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ADB:Christian IV.

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Artikel „Christian IV., Herzog von Zweibrücken“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 173–174, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_IV.&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 02:07 Uhr UTC)
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Christian IV., Herzog von Zweibrücken, geboren zu Bischweiler am 16. September 1722, Sohn des Herzogs Christian III. aus der Birkenfeld-Bischweiler Linie, die nach dem Erlöschen der pfälzisch-schwedischen Linie in Besitz des Herzogthums Zweibrücken gelangt war. Nach dem Tode des Vaters (3. Febr. 1735) verwaltete die Mutter Karoline als Vormünderin das Land, am 22. Nov. 1740 übernahm der Mündiggewordene selbst das Regiment. Es gelang ihm durch günstige Tauschverträge sein Gebiet zu erweitern und abzurunden, der bekannteste ist der mit Kurfürst Karl Theodor 1767 abgeschlossene sogenannte Schwetzinger Vertrag, wodurch „die namhaften Irrungen und Mißhelligkeiten, welche seit geraumen Jahren zu großen Beschwernissen und Ungemach Unsrer Lande sich erhoben“, beigelegt wurden. Aus Rücksicht auf die kinderlose, voraussichtlich dem Erlöschen entgegengehende kurpfälzische Familie vertauschte Ch. 1758 heimlich das protestantische Bekenntniß mit dem katholischen, aber seinem Uebertritt folgte nicht wie im Hauptlande der Pfalz unter Karl Philipp eine jesuitische Reaction, in die kirchlichen Rechte der protestantischen Unterthanen wurde kein Eingriff versucht und manche Verordnungen bezeugen, daß der Herzog, der selbst dem Freimaurerorden angehörte, den fortschreitenden Geist der Zeit wohl erfaßte und ihm rechtzeitig entgegenzukommen trachtete. Ein Herzog von Zweibrücken hatte nicht Gelegenheit, sich als Regent im großen Stil auszuzeichnen. Wenn dessenungeachtet Ch. IV. von seinen Unterthanen der Beiname des Großen beigelegt wurde, so geschah dies in dankbarer Erinnerung seiner Verdienste um Hebung von Handel und Verkehr, vor allem aber der hochherzigen Förderung der schönen Künste und der Wissenschaften, der das kleine Städtchen Zweibrücken eine seltene Glanzperiode verdankte. Das Gymnasium erfreute sich des günstigsten Rufes, es sei nur an die von dortigen Schulmännern ausgegangenen, für ihre Zeit höchst verdienstlichen „Editiones Bipontinae“ erinnert. Wenn auch Ch. von der nach französischem Vorbild fast an allen deutschen Höfen festgewurzelten Prachtliebe und Neigung zu sinnlichen Vergnügungen nicht frei war, so stand er doch weit über den meisten Fürsten seiner Zeit, indem er den Glanz des Hofwesens nicht in der Zahl reichbetreßter Haiducken und [174] Lakaien erblickte, sondern im Ruhme der Künstler, die für ihn wirkten. Namentlich aus den (noch ungedruckten) Memoiren des baierischen Hofmalers und Galleriedirectors Christian v. Mannlich, eines geborenen Zweibrückeners, dem Herzog Ch. ein Mäcen im edelsten Sinne des Wortes war, ersehen wir, daß Kunst und Wissenschaft in Zweibrücken nicht wie in Mannheim nur als schmückendes Beiwerk höfischen Prunkes betrachtet, sondern um ihrer selbst willen gepflegt und gefördert wurden. Die von Mannlich mitgetheilten Briefe des Herzogs verrathen einen überraschenden Feinsinn für das Schöne in der Kunst. Den Winter pflegte Herzog Ch. alljährlich in Paris zuzubringen, wo er in der Rue royale St. Roch einen Palast besaß und später auch das Hotel der la Vallière in der Rue St. Augustin käuflich erwarb. Da ihm die Gaben eines Hof- und Weltmannes in hohem Maße eigen, war er am Hofe zu Versailles ein gern gesehener Gast und stand bei Ludwig XV. in hoher Gunst. Am liebsten verkehrte er mit den berühmten Künstlern und Gelehrten der Seinestadt. Die schöne Arnauld und die geistvolle Clairon, die Maler Vanloo und Boucher, der Philosoph Diderot, der Componist Philidor und andere Koryphäen versammelten sich häufig im Hôtel des Deuxponts, das alljährlich auch ein paar deutsche Maler oder Bildhauer oder Musiker beherbergte, die mit Unterstützung des Herzogs in Paris ihr Talent auszubilden suchten. Ch. war aber nicht etwa ein blinder Verehrer der französischen Kunst, das beweisen seine Briefe an Mannlich, worin er immer wieder mahnt, von Boucher und den andern gefeierten Künstlern der Akademie nur ihre technischen Vorzüge sich anzueignen, im übrigen aber das Studium der Natur hoch zu halten, – vor allem aber die Sorge und Förderung, die er dem deutschen Meister Gluck angedeihen ließ. Während der Vorbereitungen zu der in der Musikgeschichte ewig denkwürdigen Aufführung der Iphigenie zu Paris 1744[1] wohnte Gluck mit seiner Familie im Palast des Herzogs, der auch unermüdlich bemüht war, Sänger und Musiker für das dem französischen Geschmack widerstrebende Werk seines Schützlings zu interessiren. Nach dem unerwartet glücklichen Erfolg der Oper führte der Herzog selbst den Sieger nach Versailles, wo sich das Unerhörte ereignete, daß Ludwig auf dem Gang zur Messe dem deutschen Componisten mehrere gnädige Worte spendete. Gluck war auch längere Zeit Gast des Herzogs in Zweibrücken. Ch. IV. hatte sich schon in jungen Jahren mit einer Prinzessin von Nassau-Weilburg verlobt, doch wurde das Bündniß auf Wunsch des Herzogs wieder gelöst, damit er sich mit Maria Anna Fontevieux aus Straßburg, später zur Gräfin von Forbach erhoben, vermählen konnte. Aus dieser morganatischen Verbindung stammen die Freiherren von Zweibrücken. Schon im vierzigsten Lebensjahre[2] erlag Ch. einem Lungenleiden (4. November 1775) und wurde im Chor der Alexanderskirche zu Zweibrücken bestattet. Seine ältere Schwester war Karoline Henriette, seit 1741 mit Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt vermählt, die „große Landgräfin“, der Friedrich der Große das Epitaph widmete: „Femina sexu, ingenio vir.“

Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz II. S. 997. Lehmann, Gesch. des Herzogthums Zweibrücken, S. 490.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. Christian IV., Herzog zu Zweibrücken IV 174 Z. 26 v. o. l.: 1774 (statt 1744). [Bd. 56, S. 395]
  2. Z. 16 v. u. l.: Im vierundfünfzigsten Lebensjahr (statt Schon im vierzigsten). [Bd. 56, S. 395]