ADB:Buggenhagen, Degener

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Buggenhagen, Degener“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 508–509, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Buggenhagen,_Degener&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 22:29 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Bugenhagen, Johannes
Nächster>>>
Hans von Bühel
Band 3 (1876), S. 508–509 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Degener Buggenhagen in der Wikipedia
Degener Buggenhagen in Wikidata
GND-Nummer 135737982
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|508|509|Buggenhagen, Degener|Adolf Häckermann|ADB:Buggenhagen, Degener}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=135737982}}    

Buggenhagen: Degener, Erblandmarschall von Pommern-Wolgast, aus einem alten Rittergeschlecht und Sohn resp. Bruder des Marschall Wedego, [509] welcher sich im Verein mit den Städten Stralsund und Greifswald bei der Anklamer und Gützkower Fehde im Jahre 1388, sowie im Kampfe des Herzogs Wartislaw VIII. mit Greifswald 1412 auszeichnete, war ein Hauptgegner von Cord Bonow, dem Stralsunder Oberpfarrherrn, welcher seit 1407 in erbitterter Fehde mit der Stadt Stralsund stand und später als Rath des Herzogs Wartislaw VIII. und dessen Wittwe Agnes unsägliches Elend über das Land verhängte. Im Verein mit den Städten tödtete B. den herzoglichen Rath und fiel in Folge dessen im Jahre 1420 der Rache der Herzogin, welche namentlich mehrere Brüder des Geschlechtes v. Behr gegen ihn zur Fehde aufgereizt hatte, zum Opfer. Diese That veranlaßte einen längeren Kampf zwischen den Städten und der Ritterschaft, welcher erst im Jahre 1421 durch Einsetzung eines herzoglichen Gerichtes beigelegt wurde.

Pyl, Pomm. Geneal. II. 193–205.