ADB:Georg III. (König von Hannover)

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Artikel „Georg III. (Wilhelm Friedrich), König von Großbrittannien und Irland“ von Adolf Schaumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 645–651, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_III._(K%C3%B6nig_von_Hannover)&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 07:46 Uhr UTC)
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Georg III. (Wilhelm Friedrich), König von Großbrittannien und Irland 1760–1820, und bis 1815 Kurfürst, nachdem König von Hannover, der Enkel des Vorigen, Sohn des 1751 verstorbenen Prinzen Friedrich von Wales und der Prinzessin Auguste von Gotha, war geboren am 4. Juni 1738 in einem Privathause zu London am St. Jamesplatze. Unter der langen 60jährigen Regierung dieses Monarchen ward dasjenige europäische Staatensystem, das sich aus den Friedensschlüssen zu Münster und Osnabrück 1648 und zu Utrecht 1713 mühsam losgerungen hatte, völlig über den Haufen geworfen und an dessen Stelle ein anderes theils schon definitiv gegründet, theils für weitere Ausbildung in künftigen Zeiten vorbereitet. Man braucht nur an folgende Ereignisse [646] zu erinnern: Nach Beendigung des siebenjähriges Krieges tritt Preußen in die Reihe der europäischen Großmächte, während Holland gänzlich von der bedeutenden Stellung zurücktritt, die es sich während zweier Jahrhunderte so mühsam und so ruhmvoll errungen. Rußland, bisher nur im Osten und in der Türkei beschäftigt, tritt zu gleicher Zeit auch für den Westen Europas als mitbestimmende Hauptmacht ein. Ein fünfter Welttheil, wenn auch nicht zum ersten Mal entdeckt, wird eigentlich erst bekannt. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika, nachdem sie sich von England losgerissen, entsteht ein neuer Weltstaat, dessen Bedeutung im Völkerverkehr sich von Tage zu Tage bis zu einer jetzt noch kaum zu ermessenden Höhe steigert. Den Ersatz für England bilden die ungeheuren Eroberungen in Indien und seine übrigen neuerworbenen Colonien in allen Welttheilen. Dann folgt der förmliche Umsturz aller älteren auf Absolutismus der Herrscher begründeten Staatsanschauungen und Staatsformen mit seinen bis heute fortdauernden Folgen durch die französische Revolution; und endlich die zeitweise Umkehrung aller äußeren europäischen Staatsverhältnisse durch Napoleon. Wollte man erörtern, welchen Antheil die Regierung Georgs und seiner großen Minister, Bute, Lord North, der beiden Pitt’s, Fox u. A. an diesen Ereignissen hatte, so könnte es nur geschehen, wenn man die vollständige Weltgeschichte jener Zeit erzählte. Wol aber soll sich die Gegenwart daran erinnern, daß in dem zuletzt erwähnten großen Ringen der unterdrückten Völkerfreiheit gegen den Terrorismus Napoleons, England unter seinem König G. die wahre treibende Macht war. Nicht allein, daß es allenthalben zur See, zu Lande vorzüglich auf der pyrenäischen Halbinsel selbständig den Kampf gegen den Usurpator aufnahm, der diesem manches Hunderttausend seiner besten Krieger und ungezählte Millionen kostete, wodurch zuerst an dem Glauben an seine unwiderstehliche Macht und folgeweis an dieser selbst gerüttelt wurde; mehr noch suchte es alle seine Feinde, wenn sie besiegt und entmuthigt Frieden geschlossen hatten, von Neuem aufzuregen und durch ungeheure Subsidien, die wohl Milliarden betragen haben, zu unterstützen, bis nach langem Kampf endlich der Tag des Sieges anbrach. Die Sorgen, welche die Theilnahme an jenen großen Weltbegebenheiten einem Könige von Großbrittannien verursachte, hätten zur Noth wol allein schon hingereicht diesem ein kleines in Deutschland zuständiges Gebiet etwas in den Hintergrund zu rücken. Daß solches aber bei G. ganz absonderlich geschah, hatte einen noch viel tiefer liegenden Grund. Die erste Rede, welche er im Parlament hielt, schloß mit den Worten: „In England geboren und erzogen rühme ich mich des Namens eines Britten!“ Damit ist Alles gesagt. Seine beiden Vorgänger, von Geburt Hannoveraner, ihrer deutschen Heimath unvergessen, blieben Deutsche auf dem englischen Thron. Indem sie ihr Geburtsland öfter besuchten, erhielten sie zugleich das Interesse für dasselbe stets wach und lebhaft; sie interessirten sich für die Verwaltung desselben und kannten sie, indem sie Theil daran nahmen. G. war der erste in England geborne Herrscher der Dynastie Hannover, zugleich der erste im Cultus der englischen Kirche Erzogene; der erste ferner, der von Jugend auf nichts als englisches Leben und englische Gewohnheiten und Eigenthümlichkeiten gesehen hatte. Er war daher auch in seinen Anschauungen nur Engländer. Ihn kümmerten wenige auswärtige Quadratmeilen nicht, und er hielt es daher nicht der Mühe werth solche durch eigene Anschauung näher kennen zu lernen. Während bisher die Verwaltung der hannoverschen Lande nach dem Reglement Georg I. unter beständiger persönlicher Theilnahme des Monarchen gehandhabt wurde, ward es nunmehr anders. Eine sogenannte „Englische Kanzlei“ mit einem hannoverschen Minister an der Spitze, die in London ihren stetigen Sitz hatte, ward errichtet. An diese gingen die Referate und Anträge der Minister in Hannover, denen dann von jener [647] Kanzlei, gleichsam als höchster entscheidender Behörde, die angeblichen höchsten Entscheidungen Sr. Majestät zurückgeschickt wurden. Die Form ward dabei allerdings gewahrt; die Entscheidungen kamen mit Unterschrift des Königs und Contrasignatur des Ministers zurück. Allein G., schon genug von der großen englischen Politik in Anspruch genommen, hatte weder Zeit noch Lust sich um das kleine Hannover viel zu kümmern. Da er schon der deutschen Sprache, vielmehr aber noch aller inneren Landesverhältnisse dort vollkommen unkundig war, war folgeweise in der Art, wie das Referat gestellt war, schon im Voraus die königliche Entscheidung präjudicirt. Indem nun der adliche Minister der Kanzlei in London nur ein Delegirter seiner adlichen Ministercollegen in Hannover war, so folgt daraus von selbst, daß der Adel überhaupt in Hannover der herrschende, alles bestimmende Stand werden mußte. Dieser bedurfte jedoch für beständige Führung der laufenden Geschäfte oft derjenigen Arbeitskraft und Intelligenz, welche mehr im bürgerlichen Stande zu finden war. Wollte dieser dabei auf gewisse Aeußerlichkeiten verzichten, sich nicht anmaßend vordrängen, wollte er namentlich bei seinen Arbeiten Anderen die Ehre lassen und sich mit materiellen Vortheilen begnügen, so konnte er ohne Ostentation nach Außen oft zu großem Einfluß gelangen. Doch trat bei solchem Verhältniß sofort auch im bürgerlichen Stande ein gewaltiger Nepotismus hervor. Es war ein geschlossener Kreis von bevorzugten Familien, welche solche Vortheile des höheren Staatsdienstes ausschließlich in Anspruch nahmen, und wer nicht durch Verwandtschaft oder Protection dazu gehörte, drang schwer in diesen Ring ein. Der Hannoveraner konnte daher mit Recht von einer „bürgerlichen Aristokratie“ reden, deren vortheilhafte Stellung im Staatsdienst in vielen Familien oft geradezu erblich geworden ist. Der patriarchalische Zustand, in welchem bei den Aemtern Justiz und Administration verbunden war, ist oft gerügt und als hannoversche Eigenthümlichkeit hingestellt; die Einwohner damaliger Zeit, anspruchlos und wenig verwöhnt, haben sich damals nicht unglücklich dabei gefühlt. Aber ein Vortheil, den Hannover vor allen deutschen Staaten voraus hatte, war der: daß im Lande kein Hof war. Wenn man bedenkt, daß zu jener Zeit des Absolutismus in Beziehung auf die Finanzen für den Regenten kein Maaß der Beschränkung und keine Civillisten bestanden, daß sie vielmehr nach Belieben in die Kassen eingreifen konnten, um dem Luxus und der Prachtliebe zu fröhnen, um ihre Militärgelüste zu befriedigen, um die Gelder für Bauten von Schlössern und für ihre Maitressen etc. herbeizuschaffen, so bekommt man leicht eine Idee, welche Summen ein Fürstenhof dem Lande alljährlich kostete und welche Steuern die Unterthanen mehr aufbringen mußten, um solchen Aufwand zu befriedigen. Dieser ungeheure Posten der Ausgabe fiel in Hannover ganz weg, über ein volles Jahrhundert ist er dem Lande erspart und hat zum inneren Wohlstand der Bewohner nicht wenig beigetragen. Denn wenn auch von verschiedenen Seiten ausgesprochen ist, daß heimlich aus dem Lande viel Geld nach England geflossen sei, so ist dies ein großer Irrthum. Wenn vielmehr von Seiten Englands im eignen Interesse von Hannover besondere Leistungen gefordert wurden, z. B. außergewöhnliche Kriegsleistungen, so erfolgten stets hierfür noch englische Subsidien. Nur so ist es erklärlich, daß das Land die ungeheuren Erpressungen ertragen konnte, welche von verschiedenen Seiten in demselben im Anfange dieses Jahrhunderts ausgeführt worden sind. Die letzten Jahre des siebenjährigen Krieges brachten für das Kurfürstenthum noch manche schwere Tage, erst seit dem Frieden von 1763 gelangte es endlich zu einer langen wohlthätigen Ruhe. Denn daß einzelne Truppentheile verwandt wurden, die Besatzung von Gibraltar zu verstärken, andere zur Mitbesetzung von Port-Mahon auf der Insel Mallorka, andere in Ostindien der dortigen Compagnie dienten, hatte auf innere Verhältnisse [648] keinen Einfluß. Im nordamerikanischen Freiheitskriege focht jedoch, wie oft fälschlich angegeben ist, kein Hannoveraner unter den übrigen dazu gekauften deutschen Hülfstruppen. – Erst bei dem Wiederaufleben des Projekts Oesterreichs, nach Aussterben des Wittelsbach’schen Mannsstammes in Baiern das Land zu erwerben gegen Ueberlassung der Niederlande an den nächsten Erben, Karl Theodor von Zweibrücken, ward Hannover wiederum mit in die europäische Politik hineingezogen. Nachdem bekanntlich Joseph II., trotz der Stipulationen des Teschener Friedens vom 13. Mai 1779, jene alten Pläne wieder aufnahm, setzte sich Preußen unter Friedrich II. dagegen und stiftete zu diesem Zweck am 23. Juli 1785 im Verein mit Sachsen und Hannover den sogenannten Fürstenbund. Der hannoversche abgeordnete Minister v. Beulwitz, war bei den Verhandlungen dieserhalb besonders thätig, und stets auf klare Darlegung der Absichten des Vereins dringend, verhinderte er durch seine Wirksamkeit damalige andere Unionsbestrebungen Preußens, die wahrscheinlich nebenbei mit verfolgt werden sollten. Bald folgte die große französische Revolution. Am ersten Reichskriege gegen Frankreich nahm Hannover keinen directen Antheil, sondern zahlte nur seine Reichssteuer. Erst nachdem nach der Hinrichtung Ludwigs XVI. G. der ausdauerndste Kämpfer gegen Frankreich geworden war, ward Hannover gleichfalls in die folgenden Kriege verwickelt. Ein Armee-Corps von 13000 Mann unter dem Feldmarschall v. Freitag, bei welchem sich auch die Herzöge von Cumberland und Cambridge (s. o.) befanden, vereinigte sich in Flandern mit dem großen Heere der Engländer unter dem Befehle des Herzogs von York. Der Feldzug nahm bekanntlich keinen glücklichen Ausgang. Preußen sagte sich los von der Coalition und schloß einseitig und seine bisherigen Verbündeten blosstellend am 5. April 1795 mit Frankreich Frieden zu Basel. Eine Demarkationslinie, welche die südlichen Staaten Deutschlands von den nördlichen absonderte, – zu welchen letzteren auch das Kurfürstenthum Hannover gehörte, – gewährte diesem eine vollständige Neutralität unter der Garantie Preußens. Mit den damit verbundenen schweren Opfern glaubte Hannover sich die Stellung eines von der englischen Politik unabhängigen deutschen Staates erkauft zu haben und war auch dies Verhältniß im Baseler Friedensinstrument festgesetzt und von Preußen anerkannt. Jedoch sollte sich Alles dies bald als Täuschung herausstellen. Das Land mußte zum Demarkationsheere ein Contingent stellen, welches während der Jahre von 1795–1801 einen Kostenaufwand von 8 Millionen Thaler verursachte. Im letzteren Jahre fiel das System des Baseler Friedens durch die anderweitigen Bestimmungen der Friedensschlüsse zu Luneville am 9. Februar 1801 und Amiens am 27. März 1802. Preußen, schon ganz französischem Einfluß verfallen, war gezwungen der von Napoleon unter Theilnahme von Rußland und Dänemark gestifteten sogenannten „bewaffneten Neutralität“ beizutreten, welche den Zweck haben sollte England zur Anerkennung eines anderen Seerechts in Beziehung auf die neutrale Flagge zu vermögen. Anfänglich ignorirte letzteres diese feindliche Stellung Preußens; als sie jedoch zu ostensibel wurde, sah es sich gezwungen einige preußische Schiffe wegzunehmen. Preußen dagegen beschloß, unter dem Vorwande die Mündungen der Ems, Weser und Elbe schützen zu müssen, als Repressalie das ganze Kurfürstenthum Hannover in Besitz zu nehmen, obgleich es eben noch bei Gründung der Demarkationslinie anerkannt hatte, daß Hannover und England als zwei ganz verschiedene Staaten mit verschiedener Politik anzusehen seien, und daß Preußen die Garantie für ein solches politisches System übernommen hatte. Ein preußisches Heer unter dem General v. Kleist rückte in Hannover ein, dem kein Widerstand entgegengesetzt werden konnte, weil Niemand darauf vorbereitet war. Am 22. April 1801 kam der Minister von Schulenburg und verlas im Geheimen Rathe die von [649] Haugwitz unterschriebene Declaration vom 30. März, laut welcher Hannover als erobertes Land anzusehen sei, was hinfort den König von Preußen als seinen Herrn anzuerkennen habe! Allein die Ermordung des Kaisers Paul in Petersburg, sowie das Bombardement Kopenhagens durch Nelson sprengten bald die Verbindung der bewaffneten Neutralität. Indem damit zugleich jeder Grund für eine preußische Occupation Hannovers wegfiel, verließen die Truppen schon im October desselben Jahres wiederum Hannover, wo bald die alten Verhältnisse wieder hergestellt wurden. Jedoch noch vor Erlassung des Reichsdeputations-Hauptschlusses besetzte Preußen, das immer von einer Entschädigung wegen des aufgegebenen Hannovers redete, eigenmächtig Hildesheim und Goslar und ließ sich diese Erwerbung am 25. Februar 1803 durch jenen Act definitiv zusprechen. Als im J. 1803 der Krieg zwischen England und Frankreich von Neuem ausbrach, rückte unter Mortier die sogenannte Armée d’Hanovre in das Land ein, das, auf so etwas nicht vorbereitet, in keiner Beziehung gerüstet war. Die Minister ohne Rath suchten solchen vergebens untereinander und bei der Kanzlei in London. Das Heer unter dem Feldmarschall v. Walmoden, unvollständig ausgerüstet, bekam die nichtssagendsten wunderlichsten Verhaltungsmaßregeln. Daher zogen sich die vorhandenen, auf der Westseite des Landes aufgestellten Truppen nach der Capitulation von Sulingen am 3. Juni 1803 hinter die Elbe zurück. Aber auch hier erfolgte nach der Elb-Convention von Artlensburg am 5. Juli die vollständige Auflösung der hannoverschen Armee, deren ganze Ausrüstung mit Pferden, Kanonen und übrigem Kriegsmaterial in den Händen der Franzosen verblieb. Nur die Bedingung, daß die Truppen in ihre Heimath zurückgeschickt werden sollten, ward theilweis, jedoch heimlich nicht erfüllt. Officiere und Soldaten eilten nach den an den Mündungen der Elbe und Weser von dem Major v. d. Deken eröffneten Werbestellen, um in englische Dienste zu treten. Schon im J. 1804 waren gegen 4000 Hannoveraner nach England übergeführt und aus ihnen eine englisch-deutsche Legion gebildet, die sich im Laufe der Jahre stets durch neuen Zufluß vom Vaterlande vermehrte. Diese Legion ward von England in seinen Kriegen gegen Frankreich in Spanien, Italien und zuletzt in Belgien verwandt, wo sie sich stets mit solchem Ruhme bedeckte, daß Wellington die hannoverschen Truppen oft als Muster für seine englischen hingestellt hat. Es folgte nunmehr die französische Besitzergreifung Hannovers, welche dem Lande mehr als 50 Millionen außer der Last der täglichen Einquartirung gekostet hat. Sie dauerte bis zur Mitte des J. 1805. Als um diese Zeit der Krieg Napoleons gegen Oesterreich ausbrach, mußte nämlich die Armee von Hannover unter Bernadotte durch Franken über Anspach marschiren, um den bis Ulm vorgedrungenen Oesterreichern in den Rücken zu fallen. Sogleich machte nun der Minister Graf Münster den Vorschlag, das Land rasch wieder in Besitz zu nehmen, und schon am 4. December konnte in Hannover unter ungeheurem Jubel die Rückkehr der alten Verhältnisse verkündet werden. Jedoch die Freude war von kurzer Dauer. Preußen, was unentschlossen gezaudert hatte der österreichisch-russischen Coalition beizutreten, mußte, nachdem jene Coalition nach dem Siege von Austerlitz zersprengt war, jetzt allein stehend, kraft- und willenlos den Bestimmungen Napoleons sich fügen, mit diesem ein Off- und Defensiv-Bündniß am 15. December 1805 abschließen, welches kurz besagte: Preußen erhält die Staaten des Königs von England in Deutschland mit vollkommener Souveränetät, tritt dagegen Anspach, Baireuth, Cleve, Neufchatel und Valengin an Frankreich ab! Alle Protestationen Georgs halfen nichts; er konnte, der Macht und dem Unrecht weichend, in einem väterlichen Manifest vom 18. Mai 1806 nur seine getreuen Unterthanen auf eine bessere Zukunft vertrösten. Bereits am 26. Januar 1806 war ein preußisches Heer unter dem Grafen von Schulenburg [650] in Hannover zur Besitzergreifung der neuen Erwerbung eingerückt und zum zweiten Male ward Hannover preußisch. Allein auch dieser neue gewaltsame Zustand sollte von kurzer Dauer sein. Nachdem in dem bald darauf folgenden Kriege zwischen Napoleon und Preußen, letzteres nach den Schlachten von Jena, Eylau und Friedland, sowie nach dem Tilsiter Frieden fast zertrümmert war, wurden die hannoverschen Lande als von Preußen erobertes Territorium angesehen und Mortier mußte den Hannoveranern erklären, daß sie fortan französische Unterthanen seien. Weiter rief dann das Dekret vom 18. August 1807 das neue Königreich Westphalen, als Dotation für den jüngsten Bruder Napoleons, Jerome, hervor, zu dessen Territorium das ehemalige Kurfürstenthum Hannover geschlagen wurde. Der Rheinbund, zu welchem Westphalen gehörte, gab stets Veranlassung zu neuen Leistungen und Contributionen, die schon seit Jahren auf das von verschiedenen Herren occupirte und ausgesogene Land gedrückt hatten. Bei dem im J. 1809 von Oesterreich gegen Napoleon unternommenen neuen Kriege blieben kleine Unternehmungen gegen das Königreich Westphalen, wie die Dörnbergs, sowie der Zug des Herzogs Wilhelm von Braunschweig-Oels, als zu vereinzelt und schwach, ohne Bedeutung. Endlich wurden später noch die Gegenden der Mündungen der Ems, Weser und Elbe als neue Departements, direkt zum französischen Kaiserreich gehörig, erklärt, um das von Napoleon erfundene Continentalsystem auch hier im ganzer Strenge handhaben zu können. Mitten unter den ungeheuren Bewegungen, welche in den folgenden Jahren Europa durchzuckten, endigte sich, wenn auch nicht das Leben, doch die Regierungsthätigkeit König Georgs. Bereits 1765 hatten sich bei ihm die ersten Spuren von Geisteszerrüttung gezeigt; beunruhigender traten weitere Anfälle im J. 1788 auf, so daß schon damals der Minister Pitt dem Parlamente ein Gesetz vorlegte wegen Uebertragung der Regierung auf den Thronfolger; da jedoch der König schon im Februar des nächsten Jahres wieder genas, so ward einstweilen jenes Gesetz zurückgezogen. Allein nach wiederholten förmlichen Wahnsinns-Ausbrüchen und bei gänzlichem Erlöschen der Vernunft im J. 1810 mußte man auf den Inhalt des gedachten Gesetzes zurückkommen und durch Parlamentsakte vom 29. Januar 1811 ward der älteste Sohn Georg als Prinzregent an die Spitze der Regierung gestellt. – Neun Jahre noch dauerte bei sonst eiserner Gesundheit das traurige Leben des Monarchen. In hohen luftigen Sälen, in denen, um jeden möglichen Schaden zu verhüten, alle Wände gepolstert waren, wandelte er, zuletzt auch völlig erblindet, träumend und gedankenlos einher, bis am 29. Januar 1820 der Tod seinem Leiden ein Ende machte. – Als nach dem Tode seines Vaters Friedrich sich für G. die Aussicht auf den brittischen Thron eröffnete, war er noch ein Knabe von 13 Jahren. Die Erziehung in nicht zweckmäßiger Abgeschlossenheit blieb fast ausschließlich in den Händen seiner Mutter und nur sie war es vorzüglich, keineswegs einige unpraktische und pedantische Lehrer, welche auf die Entwickelung seines Charakters den größten Einfluß hatte. War dieser daher in mancher Hinsicht schroff, wenig biegsam und hartnäckig eigenwillig, namentlich in der Hinsicht, daß sich später der Mann nicht gern Anderen unterordnete, namentlich nicht in politischem Leben – wie sich das gerade ein Monarch in England vor allen Anderen oft muß gefallen lassen, – so weisen englische Geschichtsschreiber hierfür als Grund stets auf die Mutter hin, die, als die Prinzessin eines kleinen deutschen Hofes, die Idee der absoluten Gewalt des Herrschers, die gerade bei jenen kleinen Höfen in höchster Blüthe stand, mit nach England gebracht habe. Diese Idee ward durch Georgs späteren Hofmeister, Minister, nachher Vertrauten, den Lord Bute, noch mehr genährt und führte schon in den ersten Jahren seiner Regierung zu den aufregendsten, das politische Ansehen Georgs tief hinabdrückenden Vorfällen. Unter diesen sei nur kurz der Wilkes’schen Skandale im [651] Parlament, der fulminanten Juniusbriefe u. A. gedacht. Die Unpopularität des Königs steigerte sich so weit, daß außer Pöbelexcessen sogar verschiedene Attentate auf sein Leben statt hatten. Der schroffe Widerstand, den seine Politik dem Ansinnen der nord-amerikanischen Colonien entgegensetzte, die der politischen Freiheit des Mutterlandes theilhaftig zu werden wünschten, führte zu dem unglücklichen Frieden von 1783 und dem Verlust jener schönen Länder. Auf der anderen Seite hat es aber auch in England wol Niemand gegeben, der den großen Tugenden des Monarchen, welche neben jenen Fehlern hervorleuchteten, nicht die höchste Achtung gezollt hätte. G. war ein rechtschaffener Mann in der vollsten Bedeutung des Wortes, wahrhaftig, treu, und von innigster, wahrer, nicht heuchlerischer und scheinbarer Frömmigkeit durchdrungen. Sein häusliches Leben war ein Muster in jeder Beziehung von Nüchternheit, Keuschheit und Einfachheit. Seine liebsten Erholungen waren Ausflüge auf seine ländlichen Güter, wo er sich, ganz der Natur lebend, gern mit landwirthschaftlichen Versuchen beschäftigte. Ganz gegen das Beispiel seiner beiden Vorgänger lebte er, die eheliche Treue auch nicht in Gedanken verletzend, mit seiner Gemahlin ein glücklich häusliches Leben. Er war vermählt seit dem 8. September 1761 mit der Prinzessin Charlotte von Mecklenburg-Strelitz. Wie erzählt wird, so soll ein Brief derselben, in welchem sich ganz ihr edler Charakter und ihr gutes weiches Herz ausgesprochen habe und der zufällig zur Kenntniß des Königs gekommen sei, diesen sogleich bewogen haben, um die Prinzessin zu werben. Sieben Söhne entsprossen aus dieser glücklichen Ehe: Georg, Prinzregent und Nachfolger, Friedrich, Herzog von York, Wilhelm, Herzog von Clarence, später von 1830–37 König von Großbrittannien und Hannover, Eduard, Herzog von Kent, starb 6 Tage vor seinem Vater, eine einzige Tochter, Victoria, jetzt Königin von Großbrittannien, hinterlassend, Ernst August, Herzog von Cumberland, von 1837–51 König von Hannover, August Friedrich, Herzog von Sussex, und Adolph, Herzog von Cambridge, und außer ihnen sechs Töchter. Eine Schwester des Königs war jene unglückliche Caroline Mathilde, Königin von Dänemark, die in Folge der am Kopenhagener Hofe entstandenen Palastrevolution, die den Grafen Brand und Struensee das Leben kostete, und in welche man die Königin gern als Mitschuldige verwickelt hätte, von ihrem Gemahl getrennt, gleichsam verbannt, in Celle ein frühes Ende fand.