ADB:Berg, Günther Heinrich von
Pütter’s Verwendung wurde er zum außerordentlichen Professor der Rechtswissenschaft ernannt, bald auch Beisitzer im Spruchcollegium, nachdem er in Tübingen die juristische Doctorwürde erworben hatte. Schon 1800 ward er als Hofrath in der Justizkanzlei und Advocatus patriae (Consulent des Ministeriums) nach Hannover berufen, in welcher Stellung er bis 1810 blieb, wo vom Könige von Westfalen die Justizkanzlei aufgelöst wurde; er trat in schaumburg-lippe’sche Dienste 1811 als Regierungspräsident und war einer der Unterzeichner der Bundesacte vom 9. Juni 1815. In Wien lernte ihn der Herzog von Oldenburg, Peter Friedrich Ludwig, kennen und schätzen und trug ihm die Stelle des Präsidenten am neuerrichteten Oberappellationsgerichte, zugleich aber die seines Gesandten am Bundestage an, welche v. B. auch annahm. Er blieb nun bis zum J. 1821 Bundestagsgesandter der fünfzehnten Gesammtstimme und hat an verschiedenen Commissionen lebhaften Antheil gehabt, auch für Oldenburg speciell wichtige Geschäfte ausgeführt, wie z. B. wegen Fortdauer des Weserzolles, Auslegung eines Wachtschiffes, die Uebernahme Birkenfelds. Den Wiener Ministerconferenzen wohnte er auch bei, wo er vorzüglich in den Commissionen wegen einer permanenten Instanz und wegen Erleichterung des Handels und Verkehrs unter den Bundesstaaten thätig war. Im J. 1823 nach Oldenburg zurückgekehrt, wurde er unter Beibehaltung seiner Präsidentenstelle zum geheimen Rath und Mitglied des Staats- und Cabinetsministeriums ernannt. Am 31. Dec. 1829 schied er aus dem Oberappellationsgericht, um ganz ins Staatsministerium überzugehen, bis er 1842 zum Staats- und Cabinetsminister ernannt wurde. Hier beschäftigte er sich vorzüglich mit der Verfassung und Verwaltung der Landgemeinden, die neu organisirt wurden; in den dreißiger Jahren nahm er an den berüchtigten Wiener Conferenzen Theil. Seine Thätigkeit – auch seine schriftstellerische – war meist auf die Praxis gerichtet. Aus der großen Reihe seiner Schriften (abgesehen von den Abhandlungen in Girtanner’s politischen Annalen, Crome’s und Jaup’s Germania etc.) heben wir nur hervor: „Versuch über das Verhältniß der Moral zur Politik“, 1790, 2 Bde., „Handbuch des Polizeirechts“, Hannover 1799–1809. 7 Bde., „Juristische Beobachtungen und Rechtsfälle“, 1802–10. 4 Bde., [364] „Vergleichende Schilderung der Organisation der französischen Staatsverwaltung in Beziehung auf das Königreich Westfalen“, 1808, „Ueber die Wiederherstellung des politischen Gleichgewichts in Europa“, 1814.
Berg: Günther Heinrich v. B., Staatsmann und publicistisch-juristischer Schriftsteller, Sohn des gräflich Neippergischen Amtmannes B. zu Schwaigern bei Heilbronn, geb. daselbst 27. Nov. 1765, † 9. Sept. 1843. Er kam als Knabe nach Knittlingen, später nach Oehringen und bezog 1783 die Universität Tübingen, von wo er sich 1786 nach Wetzlar begab, um die Rechtspraxis zu üben. Dann wurde er Secretär des Grafen Leopold Joseph Johann Nepomuk von Neipperg, den er nach Wien und München begleitete, nebenbei sein Studium der reichsgerichtlichen Praxis fortsetzend. Erst nach dem am 5. Jan. 1792 erfolgten Tode des Grafen kam er in die Heimath zurück, ging jedoch 1793 nach Göttingen, um zu einer Arbeit über die Visitation der Reichsgerichte die dortige Bibliothek zu benützen. Auf- Oldenburgische Blätter, 1844 Nr. 47 S. 381 ff.; Meusel, G. T.; N. Nekrol. XXI. (1843) S. 793.