ADB:Birnbaum, Johann von
[665] ihn zwar noch im nämlichen Jahre seiner Präfectenstelle, ernannte ihn aber auf Birnbaum’s persönlich vorgebrachte Beschwerde zum stellvertretenden Richter beim Appellhofe zu Brüssel. Obgleich des Nichtstudirten Stellung hier anfangs eine sehr schwierige war, bewährte B. sich doch als praktischer Jurist derart, daß er 1803 zum Rathe beim Appellationsgerichte zu Trier befördert wurde und beim Einrücken der Verbündeten 1814 sich nicht nur in seinem Amte behauptete, sondern noch im nämlichen Jahre durch die Verwaltung der wiedergewonnenen deutschen Länder des linken Rheinufers zum stellvertretenden Präfecten in Luxemburg, dann zum Generaladvocaten in Trier und 1815 zum Vicepräsidenten bei dem neuerrichteten Appellationsgerichte zu Kaiserslautern ernannt wurde. König Max I. von Baiern verlieh ihm 1817 das Civilverdienstkreuz, womit der persönliche Adel verbunden ist, und beförderte ihn 1824 zum ersten Präsidenten bei dem inzwischen nach Zweibrücken verlegten Appellationsgerichte der Rheinpfalz und verblieb B. in dieser Stellung bis zu seinem Tode. Es sind von ihm einige juristische Schriften bekannt, u. a. eine deutsche Uebersetzung des „Code criminel“, 1810. Dann drei Jahrgänge und ein Heft des vierten „Jurisprudence de la cour de Trèves“, 1810-1814; dann eine „Geschichte der Stadt Landau“, 1826, worin zugleich eine Selbstbiographie des Verfassers enthalten ist.
Birnbaum: Johann v. B., geb. 6. Jan. 1763, † 20. Mai 1832 als Präsident des königl. bairischen Appellationsgerichts zu Zweibrücken; wurde von Eltern niederen Standes zu Queichheim bei Landau, welches damals zu Frankreich gehörte, geboren. Nach einer harten Jugend – er war zuerst Schulgehülfe, dann Barbier und Chirurg zu Landau – benutzte B. den socialen Umschwung der französischen Revolution, um sich empor zu arbeiten. Seine Kenntniß der französischen Sprache verschaffte ihm 1791 die Stellung eines Adjuncten der Municipalität, dann eines Friedensgerichtsschreibers, endlich 1795, die des Friedensrichters zu Landau. Durch fleißiges Studium und einen natürlichen Scharfsinn ergänzte er die ihm fehlenden juristischen Kenntnisse in kurzer Zeit und erwarb sich durch die Rechtschaffenheit, Unbestechlichkeit und Geradheit seiner Denkungsart in dem Grade das Zutrauen seiner Mitbürger und die Achtung der Gewalthaber, daß er 1799 zum stellvertretenden Präfecten des Departements Niederrhein in Straßburg und 1800 zum wirklichen Präfecten des Wälderdepartements in Luxemburg ernannt wurde. Der erste Consul Bonaparte entsetzte