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ADB:Georg I. (Graf von Henneberg-Römhild)

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Artikel „Georg, Graf von Henneberg-Römhild“ von Otto Gerland in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 670–671, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_I._(Graf_von_Henneberg-R%C3%B6mhild)&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 07:56 Uhr UTC)
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Georg, Graf von Henneberg-Römhild, geb. 1395, war der Sohn Friedrichs I. von Henneberg-Römhild und dessen Gemahlin Elisabeth von Henneberg-Schleusingen; in ihm erreichte die Linie Henneberg-Römhild (1274–1549) ihren höchsten Glanz. Als einziger männlicher Stammhalter der Linie wurde er bereits 1402 mit Katharina, Tochter des Grafen Johann von Wertheim verlobt; er verheirathete sich mit ihr 1412, nach ihrem aber bereits 1419 erfolgten kinderlosen Tode mit Johanneta, Tochter Philipps von Nassau. Als Regent suchte er vor allem die äußere Sicherheit seiner Lande festzustellen, errichtete deshalb 1424 mit dem Markgrafen Wilhelm zu Meißen als Besitzer von Coburg eine gemeinschaftliche Landwehr zwischen den beiderseitigen Ländern, verband sich 1430 mit dem Bischof Johann von Würzburg und Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen zur gemeinschaftlichen Unterhaltung von Reisigen gegen räuberische Nachbarn und schloß 1436 mit Wilhelm von Schleusingen und Herzog Siegmund von Sachsen einen Vertrag auf Gewährung von Schutz für die Pflege Coburg. Namentlich aber errichtete er 1436 mit Wilhelm von Schleusingen ein Austrägalgericht zur Entscheidung der zwischen ihnen selbst entstehenden Streitigkeiten, zu welchem jeder Theil drei seiner Ritter als Beisitzer und der Kläger aus den Rittern des Gegners einen Obmann zu bestimmen hatte. Daneben sorgte G. für die Erweiterung seines Territoriums: so erwarb er insbesondere viele würzburgische, zum Theil früher hennebergisch gewesene Besitzungen, wie das Stammschloß seiner Linie Ascha, ferner das Amt Kühndorf und nebst anderen fuldaischen Besitzungen die Stadt Salzungen, deren Saline er ihre bis zur Neuzeit gültig gewesenen Rechte verlieh. Soweit die Römhilder und die Schleusinger Besitzungen vermengt waren, suchte er durch gegenseitigen Austausch den Besitzstand zu vereinfachen. Georgs Bedeutung unter seinen Zeitgenossen erhellt daraus, daß man ihm so oft die Vermittlung von Streitigkeiten übertrug. 1440 verglich er den Bischof Siegmund von Würzburg mit dessen Domcapitel und wurde in Folge dieses Vergleichs mit der neu [671] geschaffenen Würde eines würzburgischen Stiftshauptmanns bekleidet; 1442 schlichtete er den Erbfolgestreit zwischen Heinrich XI. von Henneberg-Schleusingen und dessen Vettern; 1449 wurde er zum ständigen Schiedsrichter zwischen Würzburg und Sachsen ernannt, 1450 verglich er den Erzbischof Dietrich von Mainz mit den Reichsstädten Rotenburg a. T. und Halle a. K. u. a. m. G. † 25. Juli 1465 auf dem Schlosse Hartenberg und wurde in der Kirche des von ihm gegründeten und reich ausgestatteten Chorherrenstifts zu Römhild begraben. Von seinen Söhnen setzte nur sein Nachfolger Friedrich II. den Stamm fort, die anderen starben unverheirathet, davon einer, Philipp, als Bischof von Bamberg; der jüngste der Söhne war der berühmte Erzbischof Bertold von Mainz (Bd. II. S. 524).

Schultes, Diplom. Gesch. d. gräfl. Hauses Henneberg, Th. I. Hildburghausen 1786, S. 356 ff.