ADB:Daun, Wirich von

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Artikel „Dhaun, Wirich VI. von“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 113–115, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Daun,_Wirich_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 20:46 Uhr UTC)
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Dhaun: Wirich VI., Herr v. Dhaun und Graf zu Falkenstein, Herr zu Broich und Oberstein, Sohn Philipps v. D. und Enkel Wirichs V., welcher letztere durch seine Heirath mit Irmgard, Gräfin zu Sayn, der Tochter und Erbin der Gräfin Maria zu Sayn, gebornen zu Limburg-Broich,[WS 1] im J. 1505 die Herrschaft Broich an der Ruhr an das Dynastengeschlecht der v. D., Grafen zu Falkenstein, gebracht hatte. Der Vater Philipp, der in jungen Jahren (1522 am 26. April) ein Edelcanonicat beim Domstifte zu Köln und später die Subdiaconatsweihe erhalten, resignirte im J. 1547 auf seine Präbende, verließ mit päpstlichem Indulte 1551 den geistlichen Stand und heirathete darauf im J. 1552 die ausgetretene Nonne Caspare v. Holtey, wodurch die vorehelich mit dieser erzeugten Kinder, der genannte Wirich (VI.) und die Tochter Margaretha, nachträglich legitimirt wurden. Wirich VI., um 1548 geboren, succedirte seinem Vater zwischen 1555 und 1557 – der Zeitpunkt des Todes des letzteren steht nicht fest – in der Herrschaft Broich. Als Inhaber dieser vom Herzogthum Berg lehnrührigen Unterherrschaft Mitglied der bergischen Ritterschaft und des Unterherrn- wie Landtages, zudem dem reformirten Bekenntnisse zugethan, nahm Graf Wirich während der niederländisch-spanischen Kämpfe, sowie in den letzten Decennien des 16. Jahrhunderts während des truchsessischen Krieges und in den Wirren am Düsseldorfer Hofe, auch in den Verhandlungen wegen der Regiments- und Successionsordnung eine hervorragende Stellung ein, in der er, unermüdlich thätig und mit den Leitern der niederländischen Bewegung in vertrautester Verbindung, zur Seite des jülichschen Edlen Otto v. Bylandt, Herrn zu Rheydt, das Haupt der in ihrer überwiegenden Mehrheit evangelischen bergischen Stände wurde. Nach erreichter Volljährigkeit durch Herzog Wilhelm III. von Jülich-Cleve-Berg unter dem 24. Aug. 1568 mit dem Schlosse und der Herrlichkeit Broich und mit dem Hofe zum Biege im bergischen Amte Angermund belehnt, vermählte sich Graf Wirich mit Elisabeth, geborner Gräfin zu Manderscheid-Blankenheim und nach deren Tode in zweiter Ehe mit Margaretha, Gräfin zu Manderscheid-Gerolstein. Meist auf seinem Schlosse Broich und in Düsseldorf weilend, stand er von dort in enger Correspondenz mit seinem Schwager Grafen Hermann von Manderscheid, den Pfalzgrafen Johann Casimir und Johann von Zweibrücken, den Grafen Moritz von Nassau-Oranien, Johann von Nassau-Katzenellenbogen, Adolf von Neuenahr-Mörs und dessen Gemahlin Walburga, mit Wilhelm v. Bernsau, Herrn zu Hardenberg, Marnix v. Aldegonde u. v. A. m. Ein Charakter von seltener Integrität, von seinen Freunden und Confessionsgenossen als ein „Licht und Liebhaber der Religion“ gepriesen [114] und mehrfach, wie in den Friedensverhandlungen zwischen dem Grafen Adolf von Neuenahr und dem Erzbischofe und Kurfürsten Ernst von Köln (1585), sowie bei den Conflicten des Hochstiftes Münster mit dem Grafen Arnold von Bentheim und Tecklenburg, seinem Schwager, als Vermittler gesucht und mit Erfolg thätig, beobachtete er den Parteiungen am Düsseldorfer Hofe und den Erbinteressenten in der jülichschen Frage (Preußen-Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Zweibrücken) gegenüber eine im ganzen zuwartende und neutrale Haltung, weshalb er auch mit der Majorität der bergischen Stände es ablehnte, im Mai 1592 zu den von den Erbinteressenten anberaumten Verhandlungen mit den Ständen der vier Erblande in Duisburg zu erscheinen. Auch zeigte er sich dem Regimente der Herzogin Jacobe, gebornen Markgräfin von Baden († 1597), nicht eben hold, indem er in Briefen des J. 1595 über „die parteiliche Regierung“ daselbst Klage führt und des „bösen Regiments und ungebührlichen Verhaltens, so bei Hofe ist“, gedenkt. Ungefähr gleichzeitig (Januar 1595) hatte er Anlaß, sich bei dem spanischen Obersten Don Francesco de Verdugo darüber zu beschweren, daß der Königl. Majestät in Hispanien Kriegshäupter, wie er von vornehmen Freunden erfahren, ihm und seinen Angehörigen aufsässig und gar ungewogen seien, da er sich doch stets der Neutralität gegen Alle, die ihn nicht beleidigt, befleißigt habe. Und in der That stieg der Haß der Spanier gegen Wirich als eine Hauptstütze für die reformirten Niederländer am Niederrhein von Jahr zu Jahr. Nachdem Broich seit 1584 wiederholt unter spanischen Durchzügen und Einquartierungen schwer gelitten, rückte am 5. Oct. 1598 auf Befehl des Admiranten von Arragonien, Mendoza, ein Corps von 3000 Mann mit der Aufforderung zur Uebergabe vor das Schloß. Vergebens berief sich Graf Wirich auf seine Neutralität, auf des Schlosses Lage im Reiche deutscher Nation, auf seine Lehn- und Oeffnungspflichten gegen den Herzog von Berg; schließlich genöthigt, auf die näher und näher heranrückenden Spanier Feuer zu geben, sah er sein Schloß dem heftigsten Geschützfeuer der Feinde ausgesetzt und mußte am folgenden Morgen, nachdem bereits den Abend vorher Bresche geschossen worden, ohne Hoffnung auf wirksame Gegenwehr oder Entsatz capituliren. Der spanische Befehlshaber General Mondragon sicherte dem Grafen eidlich freien Abzug für ihn und die Besatzung des Schlosses (angeblich gegen 200 Köpfe stark) zu, dennoch ward die letztere beim Ausmarsche gleich vor dem Thore niedergemacht und der Graf im Schlosse festgehalten. Auf einen Spaziergang um das Schloß gelockt, fand er am 11. Oct. 1598 durch meuchelmörderischen Ueberfall seitens zweier spanischer Soldaten den Tod. Die Spanier verbrannten den entstellten Leichnam und der Admirant scheute sich nicht, an die herzoglichen Räthe zu Düsseldorf ein Rechtfertigungsschreiben zu erlassen, worin er betonte, daß der Graf nicht allein nach Kriegsrecht, sondern auch nach göttlichem und menschlichem Rechte den verdienten Lohn empfangen habe. An diese Mordthat, die weithin große Sensation erregte, reiht sich tragisch einerseits die Erschießung von Wirichs zweitem Sohne Wirich durch spanische Söldner bei Sterkrade im Februar 1607, andererseits der Meuchelmord von Wirichs VI. Vetter, Grafen von Oberstein, Johann Philipp, bei Utrecht im Mai 1591, gleichfalls auf spanische Anstiftung. Um nun das Verhängniß des Hauses gleichsam zu vollenden, ward der einzige überlebende Sohn von Wirichs VI. Enkel Wilhelm Wirich, Karl Alexander, am 8. Oct. 1659 nach einer Jagdpartie auf der Lipperhaide von dem Grafen Moritz von Limburg-Styrum durch einen Pistolenschuß, sei es absichtlich oder zufällig, getödtet, so daß der Mannesstamm des Hauses Dhaun-Falkenstein zu Broich mit dem Grafen Wilhelm Wirich im J. 1682 erlosch.

Staatsarchiv zu Düsseldorf. Mercur. Gallo-Belgic. 1598, p. 132–134. Urkunden und Actenst. zur Gesch. des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, [115] V. S. 35. E. v. Meteren, Histor. Beschreib. des niederländ. Kriegs, I. S. 1078–83 (deutsche Ausg. Arnheim 1614); H. A. v. Kamp, Das Schloß und die Herrschaft Broich, Mülheim a. d. Ruhr 1851. Kronyk van het Historisch Genootschap te Utrecht, XVIII. p. 425. Zeitschr. des Berg. Geschichts-Vereins. XI. S. 145.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Lirburg-Broich