlei wie viel oder wie wenig Grund seine Darstellung hatte, zu allen, auch den ungerechtesten und thörichtesten Maßregeln zu gewinnen und galt ihm als treuster Diener“. Widerspruch gegen das Regierungssystem faßte G. als persönliche Beleidigung auf. Ein hervorragender Fall dieser Art begab sich am 7. Juli 1857, wo der König dem Magistrat der Residenz sagen ließ, er würde der Einladung zum Schützenfeste, nachdem die schwarz-roth-goldene Fahne dort beseitigt, gefolgt sein, wenn er nicht habe befürchten müssen, mit dem Magistrat und Bürgervorstehercolleg zusammenzutreffen, welche bei allen wichtigen Angelegenheiten eine grundsätzliche Opposition gegen seine Regierung gezeigt hätten, obwol er sich doch in jeder Weise gnädig gegen die Stadt erwiesen, so noch kürzlich durch Abtretung von Terrain nach der Glocksee. Als sich die Stadt gegen die ihr so beigemessene Gesinnung verwahrte, faßte dies G. als Zeichen mangelnder Ehrfurcht auf. Nachdem dann die Stadtbehörden in Abwesenheit ihrer einflußreichsten Mitglieder eine Ergebenheitsadresse an den König gerichtet, erhielten sie von diesem die Aufforderung, diese Gesinnung bei den Neuwahlen ihrer Mitglieder durch die That zu bewähren; dabei war vorgeführt, wieviel Verdienst die Stadt vom Hofe habe. Die Stadt wahrte jedoch bei den Wahlen ihre Würde. Als dagegen das ebenfalls in Ungnade gefallene Göttingen eine Ergebenheitsadresse an G. richtete, stattete die königliche Familie alsbald einen Besuch dort ab, wobei G. von der Stadt als „des Landes treuester Vater, Fürsten-Vorbild, Mann des Wortes, Hannovers Glück und Freude“ gefeiert wurde. An dem in Ungnade gefallenen Osnabrück fuhr G. auf der Reise von und nach Norderney ohne anzuhalten vorbei, obwol auf dem Bahnhofe alle Behörden in Uniform versammelt waren. Seine eigenthümlichen Vorstellungen kamen durch seine vielen öffentlichen Reden im Uebermaß zum Vorschein. [664] Es nahmen dabei sogar gewöhnliche Regentenacte leicht den Charakter des prahlerischen und gesucht comödienhaften an, z. B. als er am 20. Octbr. 1857 Missionaren, welche nach Neukaledonien abgingen, erklärte, daß die Lage seines Reiches den Willen Gottes bekunde, daß das welfische Haus und Land mit voller Kraft thätig sei, sein göttliches Wort in fremden Welttheilen auszubreiten. Es erregten solche Aeußerungen in weiteren Kreisen oft ein geradezu peinliches Gefühl darüber, daß an solcher Stelle die Fürstenwürde bis zur Lächerlichkeit herabgesetzt wurde. Eigenthümlich war auch Georgs Zurschautragung großer Frömmigkeit, wie dies z. B. in seiner predigtähnlichen Rede bei Grundsteinlegung der Christuskirche zu Hannover hervortrat. Bei allen amtlichen Anlässen wurden Georgs Worte immer gesuchter, ja provocirender in der Art als wenn er vermöge eigener Besichtigung sein Urtheil abgebe. Unter solchen Umständen suchten Männer von Charakter den Hof nicht auf, an dem vielmehr Personen wie Friseur Lüprecht und Buchdrucker Pockwitz zu erheblichem Einfluß gelangten. Als die willfährigen Kammern 1858 dem Wunsche Georgs, „viele Gesetze, die das schlechte Gepräge der Zeit an sich tragen“, zu ändern, nachgekommen waren, schien das Königthum Georgs auf dem Höhepunkte angelangt zu sein. In diesem Augenblicke erstand ihm sein gefährlichster Gegner: die auf Preußens Vorgehen berechnete Bewegung für die deutsche Reform. Durch den Umschwung in Preußen ließ sich G., bei allem überlieferten Mißtrauen gegen dasselbe, anfänglich nicht beirren; als aber die Frage eines deutschen Parlaments mehr hervortrat und Hannover gar die Wiege des Nationalvereins wurde, gerieth G. mit den Forderungen der Zeit in schärfsten Widerspruch. Die Idee der unlöslichen Verbindung des hannoverschen Volkes mit dem Welfenhause füllte sosehr sein ganzes Sein und Wesen aus, daß bei ihm keine Spur eines Wunsches auftauchte, sich, so gut es gehe, mit der nationalen Bewegung abzufinden. Wie tief er sich durch die Zumuthung der Abtretung einiger Souverainetätsrechte gekränkt fühlte, trat unter größtem Aufsehen hervor, als er am 26. August 1859 einer Deputation aus Emden erklärte, daß er, wenn die (dem Nationalverein angehörenden) Bürger ihm ferner entgegenträten, „nicht mehr an das Aufblühen der Stadt denken, namentlich sein Augenmerk nicht auf die so nothwendige Verbesserung der Schleuße lenken könne“. Ferner, als Minister Borries im April 1860 in der zweiten Kammer äußerte, die deutschen Fürsten würden auf jede Weise ihre Souverainetät zu wahren suchen und könnten durch die Noth sogar dazu gedrängt werden, die Allianz auswärtiger Mächte zu suchen, da wurde dies, gegenüber den patriotischen Verwahrungen, welche in ganz Deutschland dagegen laut wurden, von G. durch die Erhebung Borries’ zum Grafen in der herausforderndsten Weise bestätigt. Und so wurde mit dem Fortschreiten der nationalen Bewegung die Stimmung am Hofe nur gereizter. Man gefiel sich hier in Handlungen, welche den größten Gegensatz zur deutschen Reform schienen ausdrücken zu sollen. Dahin gehörte auch die pomphafte Art, wie G. die Enthüllung des Reiterstandbildes seines Vaters zu Hannover feiern ließ. Noch weiter entfremdete sich G. von der Bevölkerung durch Einführung eines sehr veralteten Katechismus, wodurch er sich eine besonders heilsame Wirkung auf die Erziehung der Unterthanen zu loyaler Gesinnung versprach. Die Aenderung war wegen der voraussichtlichen Abneigung der Bevölkerung von orthodoxen Geistlichen mit Wissen und Willen Georgs schon seit 1857 heimlich vorbereitet. In der Verordnung vom 14. April 1862 sprach er Dank aus gegen Gott, „daß er dieses Werk, welches wir von ganzem Herzen billigen, hat vollenden lassen“. Jedoch fast wie im Vorgefühl des aufsteigenden Unwillens der Bevölkerung suchte er sich im Sommer 1862 in Volkskreisen persönlich beliebt zu machen. Er besuchte die Lande Hadeln und Wursten und erschien, als auf seinen Wunsch gelegentlich des Schützenfestes [665] in der Residenz das 25jährige Jubiläum seines Einzugs als Kronprinz gefeiert wurde, auf dem Schützenplatze, wo er Zelt für Zelt besuchte. Bald jedoch erfuhr er die erste große Enttäuschung, als in den Ovationen für Pastor Bauerschmidt in Lüchow, den Bekämpfer des alten Katechismus, und in den folgenden Unruhen im August 1862 zugleich der ganze angesammelte Unwillen über die Regierungsweise eines Königs hervortrat, der, zum Theil in Folge Berufung katholischer Minister, sogar in den Verdacht katholisirender Gesinnung gerieth. Zum ersten Male erlebte er jetzt, daß die Minister bereit waren, dem Volkswillen nachzugeben; sein Sinn blieb aber selbst dann unerschüttert, als des Grafen Borries wiederholte Weigerung, in Goslar, dem Curorte der Königin, beim früheren Schuhmacher „Naturdoctor“ Lampe, zu erscheinen, verrieth, daß die Ratten das sinkende Schiff des Welfenthums zu verlassen sich anschickten. Auch das am 10. Dec. 1862 ernannte Ministerium Hammerstein war nicht selbständig genug, G. über die Zeitlage aufzuklären. Derselbe fuhr fort, sich um die kleinsten Dinge zu bekümmern und folgte weniger dem Rathe der Minister, als dem des General-Post-Directors Brandis, des Polizei-Directors Wermuth, dessen Nachfolgers v. Engelbrechten und des Regierungs-Raths v. Meding. Ganz wesentlich vermöge der Richtung Georgs kam Hannover mit verschiedenen, durch die nationale Reformbewegung hervorgerufenen Erscheinungen in Widerstreit. Die von deutschen Staaten seit 1859 unternommenen Schritte zur Schaffung eines deutschen Küstenschutzes wurden im Grunde sämmtlich von Hannover vereitelt, obwol doch gerade dessen Bestimmung als Seestaat mit der Idee des Welfenreichs zusammenhing. Der Grund war der, daß Preußen jedesmal, selbst am Bunde, die Sache in die Hand bekam. G. ging hierin aber auch nicht selbständig vor, obwol noch 1864 die Meinung ausgesprochen worden ist: „Einzig und allein ist es Hannover, von dem Deutschland Das, was ihm in dieser Beziehung noth thut, erwarten kann und darf“ und G. habe wol bewiesen, daß er Das, was ein höheres Geschick dem Vaterlande verheißt, zur wirklichen Erfüllung bringen werde. Im Anfang der 1860-er Jahre bewegte sich G. in allen Fragen ganz auf dem Standpunkte der um ihre Souverainetät besorgten Mittelstaaten und verstand sich in der Bundesreform nur zur Unterstützung des von vornherein aussichtslosen Planes der Constituirung einer Delegirtenversammlung der deutschen Kammern am Bunde. Mag auch die ausschließlich welfische Politik nicht eigentlich auf undeutsche Ziele gerichtet gewesen sein, so wurde sie doch durch die Umstände zu einer völlig unnationalen. So besonders in der Frage Schleswig-Holsteins, wo G. weder auf die Wünsche des deutschen Volks, noch auf die Rivalität der deutschen Großmächte Rücksicht nahm, sondern zu Gunsten des englischen Vorschlags der Erhaltung der Integrität der dänischen Monarchie, sowie des Rechtsbestands des Londoner Protocolls auftrat und für den Bundesbeschluß vom 10. Oct. 1863 wegen der Execution in Holstein die Entscheidung gab. Auch trotz der traurigen Rolle, welche seine Truppen dort spielten, blieb G. dabei, daß sein Minister Graf Platen eine richtige Politik verfolgt, und fühlte sich tief dadurch gekränkt, daß seine Truppen in Folge des Vorgehens der deutschen Mächte Holstein wieder verlassen mußten. Das Zerwürfniß zwischen Preußen und Oesterreich mußte 1866 die welfische Idee auf die höchste Probe stellen. Nach dem preußischen Reformvorschlag vom 24. März ließ G. militärische Vorbereitungen treffen, war aber dem preußischen Gesandten gegenüber auf Beseitigung allen Mißtrauens bedacht. Auch nach der wiederholten Hinweisung Preußens, daß jene Anordnungen doch eine bedenkliche Tendenz verriethen und eine bewaffnete Neutralität wegen der Lage des Landes nicht geduldet werden könne, behielt G. die friedliche Miene bei. Diese wurde jedoch auffallend beleuchtet, als er am 5. Mai beim Rückmarsch der österreichischen [666] Brigade aus Holstein drei Jahrgänge der Beurlaubten einberufen und im Bunde für einen Antrag gegen Preußen stimmen ließ. Die preußische Note vom 9. Mai stellte ihn vor die Entscheidung. Bei fortgesetzter Feindseligkeit werde der König von Preußen jede andere Rücksicht, auch die auf einen ihm so nahe stehenden Monarchen wie G., dem Bedürfniß der Selbsterhaltung unterordnen. Die Erklärung aller seiner Generale, daß das Heer nicht schlagfertig sei, schien ein feindliches Verhalten gegen Preußen auszuschließen. So kam es zu den Neutralitätsverhandlungen, in welchen Preußen (am 20. Mai) unter vier Bedingungen, durch welche es der Souverainetät Georgs nicht zu nahe treten wollte, die Gewährleistung der Unabhängigkeit Hannovers anbot. Als G. zögerte, kam von Berlin die Warnung, nicht auf Preußens Niederlage durch Oesterreich zu rechnen. Da wurde G. durch die Sendung seines Halbbruders, des österreichischen Generals Prinzen Karl zu Solms-Braunfels, bewogen, offen auf die Seite Oesterreichs zu treten. Wie Graf Bismarck am 11. März 1867 im norddeutschen Reichstag erklärte, hatte Solms dem Könige Vertrauen zu 800000 Oesterreichern eingeflößt und in Folge dessen habe man in Hannover „Krieg gewollt mit offenen Augen“, sei auch entschlossen gewesen, im Falle des Siegs preußische Provinzen zu nehmen. Am 13. Febr. 1869 bemerkte Graf Bismarck weiter im Reichstage: „Wären wir besiegt worden, ich glaube, daß das Welfenreich, die Herstellung des Reichs Heinrichs des Löwen in der vollen Ausdehnung des niedersächsischen Stammes, wenigstens auf der linken Seite der Elbe, den damaligen Herrscherberechnungen nicht so ganz fremd war“. Die Hoffnung auf solche Erfüllung seiner kühnsten Pläne scheint für G. so verlockend gewesen zu sein, daß er ihr zu Liebe Krone und Land aufs Spiel setzte. Das Gewagte desselben liegt so sehr auf der Hand, daß selbst O. Klopp in seinem Nekrologe Georgs die Erläuterung geben zu müssen glaubt, die Unkunde des preußisch-italienischen Bündnißvertrags vom 8. April 1866 ziehe sich durch das ganze Verhalten Georgs, und Graf Bismarck deutete am 11. März 1867 im norddeutschen Reichstage an, letzterer habe sich in dem Ernst der Sache getäuscht, „ob in demjenigen Dünkel, mit dem Gott öfters die Fürsten schlägt“, lasse er dahin gestellt. Und die Aeußerung des Grafen Bismarck im Reichstag an demselben Tage: „wir sind hingehalten worden mit Tergiversationen“, schien sich nicht blos auf die Neutralitätsverhandlungen, sondern auf das ganze Verhalten der hannoverschen Regierung seit März beziehen zu sollen. König G. konnte auch in diesem Augenblicke noch von Glücksagen, da ihm, selbst nachdem er 14. Juni 1866 für Oesterreichs Antrag auf Mobilisirung des Bundesheers hatte stimmen lassen, von Preußen nochmals ein Bündniß mit der Zusicherung, in diesem Falle die Rechte und Interessen Georgs wahren zu wollen, angeboten wurde. Die von diesem selbst dem preußischen Gesandten mitgetheilte Ablehnung gründete sich sehr bezeichnend darauf, daß in Preußens Reformvorschlage keine Bürgschaft für seine Souverainetätsrechte zu erblicken sei. Und dabei kann doch nur die volle Einsicht der Gefahr ihn bewogen haben, die Vertheidigung des Landes aufzugeben und den schleunigsten Abzug des Heeres anzuordnen. Noch in der Nacht zuvor suchte eine Deputation der Stadtbehörden G. zur Aenderung seiner Politik zu bewegen, er blieb jedoch unerschütterlich, setzte sehr ausführlich die Auffassung seiner Rechte auseinander, erklärte, „als Christ, Monarch und Welf“ nicht anders handeln zu können und empfahl die mit den beiden Töchtern zurückbleibende Königin dem Schutze der Bürgerschaft. In einer Ansprache an diese erklärte er, er begebe sich „mit dem theuern Kronprinzen“ zur Armee in die südlichen Theile seines Königreichs und vom Hauptquartier Göttingen aus ließ er am 18. Juni durch Graf Platen eine Verwahrung gegen die am 16. erfolgte preußische Besetzung Hannovers richten, wobei sich auf die vom gesammten Europa anerkannten [667] Souverainetätsrechte Georgs berufen wurde. Am 21. Juni brach er mit dem Heere von Göttingen auf, um sich über Gotha mit den Baiern zu vereinigen, und sagte in einer Ansprache an die Hannoveraner, er verlasse den heimischen Boden, „um die Sache des angegriffenen Rechts zu vertheidigen“. Während des Marsches ließ ihm König Wilhelm durch Herzog Ernst von Koburg den Durchzug nach Baiern anbieten, wofern er eine Nichtbetheiligung seiner Truppen am Kriege gegen Preußen für ein Jahr verbürge; G. lehnte jedoch mit dem Bemerken ab, daß er von Verhandlungen hierüber eine Verzögerung der militärischen Operationen nicht abhängig machen könne. Zum vierten Male kam ihm König Wilhelm entgegen, indem er am 26. Juni durch Oberst v. Döring gegen ein unter Anerkennung des preußischen Bundesreformvorschlags vom 14. Juni einzugehendes Bündniß eine ehrenvolle Capitulation für das Heer anbot. Auch dies lehnte G. ab und er fühlte sich durch einen bei Langensalza vorübergehend erlangten Vortheil schon so sehr gehoben, daß er am 27. Juni sofort eine pomphafte Ansprache an das Heer erließ. Die Capitulation, zu welcher er sich jedoch in Folge der weiteren dortigen Kämpfe am 29. Juni entschließen mußte, gestattete ihm und dem Sohne, nach freier Wahl den Aufenthalt außerhalb Hannovers zu nehmen. Er begab sich zu seinem Schwiegervater nach dessen Jagdschloß zu Hummelshain im altenburger Westkreise. Hier empfing er Adressen von Mitgliedern hannoverscher Ritterschaften und der Hoya-Diepholz’schen Landschaft, welche davon ausgingen, daß im Falle völliger Umkehr auch jetzt die Krone für ihn noch nicht verloren sei, und vergeblich um ein neues Ministerium baten. Am 17. Juli begab sich G. nach Wien und versuchte von hier aus, gerade als die Preußen vor Wien standen, Friedensunterhandlungen anzuknüpfen, sein Brief wurde jedoch nicht angenommen. Ein Versuch der Stadtbehörde von Hannover vom 2. August, G. zur Abdankung zu Gunsten des Sohnes zu bewegen, wurde von ihm in Hietzing, wo er die Villa Braunschweig bewohnte, abgelehnt. Gegen die preußische Einverleibung Hannovers erhob G. Verwahrung bei allen europäischen Höfen. Er warf Preußen vor, ihn absichtlich getäuscht zu haben, indem es schon längst dessen Absicht gewesen sei, sich Hannovers zu bemächtigen. „Wir überweisen dem Unwillen der civilisirten Welt diesen Angriff, verübt im vollen Frieden gegen das Land eines befreundeten, verwandten und verbündeten Fürsten“. Die Einverleibung nannte er einen „verbrecherischen Raub“, rief alle Mächte zu Hülfe an und erklärte, niemals auf seine Rechte zu verzichten. In einem Erlasse an die Hannoveraner sagte er gar, er habe auch nach Preußens Siege die Hand zum Frieden geboten, sie sei aber zurückgewiesen worden. Die Unterthanen und Beamten entband er übrigens vorläufig des Eides. Gegenüber allen Schritten Preußens, die alten mit den neuen Verhältnissen zu versöhnen, verhielt sich G. fortwährend ablehnend. Die Königin mußte zur Erhaltung der welfischen Stimmung in Hannover bleiben und nach ihrer Uebersiedelung nach der Marienburg wurde diese eine Zeit lang ein Heerd preußenfeindlicher Agitationen; die preußische Regierung machte jedoch, nachdem ein Schreiben des Königs Wilhelm an die Königin Marie auf Georgs Weisung erfolglos geblieben, dem Treiben ein Ende und die Königin reiste am 23. Juli 1867 ab. Gefährlicheren Charakters schien die Bildung einer sogen. „Welfenlegion“. 1400 hannöversche Soldaten zog man nach Holland und Oesterreich, von hier begaben sie sich als geschlossener Körper durch die Schweiz nach Frankreich. Diese ununterbrochene Agitation des Hietzinger Hofs war einer Befestigung der neuen deutschen Zustände hinderlich. Die preußische Regierung war daher, nachdem Agenten aus Hietzing die erste Anregung gegeben, zu Verhandlungen über einen Vertrag mit G. bereit, wollte jedoch erlangen, daß derselbe auf eine unfruchtbare Prätendentschaft verzichte, ohne daß dies übrigens mit Worten zu [668] geschehen brauchte. Die Verhandlungen stockten, als G. anläßlich des Luxemburger Streits wieder auf das Ausland zu hoffen begann, führten aber am 29. Sept. 1867 zu einem Vertrage, wonach G. sein in englischen Stocks angelegtes Kapital von 600000 L. Sterling, sein Silbergeräth, seinen Juwelenschatz und anderes bewegliches Privateigenthum behalten und zur Entschädigung für Domainen, Forsten, Schlösser, Gärten 11 Millionen Thlr. in 4½ % preuß. Staatspapieren zum Nennwerth, sowie 5 Millionen Thlr. baar erhalten, auch das Schloß in Herrenhausen und die Domaine Calenberg ihm, jedoch so lange unter preußischer Verwaltung verbleiben sollten, bis er für sich und seine Erben ausdrücklich auf die Krone werde verzichtet haben. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verzichtete er, nach der von der preußischen Regierung dem Landtage vorgetragenen Auffassung, „mit vollem Bewußtsein“ auf seine Rechtsansprüche auf die Krone, woran auch seine späteren gegentheiligen Aeußerungen nichts mehr ändern konnten. Während die Ausführung dieses Vertrags sich ordnungsmäßig verzögerte, setzte G. und sein Hof in Hietzing die preußenfeindliche Agitation fort. Bei der silbernen Hochzeit, welche er am 18. Febr. 1868 im Kaiserstöckl-Palais am Parke von Schönbrunn feierte, sprach G. 1200 seiner Anhänger, welche auf seine Kosten aus Hannover angelangt waren, nach großen welfischen Kundgebungen derselben, die Hoffnung aus, in kurzer Zeit als freier selbständiger König nach Hannover zurückzukehren. Mit seinem Gelde wurde zu Paris ein Blatt „La Situation“ gegründet zur Wahrung der Rechte der Entthronten und zur Schürung von Preußenhaß. Die preußische Regierung sah sich darauf „aus Nothwehr“ veranlaßt, durch Verordnung vom 2. März 1868 die Beschlagnahme des in obigem Vertrage erwähnten, sowie alles sonstigen in Preußen befindlichen Vermögens Georgs und die Einstellung der vertragsmäßigen Zinsenzahlung zu verfügen. In einem Berichte des Staatsministeriums an König Wilhelm war als Grund angegeben, daß die Voraussetzungen und Bedingungen des Vertrags von G. nicht erfüllt seien, daß er insbesondere die Welfenlegion zu unterhalten fortfahre mit der ausgesprochenen Absicht, sie bei günstiger Gelegenheit zu feindlichen Handlungen gegen Preußen zu verwenden. Der dienstliche Verkehr dieser Truppen mit der Hofdienerschaft in Hietzing sei amtlich festgestellt. Auch habe G. die Treue preußischer Unterthanen zu erschüttern versucht. Gleichzeitig wurde Georgs „Minister“ Graf Platen zu Hietzing wegen Leitung der Umtriebe zur Organisation eines auswärtigen Angriffs vom preußischen Staatsgerichtshofe zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Wie Klopp in Georgs Nekrologe (Deutsche Volks-Zeitung Nr. 167 von 1878) berichtet, hat sich G. über die Beschlagnahme gefreut, weil er „gerade dadurch rein und klar vor aller Welt dazustehen“ glaubte und darin, namentlich in Graf Bismarck’s Berufung auf die Nothwehr die glänzendste Anerkennung seines Rechts und der Macht seines Princips erblickt habe. Die preußische Regierung legte die Verordnung vom 2. März 1868 dem Landtage vor und bei den Verhandlungen des Herrenhauses erklärte Graf Bismarck am 13. Febr. 1869, die Regierung sehe sich in dem Vertrauen getäuscht, welches sie in fürstliches Ehrgefühl gesetzt. Die Genehmigung der Verordnung durch den Landtag wurde am 15. Febr. 1869 bekannt gemacht, zugleich mit der Verkündigung eines Gesetzes, wonach die Wiederaufhebung jener Beschlagnahme nur durch Gesetz solle erfolgen können. Diese Erlasse riefen einen neuen Protest Georgs hervor; in einem Briefe vom 30. März 1869 warf er dem Könige von Preußen vor, die Erfüllung seiner Vertragspflichten ihm gegenüber durch jene Erlasse von einem fremden Willen abhängig gemacht zu haben; zugleich wandte er sich gegen die vom Grafen Bismarck bei letzteren Verhandlungen im Landtage erhobenen Anklagen und bestritt namentlich, daß von ihm selbst die Mitglieder der Welfenlegion herangezogen seien; unterstützt habe er [669] dieselben nur wegen ihrer Noth. Der Ausgang des deutsch-französischen Kriegs von 1870 schien Georgs Hoffnungen für immer zu zerstören. Man hörte nicht mehr viel von ihm als zuweilen den Empfang hervorragenderer Anhänger. Seit Frühjahr 1868 verlebte er die Winter im Lothringerpalais zu Penzing bei Wien, wo er reichen Genuß in der Musik fand, die Sommer dagegen in der Villa Redtenbacher oder Thun bei Gmunden in Oberösterreich. 1873 und 1874 besuchte er wegen eines Leidens das Seebad Biarritz, unterwarf sich einer schmerzhaften Operation beim Wiener Chirurgen Mosetig v. Moorhof, nahm seit Herbst 1874 dauernden Aufenthalt in Frankreich und benutzte 1875 das Bad zu Barrèges im französischen Departement der oberen Pyrenäen. Am 27. Sept. 1876 sprach sich der hannöversche Provinziallandtag einstimmig für Wiederaufhebung der Beschlagnahme von Georgs Vermögen aus, die preußische Regierung war aber, wie aus der Beantwortung einer Anfrage im Herrenhause am 5. Febr. 1877 hervorging, wegen noch fortdauernder welfischer Agitation nicht dazu geneigt. Um diese Zeit verschlimmerte sich Georgs Leiden, er verbrachte den Sommer 1877 in Gmunden, Biarritz und Barrèges. Wenn Jemand, der ihm näher stand, ihn verließ, pflegte er ihn zu segnen, indem er im Namen der Dreieinigkeit das Kreuzeszeichen über die Stirne zog. Seit Februar 1878 wieder in Paris, rue de Pressbourg 7, wohnend, unterzog er sich abermals einer schwierigen Operation und starb plötzlich am 12. Juni, nach der Obduction in Folge Verfettung des Herzens. In fünf Kirchen der Stadt Hannover fand am 15. Juni unter großem Zudrange Trauergottesdienst statt. Die Beileidsadresse aus der früheren Residenz an die Königin Marie war von 43700 Personen unterschrieben. Am 18. Juni wurde zu Paris in der lutherischen Kirche de la Rédemption in der rue Chanchat, unter Theilnahme des Prinzen von Wales und vieler anderer Fürstlichkeiten das Leichenbegängniß gefeiert. Die von der Königin von England erbetene Erlaubniß zur Beisetzung in Herrenhausen wurde von der preußischen Regierung alsbald ertheilt. Der Sohn Georgs, Ernst August, stellte dann bestimmte Bedingungen auf, welche die Ausschließung jeder Mitwirkung der preußischen Behörden, Militärs oder Polizei bezweckten. Obwol die preußische Regierung, nach Mittheilung der Königin Victoria, diese Bedingungen nicht beanstandete, entschied sich der Prinz auf die Bedenken seiner Rathgeber, plötzlich für die Beisetzung in der St. Georgscapelle zu Windsor, wo sie am 24. Juni stattfand. Mehrere größere englische und viele Pariser Blätter brachten warme Nachrufe, von größeren deutschen Blättern nur die „Germania“ und die welfischen Blätter in Hannover, auch das Wiener „Vaterland“. Diese nannten ihn einen edlen, ritterlichen Herrscher, einen großen Dulder und seine Regierung eine gesegnete. „Morning-Post“ sagte: Seine Sorgen und Schwächen ertrug er mit exemplarischer Seelengröße. Auch die „Times“ zollte seinen persönlichen Eigenschaften Anerkennung, verurtheilte aber seine Politik. „Morning Advertiser“ meinte, G. sei ein „grand gentilhomme jusqu’au bout des ongles“ gewesen. O. Klopp nennt ihn im Nekrologe den „Mann des Rechts“; die Inschrift seines Wappenschildes „Gott und mein Recht“, sei in ihm Fleisch und Blut geworden; dies vor allem sei „der hauptsächlichste Schlüssel seines ganzen Lebens“.
Georg V., Friedrich Alexander Karl Ernst August, fünfter und letzter König von Hannover, königlicher Prinz von Großbrittannien und Irland, Herzog von Cumberland, aus dem herzoglichen Hause Braunschweig-Lüneburg, ursprünglich Welf-Este, einziger SohnSein Sohn, Ernst August, geb. am 21. Sept. 1845, erließ am 11. Juli 1878 aus Gmunden an alle deutschen Fürsten und freien Städte die Erklärung und an den König von Preußen noch eine besondere „Notification“, daß er alle auf ihn übergangenen Rechte seines Vaters, insbesondere diejenigen, welche demselben in Bezug auf das Königreich Hannover zustanden, „voll und ganz aufrecht erhalte“ und vorläufig den Titel „Herzog von Cumberland und zu Braunschweig und Lüneburg“ annehme.
- [670] Oppermann, Zur Gesch. Hannovers von 1832–66, 2. Aufl., 3 Bde., Berl. 1868; L. Walesrode, Demokr. Studien, Bd. II, Hamb. 1861, S. 313, auch unter dem Titel „Hie Welf!“ erschienen; Schaumann, Handb. d. Gesch. d. Lande Hannover u. Braunschweig, Hamb. 1863; Preuß. Wochenbl. 1852, S. 55; Stüve im Staatswörterbuch Bd. IV, S. 729; Gegenwart X (Leipz. 1855), S. 645; Unsere Zeit, erste Folge, Bd. VI (Leipz. 1862), S. 721 („Hannover unter König G. V.), Bd. VIII (Leipz. 1864), S. 202 u. 642, neue Folge: Bd. III (Leipz. 1867), S. 721–754 („Hannovers letzte Tage“), Bd. VIII, S. 33; M. Busch, Das Uebergangsjahr in Hannover (Leipz. 1867) Cap. 1 u. 2 („Die letzten Welfen auf Hannovers Thron“); Suppl. z. 11. Aufl. d. Conv.-Lex. (Brockh. 1872), Bd. I, S. 774; über d. Beisetzung: Morning-Post v. 25. Juni, Deutsch. Volks-Ztg. Nr. 1594 v. 4. Juli 1878. Nekrologe: Nat.-Ztg. v. 16. Juni, Deutsche Volks-Ztg. Nr. 1581 v. 19. Juni, O. Klopp daselbst Nr. 1610 bis Nr. 1624 (erschien auch selbständig u. d. T.: „König G. V.“, Hann. 1878), Weser-Ztg. Nr. 11284, Magdeb. Ztg. Nr. 279 v. 19. Juni, Köln. Ztg. Nr. 163, 2. Bl. v. 13. Juni, Times v. 13., Daily Tel. v. 13., 19., 20., Saturday Rev. v. 15. Juli 1878; „Das Schifflein Christi“, Pariser Monatsschrift v. Menegoz, 1878, Nr. 7; „Erinnerungen an G. V., König v. Hannover“, bearbeitet v. O. Theodor, Bremerhav. 1878; „Ehrengedächtniß Sr. M. d. Königs G. V. v. Hannover“ (Hannov. 1878); C. v. Wehrs, Biogr. u. Gedächtnißschrift auf König G. V. (Hannov. 1878); D. althannov. Kalender f. 1879 v. L. Grote; Discours et Prières funèbres prononcés aux obsèques de S. M. Georges V, roi d’H. le 18 Juin 1878 pour M. M. les pasteurs Kuhn, Appia et Lods de l’église de la rédemption.[1]
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 670. Z. 24 v. o.: Nach Abschluß des Art. über Georg V., König von Hannover, erschien ein Aufsatz über denselben in „Unsere Zeit“, Bd II v. 1878 und O. Meding, „Memoiren zur Zeitgeschichte“, Bd. II: „Das Jahr 1866“ (Leipz. 1881). Dieses Werk enthält beachtenswerthe Angaben eines Mannes, welcher den Vorgängen in den letzten Zeiten des Königreichs Hannover nahe gestanden hat. [Bd. 19, S. 826]