ADB:Cotta, Christoph Friedrich (Jurist)
Christoph Friedrich C. und am 7. Aug. 1758 in Stuttgart geboren, † 21. Sept. 1838 in Trippstadt. Mit 17 Jahren an Stelle eines verstorbenen [519] Oheims zum Postverwalter in Tübingen ernannt, trat er 1783 das Amt einem Bruder ab, um die Rechtswissenschaft zu studiren. 1786 wurde er zum Doctor der Rechte promovirt, nachdem er noch in der Studienzeit mehrere Schriften aus dem Gebiete des deutschen Staatsrechts veröffentlicht hatte. Ueber dieses nämliche Fach las er seit 1788 an der Karlsschule in Stuttgart. Er redigirte außerdem mehrere Jahre die Stuttgarter Zeitung und gab eine Monatsschrift „Teutsche Staatslitteratur“ heraus. Von der französischen Revolution fühlte er sich mächtig angezogen und, da ihm gleichzeitig der Aufenthalt in seiner Vaterstadt verleidet wurde, so siedelte er im Juli 1791 nach Straßburg über, erwarb das französische Bürgerrecht und gab, um die neuen politischen Ideen vor dem deutschen Publicum zu vertreten, seit dem Beginne des Jahres 1792 das „Straßburger politische Journal für Aufklärung und Freiheit“ heraus. Als Custine in Deutschland einrückte, wurde C. als Kanzlist seinem Generalstabe beigegeben. So kam er nach Mainz und verfaßte dort alsbald, um das Volk für den Gedanken einer Einverleibung des linken Rheinufers an Frankreich zu gewinnen, zwei populäre Schriften, die von dem französischen Heerführer in vielen Tausenden von Exemplaren unter die Bewohner der occupirten Gebiete verbreitet wurden: „Ueber die Staatsverfassung in Frankreich zum Unterrichte für die Bürger und Bewohner im Erzbisthum Mainz und den Bisthümern Worms und Speier“ und „Wie gut es die Leute am Rhein und an der Mosel haben könnten (30. November 1792)“. In der Nummer vom 3. December des von ihm begründeten Straßburger Journals trat C. auch den Franzosen gegenüber als Vertheidiger der politischen Maßnahmen Custine’s auf. Er wurde als Commissär für die deutschen Posten angestellt und erließ als solcher unterm 27. Januar 1793 eine Verfügung, daß im Postwesen alle an das deutsche Reich erinnernden Abzeichen zu entfernen und dafür die französischen Nationalfarben anzuwenden seien; auch sollten alle Unterzeichnungen „im Namen der Frankenrepublik“ geschehen. An den Verhandlungen der Freunde der Freiheit und Gleichheit nahm er eifrigen Antheil, am 29. Januar wurde er zum Vicepräsidenten derselben, am 27. Februar zu ihrem Präsidenten gewählt. Von diesem Datum an aber verschwindet seine Spur in Mainz; sein Name begegnet nicht unter den Mitgliedern des rheinisch-deutschen Nationalconventes. Dagegen finden wir ihn nach einigen Monaten wieder in Straßburg als thätiges Mitglied des Jacobinerclubs und zugleich in einem Municipalamt. Nach der Verhaftung des Eulogius Schneider war er unter den Freunden desselben, die am 27. December 1793 Zeugnisse zu seinen Gunsten ausstellten. Kurz darauf, am 10. Januar 1794, wurde er selbst gefänglich eingezogen und nach Paris geschickt, um von dem Revolutionstribunal dort abgeurtheilt zu werden; erst nach dem Sturz der Schreckensmänner erhielt er den 18. September seine Freiheit wieder. 1796 wurde er zum zweiten Mal berufen, in den von Frankreich occupirten deutschen Gebietstheilen das Postwesen zu leiten. Von dieser Zeit an aber fand er nur noch in untergeordneten Stellen Beschäftigung. Von 1800–1810 war er Gerichtsvollzieher in Weißenburg, privatisirte dann einige Jahre und trat 1815 zuerst in würtembergische, später in österreichische Dienste. Im April 1816 wurde er von Baiern in Landau bei der Verwaltung angestellt, aber nach einiger Zeit als überzählig in den Ruhestand versetzt. Er starb erst am 21. Sept. 1838 zu Trippstadt. Vermählt hatte er sich am 14. December 1796 mit Maria Sara Stamm (geb. 31. Aug. 1771, † 2. Jan. 1807), jenem Mädchen, das Eulogius Schneider unmittelbar vor seiner Verhaftung sich zur Braut erwählt hatte.
Cotta: Christoph Friedrich C., einer der Führer in der Mainzer Bewegung der Jahre 1792 und 93 und auch sonst ein Verfechter der französischen Revolution seinen Landsleuten gegenüber, war das älteste Kind des gleichnamigen Buchdruckers- Vgl. Briefwechsel zwischen Schiller und Cotta, herausg. von Vollmer (1876) S. 187–193. Dazu Ersch, Litteratur der Jurisprudenz; Klein, Geschichte [520] von Mainz während der ersten französischen Occupation; Heitz, Les sociétés politiques de Strasbourg 1790–93; Derselbe, Notes sur E. Schneider p. 132. 33.