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ADB:Eberhard der Jüngere

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Artikel „Eberhard der Jüngere“ von Paul Friedrich von Stälin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 559, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_der_J%C3%BCngere&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:56 Uhr UTC)
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Eberhard, der Jüngere, zweiter Herzog von Würtemberg, geb. 1. Febr. 1447, † 17. Febr. 1504, Sohn des Grafen Ulrich des Vielgeliebten von der Stuttgarter Linie. Erzogen an dem hochgebildeten, aber auch verführerischen Hofe Herzog Philipps des Guten von Burgund, übernahm der Graf, welcher freilich, ungeordneter Lebensweise ergeben, wenig Fähigkeit zu einer guten Regierung verrieth, an 8. Jan. 1480 an der Stelle seines gealterten Vaters die Regierung zunächst seines Landesantheils, trat jedoch kraft der verschiedenen, bei Herzog Eberhard im Bart erwähnten Hausverträge – den 26. April 1482 schloß er zu Reichenweiher einen weiteren mit seinem Bruder, dem Grafen Heinrich, ab – zeitweilig von der Regierung zurück. Nach seines genannten Vetters Tod den 24. Febr. 1496 Herzog des gesammten Landes geworden, war E. durch den Eßlinger Vertrag wie ein Mündel unter ein Regiment, d. h. einen Landhofmeister und zwölf Räthe gestellt, räumte jedoch den größten Einfluß einem entlaufenen Augustinermönch, seinem vormaligen Kanzler und Rathgeber Konrad Holzinger, ein und kam bei seinem leichtfertigen Wesen bald mit jenem gewaltigen Institut in Zerwürfnisse. Landhofmeister, Kanzler, Räthe, Prälaten, Ritter und Landschaft errichteten am 30. März und ff. 1498 zur Abstellung der Mißstände eine Regimentsordnung, woraufhin E., vielleicht noch aufgeschreckt durch ein Gerücht, daß ihn seine Gegner zeitlebens einkerkern wollen, außer Lands nach Ulm entwich. Sofort wurde dem Herzog von dem Landhofmeister, dem Kanzler, den Regimentsräthen, einer Anzahl Rittern und den Abgeordneten des Landes in der Person von Vögten, Schultheißen und Kellern aufgekündigt und Kaiser Maximilian, welcher zur Bereinigung der Sache in die Gegend kam, nahm ihm am 28. Mai zu Reutlingen wegen seiner Regierung und seines Entweichens das Fürstenthum ab, übergab dessen Regiment an seinen erst elfjährigen Neffen Graf Ulrich, entsetzte E. den 9. Juni zu Rottenburg durch förmlichen Spruch und bewog ihn sogar am folgenden Tage in Horb zu einem Vertrag, kraft dessen er sich selbst als unfähig zur Regierung bekannte und das Herzogthum an Ulrich beziehungsweise die vormundschaftliche Regierung abtrat. Alle Versuche des Herzogs, den dieser Vertrag später reute, blieben ohne Erfolg und er fand schließlich seine Zuflucht bei dem Pfalzgrafen Philipp, auf dessen Schloß Lindenfels im Odenwald er verstarb. – Vermählt war er mit Elisabeth, der trefflichen Tochter des mächtigen Markgrafen Albrecht von Brandenburg.

Vgl. Sattler a. a. O. Thl. 3, S. 17 ff., Thl. 4, S. 1 ff.; Derselbe, Geschichte des Herzogthums Würtemberg unter der Regierung der Herzogen Thl. 1 (Ulm 1769) S. 1 ff. – v. Stälin a. a. O. Thl. 3 S. 555 ff., Thl 4 (Stuttgart 1873) S. 1 ff.