ADB:Büff, Georg Ludwig
[504] Greffier des königl. westfälischen Criminalgerichts war. Studirte in Marburg und Heidelberg 1828–33, hörte bei Wagener, Thibaut, Mittermaier. 1833 Auscultator beim Landgericht zu Cassel, 1838 Stadtgerichts-Assessor, 1838 Obergerichts-Assessor, 1841 Staatsanwalt, 1851 Obergerichts-Rath, 1859 Ober-Appellationsgerichts-Rath. Nach Umgestaltung der hessischen Gerichtsverfassung in Folge der Annexion Kurhessens an Preußen trat er in das Appellationsgericht als Mitglied ein. Seinen wissenschaftlichen Verdiensten ward die Anerkennung zu Theil, daß ihn die juristische Facultät zu Marburg im J. 1857 und die theologische Facultät daselbst im J. 1868 zum Dr. honoris causa promovirte. An den Berathungen der Commission für die Entwerfung einer gemeinsamen deutschen Civilproceßordnung nahm er als kurhessischer Delegirter Theil (1869). Er schrieb: „Das Schäferei-Recht“, 1863; „Kurhessisches Kirchenrecht“, 1861. Außerdem zahlreiche Abhandlungen in verschiedenen Zeitschriften, namentlich in Heuser’s Annalen der Justizpflege und Verwaltung in Kurhessen.
Büff: Georg Ludwig B., geb. 22. Mai 1811, † 8. Mai 1869. Geboren zu Marburg, wo sein Vater, nachheriger Justizbeamter zu Steinau, damals