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ADB:Bogislaw XIII.

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Artikel „Bogislaw XIII.“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 55–56, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bogislaw_XIII.&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 13:50 Uhr UTC)
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Bogislav XIII., Johann Friedrich, Barnim X., Casimir VII., Herzöge von Pommern. Herzog Philipp I. (s. d.), † 1560, hinterließ, nachdem der erstgeborene, Georg, schon 1544 gestorben war, fünf Söhne: Johann Friedrich (geb. 27. Aug. 1542), Bogislav XIII. (geb. 9. Aug. 1544), Ernst (geb. 2. Nov. 1545), Barnim X. (geb. 15. Febr. 1549) und Casimir VII. (geb. 22. März 1557). Von diesen erhielt B. XIII. bei der Erbeinigung zu Wollin (23. Mai) und Jasenitz (25. Juli 1569) die Aemter Barth und Neuen-Camp (Franzburg), während Barnim X. die Aemter Rügenwalde und Bütow bekam und Casimir VII. auf das Bisthum Cammin angewiesen ward. Demnach verblieb die Landesregierung vorerst dem Aeltesten, Johann Friedrich, und dem Drittgeborenen, Ernst Ludwig, und ward dem ersteren Pommern-Stettin, dem anderen Pommern-Wolgast zugetheilt. Zwischen Schweden und Dänemark vermittelte Johann Friedrich Namens kaiserlicher Majestät zu Stettin und bestätigte mit den Brüdern zugleich dem Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg den Vertrag auf Succession der Hohenzollern in Pommern beim Aussterben der männlichen Descendenz gegen die Anwarthschaft auf die Neumark und einige kleinere Landestheile von Seiten Brandenburgs in dem gleichen Falle, welche Erbeinigung am 18. März 1574 vom Kaiser ratificirt ward. Als nun nach Barnims IX. Ableben (1573) dem Herzoge alles zufiel, was selbiger sich für seine Lebzeit vorbehalten hatte, so überließ er nunmehr die Verwaltung und Nutznießung des Stifts Cammin seinem jüngsten Bruder Casimir VII. Bei der jetzt erst erfolgenden Landeshuldigung verursachte die Recognition der Erbverträge mit Brandenburg, sowie die Auseinandersetzung mit Polen über die Lehen Lauenburg und Bütow Schwierigkeit; doch ward die letztere ebenso wie der Streit mit Würtemberg über den Vorsitz auf den Reichstagen gütlich verglichen und erhielten die Herzoge von neuem von Kaiser Rudolf II. 1578 die Belehnung. Die auf einander folgenden Landtage zu Pasewalk, Lauenburg und Wollin schlichteten innere, aus streitigen Lehnsverhältnissen hervorgegangene Wirren; auch wurden die Lehnsdienste des gesammten Landadels aufs neue geregelt und endgültig festgestellt. Uebrigens liebte Johann Friedrich, obwol durch viele vortreffliche Eigenschaften und selbst durch gelehrte Bildung ausgezeichnet, Aufwand und Vergnügen so sehr, daß er nicht nur die Regierung unwürdigen Günstlingen überließ, sondern auch die Einkünfte des Staates für seine prächtige Hofhaltung ungebührlich verwandte. In Folge dessen geriethen die Finanzen, ohnehin durch die Ansprüche einer vielgliedrigen Dynastie geschwächt, vollends in Verfall, und die vom Herzoge eigenmächtig beanspruchte Erhebung von Zöllen und Accise fand die Zustimmung der Stände nicht, denen auf eingelegte Appellation der Kaiser trotz einer persönlichen Reise des Herzogs nach Prag Recht gab. Doch verglichen sich Herzog und Stände zuguterletzt auf dem Landesausschuß zu Stettin. Weitere Unruhen wegen neuer Versuche, die Accise einzuführen und neu contrahirter Schulden blieben jedoch nicht aus, so daß abermals ein gegenseitiger Compromiß zu Stettin (Jan. 1599) nöthig ward. Bald nachher starb Johann Friedrich den 9. Febr. 1600 unbeerbt zu Wolgast, seiner Geburtsstadt. Dem Jasenitzer Erbvergleiche gemäß folgte in der Regierung Barnim X. (XII.). Nach Erledigung einiger durch die gedrückte Finanzlage herbeigeführten Schwierigkeiten einigte sich der neue Herzog mit den Ständen über eine statt des Aufwandes für [56] die Huldigung zu zahlende Summe von 20000 Gulden. Auch wurden den Ständen für die Uebernahme der überkommenen herzoglichen Schulden Abhülfe mancher Beschwerden, sowie Zusicherung in Betreff fürstlicher Hofhaltung und Verschuldung und einer neuen Visitation und Reformation der Gerichte und Aemter zugestanden. Sodann trat er seinem Bruder Casimir die Aemter Bütow und Rügenwalde, dieser dagegen dem Herzog Franz, Bogislavs XIII. Sohn, das Stift Cammin ab. Im folgenden Jahr empfing er nebst dem Herzog Philipp Julius von Wolgast das Lehen vom Kaiser, starb aber bald darauf den 1. Sept. 1603 gleichfalls unbeerbt. Nunmehr sollte Herzog Casimir VII. folgen; dieser entsagte jedoch, schwächlichen Körpers wie er war, zumal wegen Ueberschuldung des Herzogthums, trat letzteres freiwillig an B. XIII. ab und starb in fortdauerndem Genuß der bisher besessenen Aemter Bütow und Rügenwalde, sowie einer neuhinzugefügten Jahresappanage unbeerbt und mit Hinterlassung seines Landbesitzes an den nunmehrigen Landesherrn am 10. März 1605. B., welcher im Gegensatze zu seinem Bruder Johann Friedrich weniger die Macht und den Glanz der Herrschaft als die Segnungen des Friedens, sowie Kunst und Wissenschaft liebte, bestellte jedoch seinen Sohn Philipp II. zum Statthalter im Landes Stettin und trat auch, als nach Casimirs VII. Tode ihm die Aemter Bütow und Rügenwalde zufielen, die bisher besessenen Lande Barth und Neuen-Camp im J. 1605 an Philipp Julius von Pommern-Wolgast ab. Sein Bestreben war aber vorzugsweise darauf gerichtet gewesen, diese Landestheile zu einer außerordentlichen Blüthe emporzuheben. In diesem Sinne erweiterte er Neuen-Kamp zu einer größeren Stadt, welche er nach seinem Schwiegervater Franz von Braunschweig-Lüneburg Franzburg benannte, und suchte dort Handel und Fabriken zu begründen. Andererseits legte er in Barth eine Druckerei an, aus welcher eine Menge werthvoller Bücher, u. a. die berühmte Barther Bibel, hervorgegangen und welche in Folge der erwähnten Abtretung im J. 1605 nach Stettin verlegt wurde. Bald nachdem Kaiser Rudolf II. das Privilegium de non appellando für beide Herzogthümer ertheilt hatte, starb B. XIII. nach dritthalbjähriger Regierung den 7. März 1606. Seine erste Ehe mit Clara, der Tochter des Herzogs Franz von Lüneburg und Wittwe des Fürsten Bernhard von Anhalt, war durch eine zahlreiche Nachkommenschaft gesegnet, die zweite mit Anna, Herzog Johanns von Schleswig-Holstein Tochter blieb kinderlos.

Fock, Rügisch-Pommer’sche Geschichte II. S. 121.