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ADB:Christian Ludwig (Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Celle)

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Artikel „Christian Ludwig, Herzog von Braunschweig und Lüneburg“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 163–164, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_Ludwig_(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg-Celle)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 07:56 Uhr UTC)
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Christian Ludwig, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, geb. 25. Febr. 1625 als ältester Sohn des Herzogs Georg und der Eleonore von Hessen-Darmstadt, folgte seinem am 2. April 1641 verstorbenen Vater in der Regierung des Fürstenthums Calenberg. In früher Jugend zum Abte von Walkenried ernannt, begann er 1640 die große europäische Tour, von welcher ihn die Nachricht von dem Tode des Vaters nach Hannover zurückrief. An Scharfblick und Thatkraft war Ch. Ludw. seinem zu den bedeutendsten Fürsten des welfischen Hauses zählenden Vater keineswegs ebenbürtig; Schwäche und unbegrenzte Nachgiebigkeit gegen die habsburgische Politik, dann aber auch ein dem Vater vollständig fremdes Streben nach unbeschränkter Gewalt bezeichnen den Anfang seiner Regierung. Der großen Aufgabe, die nach Abschluß des westfälischen Friedens an ihn herantrat, mit starker Hand dem völlig zerrütteten Zustande des Landes aufzuhelfen, vermochte er, wenn auch der Wille nicht fehlte, nicht gerecht zu werden. – Der erste bedeutsame Schritt seiner Politik war der am 16. Jan. 1642 mit Kaiser Ferdinand III. zu Goslar abgeschlossene Vergleich (Goslar’scher Accord), durch welchen das welfische Haus allerdings eine wesentliche Entlastung seiner Lande von den Leiden des Krieges erlangte, dafür aber Hildesheim aufgab, sich fast bedingungslos dem Kaiser unterwarf und fast alle Errungenschaften Herzog Georgs opferte. Der westfälische Friede brachte dem welfischen Hause, welches bei den Verhandlungen durch den gewandten und thätigen Kanzler Ch. Ludwigs, Jakob Lampadius vertreten war, nur wenig bedeutende und mit den größten Anstrengungen erreichte Vortheile. – Als nach dem am 10. Dec. 1646 erfolgten Tode des Herzogs Friedrich die Fürstenthümer Celle-Lüneburg und Grubenhagen mit den Grafschaften Hoya und Diepholz an die Söhne Herzog Georgs gelangt waren, überließ Ch. Ludw. in Folge des bereits am 10. Juni 1646 zu Celle mit seinem Bruder Georg Wilhelm abgeschlossenen Vertrags diesem Calenberg und übernahm hiefür unter Verlegung seiner Residenz von Hannover nach Celle die vom Herzoge Friedrich ererbten Lande. Durch den Braunschweiger Vertrag vom 17. Mai 1651 beendete er den Streit seines Hauses mit der Wolfenbüttler Linie um die Erbschaft des am 30. Mai 1642 gestorbenen letzten Herzogs Wilhelm von Harburg: Harburg, Moisburg und die obere Grafschaft Hoya fielen dem Hause Celle zu. Ch. Ludw. verschied am 15. März 1665, [164] seit 1652 in kinderloser Ehe mit Dorothea von Holstein-Sonderburg-Glücksburg vermählt, auf einem Landhause bei Celle.

Havemann, Gesch. der braunschw.-lüneb. Lande.