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ADB:Dabelow, Christoph Christian Freiherr von

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Artikel „Dabelow, Christoph Christian Freiherr von“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 684–685, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dabelow,_Christoph_Christian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 2. Dezember 2024, 22:58 Uhr UTC)
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Dabelow: Christoph Christian Freiherr v. D., Rechtsgelehrter, ältester Sohn des mecklenburg-schwerin’schen Justizraths D., geb. 1768 (nicht 1767) 19. Juli zu Neu-Buckow bei Wismar, † 1830 in der Nacht vom 27. zum 28. April a. St. in Dorpat. Er besuchte die Gymnasien zu Güstrow und Rostock, studirte in Rostock und Jena die Rechte und widmete sich nach beendigten Studien (1787) der Advocatur. 1789 erwarb er an der damaligen Universität Bützow die juristische Doctorwürde und habilitirte sich in Halle als Privatdocent. Hier wurde er 1791 außerordentlicher, 12. Decbr. 1792 ordentlicher Professor der Rechte und schon vorher Beisitzer des Spruchcollegiums, 1806 auch Magister der Philosophie. Als die Universität nach der Schlacht bei Jena von Napoleon suspendirt wurde, unternahm er 1806 und 1807 eine wissenschaftliche Reise nach Dresden, Wien, Prag, dann nach Italien und Frankreich. Nach Wiederherstellung der Universität kehrte er nach Halle zurück, nahm jedoch 1809 seinen Abschied, worauf er zwei Jahre in Leipzig privatisirte. 1811 trat er als Staatsrath und bald darauf als Staatsminister in die Dienste des Herzogs von Anhalt-Köthen und wurde von diesem in den Freiherrenstand erhoben. Seine Wirksamkeit zur Durchführung der französischen Verfassung in dem kleinen Ländchen war eine verfehlte. Nach dem Tode des Herzogs († 1812) auf seinen Antrag 1813 entlassen, lebte er ohne Anstellung abwechselnd in Heidelberg, Göttingen und Halle, wo er 1816 wieder als Privatdocent auftrat. Im April 1819 folgte er einem Rufe als Hofrath und ordentlicher Professor der Rechte nach Dorpat, wurde 1824 Collegienrath, 1830 kaiserl. russischer Staatsrath. Als fruchtbarer Schriftsteller bearbeitete er fast alle Gebiete der Rechtswissenschaft, vorzüglich aber das römische und französische Recht. Seine bedeutendsten Schriften sind: „Versuch einer ausführlichen systematischen Erläuterung der Lehre vom Concurs der Gläubiger“, 3 Thle, Halle 1792–95, 89, völlig umgearbeitet unter dem Titel: „Ausführliche Entwicklung der Lehre vom Concurse der Gläubiger“, das. 1801, 4°; „Ueber die Verjährung“, 2 Thle., das. 1805 u. 7, 8°; „Handbuch des Pandekten-Rechts“, 3 Thle., das. 1816–18, 8°; „Das französische Civilverfahren“, das. 1809, 8°; „Ausführlicher theoretisch-praktischer Commentar über den Code Napoléon“, 2 Thle., Leipzig 1810, 4°. Seine Selbstbiographie, von seinem Sohne Robert fortgesetzt, findet sich in den „Zeitgenossen“, 3. Reihe, V. Bd., Heft 1–2, S. 93 ff. 1836.

Meusel, G. T. Recke und Napiersky, Schriftsteller- und Gelehrten-Lex. der Provinzen Livland etc. I, 394 ff. Nachträge dazu von Beise I, 143 ff. [685] Leipziger Litt. Zeitung 1830, Nr. 153, Sp. 1217 ff. N. Nekrolog 1830, VIII, 384. Friedr. Busch, Der Fürst Karl Lieven u. d. kaiserl. Universität Dorpat, 1846, S. 142 mit N. *. Friedr. Wilh. Unger, Göttingen u. die Georgia Augusta, 1861, S. 205. Grenzboten 1873, Nr. 9, S. 340 ff. Nr. 10, S. 375 ff.