ADB:Claproth, Justus
Pütter’s Ausscheiden 1805 Ordinarius desselben. Charakterisirt als königlich großbritannischer und kurfürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrath. Starb 20. Februar 1805. Hugo sagt: „Wie man sich über Claproth’s Anstellung als Professor wunderte, so wunderte sich nachher Mancher darüber, daß er in Ansehung des Titels so lange und in Ansehung des Senates zeitlebens zurückgesetzt wurde.“ Gerühmt wird Claproth’s „treffliches Gemüth“; sein vorurtheilsfreier, gottesfürchtiger Sinn ergibt sich auch aus seinen Schriften. Claproth’s Hauptwerk ist seine „Einleitung in den ordentlichen bürgerlichen Proceß“ (zuerst 1779), ein klar und anschaulich geschriebenes [275] Buch, welches nicht ohne Einfluß blieb auf die Gestaltung der neueren Praxis. Auch Claproth’s „Grundsätze von Verfertigung der Relationen aus Gerichtsacten“ (zuerst 1756) haben, wie es der Verfasser beabsichtigte, viel dazu beigetragen, den alten verschnörkelten Curialstil zu verbessern und lesbares Deutsch an dessen Stelle zu setzen. Andere Schriften in „Biographie berühmter Rechtslehrer. Mit zwölf Silhouetten“ (Frankfurt und Leipzig 1782) S. 26 ff.
Claproth: Justus C., Jurist, geb. 1728, 28. (nach anderer Angabe 30.) December zu Cassel, bezog Michaelis 1748 die Universität zu Göttingen, wo er 1752 Stadtsecretarius und 1753 Garnisonsauditeur wurde. Nach Niederlegung dieser Stelle promovirte er April 1757 zum Doctor der Rechte und wurde im nämlichen Jahre als außerordentlicher Beisitzer in die Göttinger Juristenfacultät aufgenommen, auch zum Manufacturrichter ernannt. 1759 außerordentlicher, 1761 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft. Seit 1774 ordentlicher Beisitzer im Spruchcollegium wurde er nach