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ADB:Bogislaw VIII.

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Artikel „Bogislav VIII., Herzog von Pommern“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 47–48, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bogislaw_VIII.&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 03:15 Uhr UTC)
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Bogislav VIII., Herzog von Pommern, † 1418, ältester Sohn Herzog Bogislavs V. (gest. vor 24. April 1374) aus dessen zweiter Ehe mit Adelheid, Tochter des Herzogs Ernst von Braunschweig-Grubenhagen, stand nach dem Tode des Vaters bis 1377 unter Vormundschaft seines Stiefbruders Herzogs Casimir V. Nach dessen Tode suchte er mit seinen Brüdern Wartislav VII. und Barnim V. gemeinschaftlich die Regierung über das väterliche Erbe Wolgast jenseits der Swine. Als jüngerer Sohn mag er wol schon früh Cleriker geworden sein, doch ohne die höheren Weihen empfangen zu haben. Als die Selbständigkeit des Camminer Domcapitels durch König Wenzels Ernennung seines Kanzlers Johann Brun zum Bischof von Cammin sich bedroht sah – obgleich das Capitel bereits einen seiner Mitgeistlichen, Johann Wilkins, für die Stelle erwählt hatte – nahmen die Domherren durch einen am 24. Aug. 1387 zu Cammin mit B. geschlossenen Vertrag diesen zum erblichen Schirmvogt des Stiftes an, wiesen ihn in die Stiftsstädte und Schlösser Colberg, Cöslin, Cörlin, Massow, Tarnhusen, Polnow, Bublitz und Zanow ein und gestanden ihm die Einlösung der verpfändeten Stiftsgüter und bis zur Erstattung des Pfandschillings auch den Nießbrauch derselben zu. Ein zweiter, am 7. December d. J. zwischen dem Domcapitel und Bogislavs Brüdern geschlossener Vertrag bestimmte Bogislavs Machtvollkommenheit dem Capitel gegenüber näher und nahm ihn zugleich während der Abwesenheit des der Bestätigung wegen in Rom weilenden Bischofs als Administrator, eventuell als Bischof, in Aussicht. Dieser letztere Fall trat ein, als Bischof Johann, der die Administratorwürde Bogislavs nicht anerkannt hatte, [48] in Rom nach endlich erlangter Confirmation bald nach Johanni 1394 starb. Im gleichen Jahre starb auch Bogislavs älterer Bruder, Wartislav VII., so daß er nunmehr neben der Regierung des Stifts, die ihm durch den von einem Theil des Capitels gewählten Gegenbischof Johann, Herzog von Oppeln, vergebens streitig gemacht wurde, auch die Regierung des Herzogthums vorwiegend leitete. Anfang 1398 trat übrigens B. schon wieder vom Bisthum ab, machte sich weltlich und vermählte sich mit Sophia, Tochter Herzog Heinrichs des Eisernen von Holstein. Auf dem bischöflichen Stuhl folgte ihm Nikolaus Bock, bisher Bischof von Culm. – Uneinigkeit mit dem Bruder, Barnim V., führte zu einer durch die Stände des Herzogthums Stolp 1402 vermittelten Landestheilung, wonach für jenen ein Dritttheil ausgeschieden wurde, während die übrigen zwei Drittheile B. und seinem Neffen Erich, Sohn Wartislavs VII., in gemeinschaftlicher Regierung verbleiben sollten; Barnims bald darauf erfolgender Tod hinderte aber die Ausführung. Jetzt sah sich B. im Besitz der ganzen Herrschaft, war aber in einen sein ganzes übriges Leben durchdauernden Streit mit dem Bisthum Cammin verwickelt, denn Bischof Nikolaus forderte die während der herzoglichen Administration durch diesen eingelösten Kirchengüter zurück, ohne vertragsmäßig zuvor den Pfandschilling zahlen zu wollen, und begab sich, als B. dies verweigerte, persönlich zur Betreibung der Sache nach Rom, vor der Abreise den Hochmeister des deutschen Ordens, dem er selbst angehörte, mit der Verwaltung und Schirmung der Stiftslande betrauend und dem Herzoge noch von Cörlin aus am 14. Mai 1406 mit einer päpstlichen Bannbulle drohend. Als B. sich dadurch nicht schrecken ließ, wurde er 1408 bald nach des Bischofs Rückkehr sammt seinem ganzen Gebiet mit dem Interdict belegt. Der Hochmeister fand es nicht in seinem Interesse, scharfe Maßregeln gegen ihn zu ergreifen, da er seines Beistandes gegen Polen bedurfte und ihn 1409 durch eine Darlehn dazu verpflichtete; B. aber, dem Orden als gefährlichem Nachbar mißtrauend, schon früher mehr zu Polen neigend und in dieser ganzen Sache sich überhaupt nicht immer in lauterem Lichte zeigend, hielt mit seiner Hülfe zurück und nahm auch nicht Theil an der dem Orden so unheilvollen Schlacht vor Tannenberg den 15. Juli 1410, wofür er vom Könige Wladislav von Polen mit mehreren dem Orden angehörigen Grenzländern belohnt wurde, in deren Besitz er jedoch nur bis zu dem am 1. Februar 1411 zwischen Polen und dem Orden zu Thorn geschlossenen Frieden blieb. Dagegen griff er bald nach der Schlacht von Tannenberg den vom Orden nun nicht mehr geschützten Bischof Nikolaus an, fiel in sein Gebiet, nahm durch nächtlichen Ueberfall Cörlin und verbrannte es, so daß der Bischof nach Preußen fliehen mußte und bald darauf starb. An seine Stelle trat Magnus, Herzog von Lauenburg, der mit denselben Ansprüchen gegen B. fortfuhr, sich persönlich zum Concil nach Costnitz begab und es erlangte, daß B., der den schärfsten kirchlichen Censuren Widerstand geleistet und gegen die erste Entscheidung Appellation eingereicht hatte, mit dem päpstlichen Banne belegt, zur Herausgabe der Stiftsgüter und zur Zahlung der Kosten des ganzen Handels im Betrag von 40000 Gulden verurtheilt wurde. Vor Bekanntmachung dieses zweiten Erkenntnisses starb jedoch B. im März oder April 1418 und wurde, obgleich gebannt, mit kirchlichen Ehren im Dom zu Cammin begraben. Er hinterließ einen Sohn, Bogislav IX., der erst 1436 durch Vergleich den Streit mit der Kirche beilegte.

Barthold, l. c.; Klempin, Dipl. Beiträge. Urkunden des k. Staatsarchivs zu Stettin.