ADB:Christian (Bischof der Preußen)

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Artikel „Christian I., Bischof von Preußen“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 175–176, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_(Bischof_der_Preu%C3%9Fen)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 16:10 Uhr UTC)
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Christian I., Bischof von Preußen (seit 1215–1245). Wenngleich es nicht feststeht, ob Ch. ein Pole oder ein Deutscher von Geburt gewesen ist, so verdient er doch, weil von ihm und seiner Thätigkeit die Germanisirung Preußens ausgegangen ist, an dieser Stelle erwähnt zu werden. Mit Erlaubniß des Papstes ging im J. 1209 oder 1210 Ch., ein Mönch aus einem großpolnischen Cistercienserkloster (nicht aus dem pommerellischen Oliva, wie eine viel jüngere Tradition sagt), in Begleitung mehrerer Klosterbrüder zur Predigt des Christenthums über die Weichsel, und diese Glaubensboten hatten bei den Preußen so günstigen Erfolg, daß sie bereits nach wenigen Monaten dem Papste persönlich einen erfreulichen Bericht abstatten konnten. Schon 1215 konnte Ch. selbst zum Bischof von Preußen ernannt und geweiht werden. Edle Preußen schenkten ihm reichen Besitz in unmittelbarer Nähe des Kulmerlandes. Aber nicht blos dieser persönliche Gewinn des Bischofs ging schnell wieder verloren, sondern der ganzen, eben noch so viel versprechenden jungen Pflanzung drohte schleunige Vernichtung, indem die heidnisch gebliebenen Preußen, aus Furcht, mit dem väterlichen Glauben auch die ererbte Freiheit zu verlieren, die Gebiete ihrer bekehrten Volksgenossen überfielen, in das unter polnischer Herrschaft stehende Kulmerland und in Masowien selbst verheerend einbrachen und alles Land zur Wüste machten. Durch innere Kriege wehrlos gemacht, richteten die Polen und zumeist der nächst benachbarte Herzog Konrad von Masowien und Kujawien ihre Klagen nach Rom, Bischof Ch. suchte in Deutschland Hülfe. Fast jährlich kamen daraufhin vom Vatican Kreuzbullen herab, welche zur Unterstützung Christians und der Polen mahnten, in den Jahren 1222 und 1223 konnte in der That Konrad mit schlesischer und pommerischer Hülfe zwei Züge gegen die Preußen unternehmen, doch ausgerichtet wurde hiebei nichts. Wol übertrug beim ersten Feldzuge der Herzog bedeutenden Grundbesitz im Kulmerlande an Ch., und der Bischof von Masowien verzichtete zu Gunsten des preußischen Amtsbruders auf alle seiner eigenen Kirche bisher dort zustehenden geistlichen Rechte, aber unter den obwaltenden Umständen blieb das alles vorläufig unausgeführt. Da die immer nur vorübergehende Hülfe, welche Kreuzfahrer bringen konnten, sich so als ganz unzureichend erwies, wandte sich Konrad um dauernde Unterstützung an den Deutschen Orden. Seine günstigen Anerbietungen, die Bestätigung des Kaisers, die Zustimmung des Papstes veranlaßten den Hochmeister die Einladung anzunehmen. Wie mit dem Herzog und dem Bischof von Masowien, so kam der Orden nach einigen Verhandlungen auch mit Ch. zu einem guten Abschluß: er erhielt im Kulmerlande diejenigen Besitzungen, welche einst der Herzog diesem [176] geschenkt hatte und sicherte ihm dafür ebendaselbst anderen Grundbesitz in bestimmter Ausdehnung zu, von dem aber, was man in Preußen gewinnen würde, sollte der Orden ein Drittel, der Bischof zwei erhalten, hier wie dort sollten dereinst beide Parteien ihre Antheile zu gleichen weltlichen Rechten besitzen. Kaum drei Jahre darnach, etwa zu Anfang 1233, gelang es den Heiden durch trügerische Vorspiegelung des Verlangens nach der Taufe den Bischof in ihre Mitte zu locken und gefangen zu nehmen. Als er nach vier bis fünf Jahren eines so engen Gewahrsams, daß man ihn wenigstens in Rom für todt hielt, endlich wieder frei wurde, fand er die Lage der Dinge völlig verändert. Kulmerland, Pomesanien und das Land am Haff bis Elbing und Balga hinab waren erobert, und der Orden mochte nun für alle seine Opfer und Mühen sich nicht mehr mit dem kleineren Theile begnügen wollen, er mag wol dem Bischof eine Theilung nach einem ihm angemessener scheinenden Grundsatze angeboten haben, auch vielleicht über Zehnten und geistliche Gerichtsbarkeit mit ihm in Streit und Spannung gerathen sein. Genug, Ch. glaubte sich übervortheilt und berechtigt, Klagen, bittere Klagen, bei denen auch manche Uebertreibung mit unterlief, an den römischen Stuhl zu richten. Aber es gelang dem Orden, hauptsächlich durch die Unterstützung des päpstlichen Legaten Wilhelm von Modena, der die preußischen Verhältnisse aus eigener Anschauung kannte und besser und unbefangener übersah, als der verletzte und erzürnte Bischof, den Sieg davon zu tragen. Gregor II. beauftragte den Legaten, Preußen in mehrere Diöcesen zu theilen und in jeder dem Orden zwei, dem betreffenden Bischof ein Drittel zuzuweisen, und Wilhelm führte diesen Auftrag in der Theilungsurkunde vom 28. Juli 1243 aus. Da Ch. dem päpstlichen Befehl, sich eines der vier preußischen Bisthümer auszuwählen und sich damit zu begnügen, hartnäckige Weigerung entgegensetzte, so drohte ihm der Papst zuletzt (16. Jan. 1245) bei fernerem Trotz die Strafe der Suspension an. Am 8. November desselben Jahres ist die neue Organisation in Preußen durchgeführt und ein Erzbischof steht an der Spitze der vereinigten Kirchen von Preußen und Livland; in der Zwischenzeit dürfte Ch. gestorben sein.

K. Lohmeyer in der Zeitschrift f. preuß. Geschichte, Bd. VIII (1871). – Perlbach in der Altpreußischen Monatsschrift, Bd. IX u. X (1872 u. 73). – A. L. Ewald, Die Eroberung Preußens durch die Deutschen. I. u. II. Buch. Halle 1872 u. 75.