ADB:Clarenbach, Adolf
Arnold von Tongern war, ein und erlangte 1517 den Grad eines magister a. l. In den nächsten Jahren in Münster, Wesel u. a. O. als Lehrer und Erzieher thätig, wendete er sich bald der Reformation zu, die er in Verbindung mit Klopris, Hermann Beust u. A. am Niederrhein zu verbreiten trachtete. 1525 aus Wesel vertrieben, wendete er sich nach Osnabrück, und auch dort nach kaum einjährigem humanistisch-theologischem Wirken ausgewiesen, nach seiner Heimath, später nach Büderich. Einen Ruf als Kaplan nach Meldorf in Holstein glaubte er wegen der Verpflichtung gegen seine Heimath nicht annehmen zu dürfen. Ohne öffentlich besonders hervor zu treten (bis auf eine 1527 erschienene Darlegung seines Glaubensstandpunktes gegenüber den Lehren der römischen Kirche, an seine Heimathsgemeinde Lennep gerichtet), unterließ er nicht die evangelische Sache durch Anfeuerung und Unterstützung seiner Freunde zu fördern; als aber Verfolgungen über dieselben hereinbrachen, scheute er sich nicht auch offen für sie einzutreten. Er begleitete den evangelischen Pfarrer Joh. Klopris, bei dem er die letzte Zeit in Büderich zugebracht hatte, zu seiner Vernehmung nach Köln, trat für ihn in der Gerichtssitzung vor den Inquisitoren als Beistand auf und schied von ihm erst an der Thür des Gefängnisses. Dadurch in den Augen der Kölnischen Richter aufs äußerste verdächtig, wurde er am 3. April 1525 verhaftet, in den Frauenthurm gesetzt und der Ketzerei angeklagt. Der Freimuth Klarenbach’s hatte die Gegner des Evangeliums – und Köln hatte deren an der Universität, im Rathe und im Klerus eine außerordentliche Zahl – auf das heftigste erbittert. Kein Wunder, wenn sie von vornherein damit umgingen, an ihm und seinem Mitgefangenen, dem des gleichen Verbrechens beschuldigten Peter Fliesteden, ein Exempel zu statuiren. Trotz der sonst sehr gewöhnlichen und auch in diesem Falle bemerkbaren Feindschaft der Richter untereinander, die sich aus den städtischen Gewaltrichtern, den Inquisitoren und den bischöflichen Verordneten zusammensetzten, trotz der Berufung Klarenbach’s auf das Reichskammergericht zu Speier und dessen Einschreiten, endlich trotz mannigfacher Fürsprache für K. gelang es dem kölnischen Gerichtshofe doch, den langwierigen Proceß in der Hand zu behalten und zu Ende zu führen. Am 27. Juli 1528 wurde das Vorverfahren beendet, am 4. März 1529 auf Grund von 23 Sätzen ketzerischen Inhalts aus dem Verhör das Urtheil gesprochen und am 28. Septbr. 1529 vor der neueren Ehrenpforte im freien Felde an K. wie an P. Fliesteden durch Verbrennung auf [62] dem Scheiterhaufen vollstreckt. Beide Männer haben durch würdiges, heldenhaftes und doch demüthiges Betragen sowohl während ihrer Gefangenschaft, wie auf ihrem Todeswege nicht wenige ihrer Begleiter und Verfolger von der Wahrheit ihres Glaubens zu überzeugen vermocht.
Klarenbach: Adolf K., Humanist, Märtyrer der evangelischen Kirche, geb. gegen Ende des 15. Jahrhunderts auf dem Bauernhofe zum Busche bei Lennep im Herzogthum Berg, erhielt seine Schulbildung zu Münster, bezog 1514 die Universität Köln, wurde von Johann von Venradt immatriculirt, trat in die Laurentianer Burse, deren Rector- Die Quellen einer Geschichte Klarenbach’s sind in den vielen gleichzeitigen Schriften, die von der reformatorischen Bewegung am Niederrhein Kunde geben, zu suchen; für den Proceß sind wichtig die Acten der kölnischen Universität, die Acten der Staatsarchive zu Köln und Düsseldorf, die Proceßacten des Kammergerichtes in Speier und in Wetzlar. Vgl. auch G. E. Steitz, Abhandlungen zu Frankfurts Reformationsgeschichte, Frankfurt a. M. 1872 und besonders C. Kraft in Herzogs R. E. 2. Aufl.: Art. Klarenbach.