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ADB:Chytraeus, David

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Artikel „Chytraeus, David“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 254–256, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Chytraeus,_David&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 10:06 Uhr UTC)
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Chytraeus: Dr. David Ch. (Kochhafe), geboren am 26. Januar 1531 zu Ingelfingen bei Schwäbisch Hall, † 25. Juni 1600. Er bezog in sehr jugendlichem Alter (9 Jahre alt?) die Universität Tübingen, wo er zuerst Rechtswissenschaften, dann Philologie und Philosophie studirte, später aber zur Theologie überging. Im 15. Lebensjahre Baccalaureus und Magister geworden ging [255] nach Wittenberg und trat hier in enge Beziehungen zu Melanchthon. In Folge des schmalkaldischen Krieges ging er 1546 nach Heidelberg, 1547 nach Tübingen, kehrte aber 1548 nach Wittenberg zurück, wo er auf Melanchthon’s Rath seine Vorlesungen über Rhetorik, die Anfangsgründe der Astronomie und Melanchthon’s Loci communes begann. 1551 folgte er, von einer Reise in die Schweiz, Italien etc. heimgekehrt, einem Rufe der Herzoge Heinrich und Johann Albrecht von Mecklenburg an die Universität Rostock, wo er seiner Jugend wegen zuerst eine Stelle am Pädagogium erhielt. Am 21. April d. J. begann er seine Vorlesungen über die christliche Katechesis und die Bücher des Herodot, seit 1553 hielt er theologische Vorlesungen, wurde aber wol erst im Jahre 1561 ordentlicher Professor der Theologie, nachdem er am 29. April d. J. den Doctorgrad erhalten hatte. Mit dem Jahre 1555, nachdem er seine berühmten „Regulae vitae“ (Wittenberg) edirt, begann seine umfassende theologische Wirksamkeit. 1557 nahm er Theil an dem Religionsgespräch zu Worms, 1558 verfaßte er Namens der zu Wismar versammelten mecklenburgischen Theologen eine Erklärung gegen den Frankfurter Receß, 1561 war er mit dem Herzoge Ulrich auf dem Fürstentage zu Naumburg, wo über die Einführung des Corpus doctrinae Saxonicum verhandelt wurde, und wirkte durch sein Bedenken von der Unterschreibung der Augsburgischen Confession und der Ungleichheit der Exemplare derselben wesentlich auf den Gang der Verhandlungen ein. – In Rostock lag ihm die Hebung der Universität sehr am Herzen; er wirkte für den Abschluß der Formula concordiae (der Universität) und entwarf die Statuten der theologischen Facultät. – 1566 begleitete er den Herzog auf den Reichstag nach Augsburg. 1567 faßte er das Bedenken der Rostocker Universität über die weimarsche Confutation ab, worin er den Inhalt derselben billigte und veranlaßte, daß sich die theologische Facultät entschieden gegen die Calvinische Auffassung vom Abendmahl aussprach, in welcher Stellung sie bei den desfallsigen Streitigkeiten auch unverrückt beharrte. – 1568 wurde Ch. von den Ständen nach Oesterreich berufen, um für das Herzogthum unter der Enns das Religionswesen nach der Augsburgischen Confession zu ordnen, und verfaßte 1569 die Agende (edirt 1571). – In demselben Jahre erließ er ein Gutachten gegen Johann Beatus (Saliger), in dessen Abendmahlsstreit, wodurch er zugleich die Errichtung des Rostocker Consistoriums beförderte, zu dessen erstem geistlichen Rath er am 22. Juni 1570 ernannt wurde (die Consistorial-Ordnung hat er aber nicht verfaßt, sondern nach seiner Rückkehr aus Oesterreich nur geprüft und gebilligt). Im September 1573 ging er auf Ansuchen der dortigen Stände nach Steiermark, um auch hier das Religionswesen zu ordnen. 1574 entwarf er Censuren zur Abfassung der schwäbisch-sächsischen Concordia und besuchte den Convent zu Torgau, 1576 half er dem Herzoge Julius von Braunschweig bei der Einrichtung der Universität Helmstädt, war im Mai 1577 zu Kloster Bergen bei der Redaction des Bergischen Buches betheiligt und nahm 1578 an dem Convente zu Tangermünde, 1579 an dem Convente zu Jüterbogk Theil. So übte er großen Einfluß auf die allgemeinen Angelegenheiten der lutherischen Kirche, stets den Standpunkt lutherischer Rechtgläubigkeit unverbrüchlich, aber in milder versöhnlicher Weise festhaltend, ohne die Ansichten Melanchthon’s zu theilen und den dogmatischen Bestrebungen und Ansichten Peucer’s entschieden entgegentretend.

O. F. Schützii Vita Dav. Chytraei. Lib. I–IV. Hamburg 1720. 22. Verzeichniß seiner sämmtlichen Schriften das. III. p. 471 ss.Ulr. Chytraei Vita Davidis Chytraei. Rostock 1604. – Joan. Goldsteinii Oratio de vita Dav. Chytraei. Rostock 1600. – Krabbe, Dav. Chyträus. Rost. 1864. – G. W. Meyer, Gesch. d. Schrifterkl. II. S. 513. – G. Th. Strobel [256] Neue Beitr. z. Litt. I. Bd. 1. St. S. 150 ff. – L. Wachler, Gesch. der histor. Forschung I. S. 193. 214. 232. 238. 256. – Chyträus’ Bildniß bei de Westphalen Mon. III. p. 1192 und bei P. Freher, Theatrum viror. erud. p. 311.