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ADB:Dambach, Otto

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Artikel „Dambach, Otto“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 615–616, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dambach,_Otto&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:03 Uhr UTC)
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Dambach: Otto Wilhelm Rudolf D. wurde in Querfurt (Prov. Sachsen) geboren am 16. December 1831 als Sohn des aus den Untersuchungen gegen die Demagogen (auch Fritz Reuter) bekannten, in Berlin verstorbenen Criminalgerichtsdirectors und Hausvogteidirectors D. Er studirte in Berlin die Rechte, war 1857–62 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft am damaligen Stadtgerichte thätig, trat dann als Justitiar in das Generalpostamt ein, worin er allmählich zum Wirkl. Geheimen Rathe des Reichspostamts aufrückte. Er entfaltete eine von Erfolgen gekrönte ausgedehnte Thätigkeit auf den Gebieten des Post- und Telegraphenwesens und des weiteren Ausbaues der Urheberrechtsgesetzgebung, vertrat auch solche Arbeiten im Reichstage und als Regierungsvertreter auf litterarischen Congressen. In seiner Stellung als Vorsitzender des preußischen Sachverständigenvereins veröffentlichte er mit Heydemann (vgl. seine Gedächtnißrede auf diesen, Berlin 1874) die Schrift „Die preußische Nachdrucksgesetzgebung, erläutert durch die Praxis des kgl. litter. Sachverständigenvereins“, Berlin 1863, der dann „Gutachten des kgl. preuß. litter. Sachverständigenvereins über Nachdruck und Nachbildung aus den Jahren 1864–73“, Leipzig 1874 (Publicationen des Börsenvereins I.) folgten, später ergänzt durch „Fünfzig Gutachten über Nachdruck und Nachbildung, erstattet vom kgl. preuß. litter. Sachverständigenverein in den Jahren 1874–89“, Berlin 1891. Ihm ist es zu verdanken, daß diese Gutachten auch über die Grenzen Deutschlands hinaus uneingeschränkte Anerkennung fanden. Für das Postwesen arbeitete er den Entwurf des Reichspostgesetzes vom 28. October 1871 aus und hat wesentlichen Antheil an den Reichsgesetzen über Urheberrecht. In dieser Richtung veröffentlichte er „Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken“ u. s. w., Berlin 1871 – hierzu Beiträge in Behrend’s Zeitschrift, Bd. 4, S. 1 und 223, Bd. 6, S. 51; „Wider den Nachdruck. Aussprüche berühmter deutscher Gelehrter, Schriftsteller, Dichter“, ebenda 1872; „Das Gesetz über das Postwesen des deutschen Reiches vom 28. October 1871 erläutert“, ebenda 1872, [616] 6. Aufl. von E. v. Grimm 1901; „Das Telegraphen-Strafrecht“ (im Gerichtssaal, Bd. 23, S. 241–98, separat Berlin 1872, französisch Berne 1872); „Nachdruck und Nachbildung“ (in v. Holtzendorff’s Handbuch des deutschen Strafrechts Bd. 3, S. 1021–1047, Bd. 4, S. 465–496); „Das Musterschutzgesetz vom 11. Jan. 1876 erläutert“, Berlin 1876; „Das Patentgesetz für das deutsche Reich erläutert“, ebenda 1877; „Der deutsch-französische Litterarvertrag vom 19. April 1883“, ebenda 1883; „Die Staatsverträge über Urheberrecht, Musterrecht, Markenschutz und Patentrecht“ (in v. Holtzendorff’s Handbuch d. Völkerrechts, Bd. 3 [Hamburg 1887], S. 581–601). Aus frühester Zeit stammen die beachtenswerthen Abhandlungen „Beiträge zu der Lehre von der Criminal-Verjährung“, Berlin 1860 und „Die Strafbarkeit des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit beim Vergehen des Nachdrucks im preuß. Rechte“, ebenda 1864. – D. war auch a. o. Prof. an der Berliner Universität für staatsrechtliche Fächer seit 17. Januar 1873, Mitglied des Herrenhausees, und Kronsyndikus. Nach arbeitsreichem Leben starb er am 18. Mai 1899 zu Berlin.

Nekrolog des Geh. Regierungsraths Dr. Daude in Berlin (Deutsche Juristen-Zeitung 1899, S. 280). – Illustr. Leipziger Zeitung, 1899, I, 733 mit Bild. – Bettelheim’s Biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog. Berlin 1900. Bd. 4, S. 103 (Teichmann). – Chronik der Friedrich-Wilhelms-Universität, Jahrg. XIII, Halle 1900, S. 7.