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ADB:Borié, Egyd Freiherr von

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Artikel „Borié, Egyd Freiherr von“ von Alfred Ritter von Arneth in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 159–160, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bori%C3%A9,_Egyd_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 08:20 Uhr UTC)
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Borié: Egyd Freiherr v. B., geb. 8. Nov. 1719, † 29. März 1793, war ein Sohn des markgräflich badischen geheimen Rathes Johann Franz Egyd Beaurieu, welcher vom Kaiser Karl VI. im Oct. 1722 in den Reichsadelsstand mit dem Beiworte von Schönbach erhoben wurde. Zu Stockach in Vorderösterreich geboren, wo sein Vater als Landvogt der Grafschaft Nellenburg lebte, studirte der junge Borié, wie er selbst seinen Namen schrieb, zu Marburg, Ingolstadt und Würzburg die Rechte, prakticirte hierauf bei dem Reichskammergerichte zu Wetzlar, und trat im J. 1739 in die Dienste des Fürstbischofs von Bamberg und Würzburg, Grafen Friedrich Karl von Schönborn. Bei dessen Nachfolger auf dem Bischofstuhle zu Würzburg, Karl Philipp von Greiffenclau-Vollraths, bei welchem B. die Stelle eines geheimen Rathes und geheimen Referendars bekleidete, stand er so sehr in Gunst, daß ihn Kaiser Franz I. auf die Bitte des Fürstbischofs am 9. Januar 1752 zum wirklichen Reichshofrathe auf der Ritter- und Gelehrtenbank ernannte. Doch sollte B. bei Lebzeiten seines Gönners, des Bischof Karl Philipp von Würzburg, in dessen Diensten verbleiben und erst nach dessen Tode die Stelle eines Reichshofrathes wirklich antreten. Im J. 1755 geschah dies; bald erwarb sich B. so hervorragende Verdienste, daß er zum Reichsreferendar ernannt, in den Freiherrnstand erhoben, und, als Maria Theresia den [160] Staatsrath für die deutsch-inländischen Geschäfte gründete, von der Kaiserin in den letzteren berufen wurde. So fest hielt Maria Theresia darauf, B. in ihrem neuen Staatsrathe zu haben, daß sie alle Hindernisse überwand, welche sich dem Uebertritte Borié’s aus dem Reichsdienste in den der österreichischen Monarchie entgegenstellten. Man griff zu dem Auskunftsmittel, B. bei seiner Ernennung zum Staatsrathe die Prärogative eines Reichshofrathes zu belassen. Und den Widerspruch, welchen B., der lieber nach dem außerösterreichischen Deutschland zurückgekehrt wäre, gegen seine eigene Ernennung zum Staatsrathe erhob, machte Maria Theresia durch die Alles gewinnende Art verstummen, mit der sie den Männern ihres Vertrauens entgegenzukommen gewohnt war. Als im J. 1764 die Wahl Josephs II. zum römischen Könige ins Werk gesetzt wurde, erhielt B. als dritter kurböhmischer Wahlbotschafter die geheime Instruction seines Hofes. Da er zur schleunigen Zustandebringung der Wahlcapitulation vorzüglich beitrug, verlieh ihm nach seiner Rückkehr von Frankfurt die Kaiserin das Commandeurkreuz des königl. ungarischen St. Stephanordens. Im J. 1770 wurde B. an Stelle des verstorbenen Freiherrn v. Buchenberg zum österreichischen und burgundischen Comitial- und Directorialgesandten bei der Reichsversammlung zu Regensburg und gleichzeitig zum wirklichen geheimen Rathe ernannt. In dieser Stellung blieb von nun an B., außer seinen amtlichen Obliegenheiten mit der Abfassung einer ungemein großen Anzahl von Aufsätzen und Abhandlungen beschäftigt, welche in das Gebiet des deutschen Staatsrechtes und des Reichsjustizwesens gehören. B. galt als einer der ausgezeichnetsten deutschen Publicisten seiner Zeit, und da ihn nicht nur der Reichthum und die Tiefe seiner Kenntnisse über die Mehrzahl seiner Amtsgenossen erhoben, sondern er sie auch an Liebe zur Arbeit und an patriotischem Eifer fast Alle übertraf, so nahm er an den wichtigsten Reichstagsverhandlungen einen häufig entscheidenden Antheil. Am Morgen des 29. März 1793 traf ihn plötzlich in der Sacristei der Augustinerkirche zu Regensburg ein Schlagfluß. In das Zimmer des Priors gebracht, starb er Nachmittags zwischen vier und fünf Uhr und wurde in der Kirche begraben. Seine Nichte und Haupterbin Johanna v. B. folgte ihm schon nach wenigen Wochen. Boriés’s beträchtlicher Nachlaß fiel daher größtentheils seinen Neffen, den Freiherren Friedrich v. Löhr und Severin v. B., dann Karl Egyd v. Fahnenberg zu. Der letztere ist auch der Biograph seines Oheims geworden. Die von ihm verfaßte Lebensgeschichte Borié's erschien im J. 1795 zu Wetzlar.

Ueber Borié’s Schriften und die ältere biogr. Litteratur vgl. Meusel, Lexikon.