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ADB:Breuning, Konrad von

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Artikel „Breuning, Konrad“ von August Wintterlin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 321–322, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Breuning,_Konrad_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 15:24 Uhr UTC)
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Breuning: Dr. Konrad B., geb. zwischen 1430–1440, † 27. Sept. 1517 zu Stuttgart. Einem Tübinger patricischen Geschlechte angehörig, diente B. noch unter Herzog Eberhart im Bart von Würtemberg († 1496) als Beisitzer des Hofgerichtes, Rath in der Kanzlei und in allerlei vertraulichen, namentlich auch diplomatischen Verwendungen. Unter Herzog Eberhard II. gehörte er zu den Regimentsräthen, und soll, nach einer eigenen Aeußerung gegen Herzog Ulrich, [322] mit dem Kanzler Lamparter einen Hauptantheil bei der Absetzung diese Fürsten gehabt haben. Den jungen Herzog Ulrich begleitete er als Geheimschreiber in den bairischen Erbfolgekrieg von 1504. Als Vogt von Tübingen leistete er ihm bei der Verhandlung des Tübinger Vertrages im Jahre 1514 und im gleichen Jahre bei der blutigen Dämpfung des Armen-Konrad-Aufstandes sehr große, von Ulrich vielfach aufs wärmste gerühmte und von seiner Vaterstadt höchst ehrenvoll anerkannte Dienste. In den durch Hutten’s Ermordung entstandenen Wirren suchte B., nach Talent und Charakter einer der tüchtigsten Staatsmänner seiner Zeit, das Wohl des Herzogs und des Landes zugleich zu wahren, fiel aber hiedurch im Jahre 1515 bei dem argwöhnischen Ulrich in Ungnade und erhielt auf Verlangen seine Entlassung. Vom Landtage vergeblich in Schutz genommen, wurde er im November 1516 mit einigen andern Vögten, worunter sein Bruder Sebastian, gleichfalls ein hochangesehenes Mitglied der würtembergisches „Ehrbarkeit“, gefänglich eingezogen und nach Hohen-Urach, später nach Hohen-Neuffen verbracht. Unter Mitwirkung des tückischen Kanzlers Ambrosius Volland wurde er angeklagt, auf Absetzung des Herzogs hingewirkt zu haben. Ein willkürlich zusammengesetztes Landgericht verurtheilte ihn nach unmenschlichen, auf Ulrichs eigene Befehle hin öfter erneuten und verschärften Folterqualen als Hochverräter zum Tode. Die ihm abgepreßten Geständnisse widerrief er immer wieder und namentlich noch einmal vor seiner Enthauptung.

Heyd, Ulrich H. z. W. Bd. 1. Ulmann, Fünf Jahre würtemb. Geschichte unter H. Ulrich. Stälin, Wirtemb. Geschichte Th. 4.