Zum Inhalt springen

ADB:Both, Karl Friedrich von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Both, Karl Friedrich von“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 195–196, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Both,_Karl_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 23:29 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Both, Jan
Band 3 (1876), S. 195–196 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Carl Friedrich von Both in der Wikipedia
Carl Friedrich von Both in Wikidata
GND-Nummer 116267380
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|195|196|Both, Karl Friedrich von|Otto Mejer|ADB:Both, Karl Friedrich von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116267380}}    

Both: Karl Friedrich v. B., geb. als Sohn eines mecklenburgischen Gutsbesitzers aus dem ältesten Adel des Landes zu Demmin in Pommern 11. Febr. 1789, † als wirkl. Geheimer Rath zu Rostock 4. Mai 1875. – In Gotha, Heidelberg (1807) und Rostock (1809) gebildet, wurde er im Sommer 1810 bei der Justizcanzlei zu Schwerin angestellt, kam 1818 an die zu Rostock, und hat als zweiter (s. 1820), später erster (s. 1844) Vorsitzender dieses Obergerichtes mit Ruhm gewirkt, bis er durch Verlust des Gehörs veranlaßt wurde, sein Richteramt niederzulegen (1851). Neben demselben war er schon bald nach den Carlsbader Beschlüssen Regierungsbevollmächtigter bei der Rostocker Universität geworden (1820), hatte, als dieselbe eine theilweis städtische zu sein aufhörte (1827), ihre Auseinandersetzung mit der Stadt Rostock vermittelt, und seit 1834 auch ihre Vermögensverwaltung geleitet. Ende 1836 aber ward er, mit dem Titel Vicekanzler, Curator der Universität, und behielt dies Amt, bis – nach 60jährigem Staatsdienste – auch sein Augenlicht so schwach wurde, daß es ihm die Fortführung der Geschäfte nicht mehr gestattete. Litterarisch hat er durch Herausgabe einer Sammlung der Mecklenburg-Schwerin’schen Verordnungen seit 1802 und durch einige kleinere Arbeiten, namentlich zur Goethelitteratur, sich bekannt gemacht. Das Verdienst aber, durch welches vorzugsweise er einen Anspruch hat, unvergessen zu sein, liegt in seiner Thätigkeit für die Universität. Durch reiche Bildung, durch die edelste Humanität, durch eine [196] Kenntniß akademischer Verhältnisse und Bedürfnisse, welche mittels eingehender Studien erworben war, dazu befähigt, führte er sein Amt bei derselben mit einer selbstlosen Treue, welche sich niemals genug that, und mit einer Liebe zu der ihm anvertrauten Anstalt, die nie ermüdete. Seinem Wirken verdankt Rostock seinen seit 1837 genommenen Aufschwung. Er ist ein leuchtendes Beispiel, was auch mit den beschränkten Mitteln einer kleinen Universität durch liebevolle Fürsorge eines geeigneten Leiters erreicht werden kann.

S. Augsb. Allg. Zeitung, Beilage vom 28. u. 29. Aug. 1875 und Aubert, Die Universität Rostock (Rostock 1871).