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ADB:Cling, Bartholomäus

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Artikel „Cling, Bartholomäus“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 332–333, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cling,_Bartholom%C3%A4us&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 03:06 Uhr UTC)
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Cling: Bartholomäus C. (Clingius, Klinge), Dr. jur., Professor in Rostock und herzogl. Rath, † 5. Dec. 1610, ist nach Ungenaden Amoen. [333] p. 1045 ss. als Verfasser einer wichtigen von Huber und Wettken ausgenutzten Rostocker Chronik von 1555–1589 zu erachten, womit freilich Lisch Jahrb. VIII. S. 183 ff. zu vergleichen ist. C. war 1535 zu Coblenz geboren, bezog 5. Sept. 1554 die Universität Rostock, wurde 1557 daselbst Magister, 1559 Professor der Logik und Rhetorik, und erklärte 1560, daß er von beiden Herzogen zum Professor der Dialektik bestellt sei. Im selben Jahre beantragte David Chyträus die Erhöhung seines Salars von 20 auf 80 Gulden. Am 29. April 1561 wurde er Licent. juris, und falls die bei Lisch l. c. genannte Chronik die seinige wäre, verheirathete er sich in diesem Jahre. In den nachfolgenden Wirren der Stadt behauptete er einen sehr klaren Blick, verkannte die Starrheit des alten hansestädtischen Rathes gegenüber den berechtigten Forderungen der Gemeinde durchaus nicht und rieth zur Ausgleichung. 1574 kommt er als herzogl. Kirchenrath vor, wird 13. Aug. 1579 Dr. u. jur. (obwol in der Liste der Geschichte der Juristenfacultät S. 124 fehlend), arbeitet 1590 an dem von Husan begonnenen, später nicht angenommenen mecklenburgischen Landrecht mit, wurde 1595 Professor der Institutionen. Er war wiederholt Decan der Artisten- (philosophischen) und 1607 der juristischen Facultät, 1572, 79, 90, 93, 1601 und 1607 Rector der Universität. Er wird als pflichttreuer, rechtschaffener Mann gelobt, der von den Fürsten viel außer Landes und auf Reichstagen gebraucht sei, 1585 war er bei der Erbtheilung unter Johann Albrechts Söhnen thätig. Der 1616–1631 vorkommende Rostocker Rathsherr Bernhard Klinge, Bürgermeister 1631–1648, wird sein Sohn, der 1648 und 1650 genannte Theolog Henricus Clingius sein Enkel gewesen sein.

Rost. Etwas v. gel. Sachen I, S. 75 ff. 243. 252. 826. 828. II, S. 666. III, S. 672. IV, S. 200. 267. 300. 391. 685. Gesch. der Juristenfacultät Rostock (1745) S. 77 ff. Ungenaden Amoen. p. 1195. 1380. 1383. Lisch, Jahrb. 22. S. 183. Ueber die späteren Familienglieder, auch den 1648 gestorbenen Bürgermeister Bernhard C. sind eine Reihe Specialien aus Parentationen zu ersehen, welche Rost. Etw. 1743 S. 20 angibt.