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ADB:Bender, Johann Heinrich

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Artikel „Bender, Johann Heinrich“ von Ernst Kelchner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 321, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bender,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:28 Uhr UTC)
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Bender: Dr. Johann Heinrich B., geb. in Frankfurt a. M. 29. Sept. 1797, † 1859. Er verlor seine Eltern frühe. Besuchte das Institut des Herrn Kemmetter und darauf das akademische Pädagogium zu Gießen, welches unter Leitung von Professor Rumpf stand. Dann widmete er sich dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit zu Gießen; promovirte und ließ sich an derselben Universität als Privatdocent nieder 1819–1823. Dann entschloß er sich zum praktischen Recht überzugehen und wurde nach bestandenem Examen durch Patent vom 23. April 1823 in die Zahl der Hofgerichts-Advocaten und Procuratoren zu Gießen aufgenommen. Im J. 1831 siedelte er mit seiner Familie nach Frankfurt a. M. über, practicirte dort bis zum J. 1836 als Advocat, ward aber, als die Stadt in demselben Jahre dem Deutschen Zollverein beitrat, zum Mitglied der Zolldirection unter dem Titel eines Zolldirectionsrathes ernannt, und versah diese Stelle bis zu seinem im J. 1859 erfolgten Tode. Gediegene wissenschaftliche Kenntnisse, unermüdlicher Fleiß, klarer, vorutheilsfreier Geist, seltene Berufstreue, Biederkeit des Charakters, Uneigennützigkeit, Geradheit und schlichtes, prunkloses Wesen zeichneten ihn aus, die Liebe zu seiner Vaterstadt und zu seinen Mitbürgern, sowie seine liberale Gesinnung im öffentlichen Leben hat er stets bewährt und hat die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen und die Verbesserung der Gesetzgebung und Justiz angeregt und aufs wärmste verfochten. Er war ein anerkannter ausgezeichneter Gelehrter und Schriftsteller und trefflicher Familienvater. – Seine Schriften sind folgende: „Grundriß der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, zum Behufe von Vorlesungen ausgearbeitet“, 1819. „Erörterung der Frage: Wie weit die Einrede: Valuta nicht empfangen zu haben, im deutschen Wechselprocesse zulässig sei?“ 1821. „Ueber das mündliche und öffentliche Verfahren in Criminalsachen“, 1821 (Anonym). „Grundsätze des deutschen Handlungsrechts“ in zwei Bänden, 1824–1829. „Der Verkehr mit Staatspapieren im In- und Ausland“. (Als Beilageheft zum Archiv für civilistische Praxis, 8. Band) 1825. 2. Aufl., Göttingen 1830. „Kurze Kritik des Entwurfs einer erneuerten und erweiterten Wechsel- und Mercantil-Ordnung für die freie Stadt Frankfurt“ 1833 und andere Zeitschriften etc. „Allgemeine juristische Zeitung“. Göttingen 1829. gr. 4. 2. Jahrgang. Herausgegeben von Elvers und Bender. „Die Lotterie, eine juristische Abhandlung“. (Beilageheft zum 15. Bande des Archivs für civilistische Praxis. 1832. „Der frühere und jetzige Zustand der Israeliten zu Frankfurt a. M. Nebst Verbesserungsvorschlägen“, 1833. „Die Verhandlungen der gesetzgebenden Versammlung der fr. Stadt Frankfurt in den Jahren 1816–1831“. Nach den Originalacten dargestellt. 1834. „Sammlung Frankfurter Verordnungen aus den Jahren 1806 bis 1816“. Herausgegeben von Joh. Heinr. Bender. 1834. „Lehrbuch der Privatrechts der freien Stadt Frankfurt“, 2 Thle. 1835–37. „Das Lotterierecht“. 2. verb. Aufl. 1841. „Handbuch des Frankfurter Privatrechts“, 1848. „Handbuch des Frankfurter Civilprocesses“, 1854.