ADB:Derschau, Reinhold von
[68] bereist, 1628 zu Straßburg, wurde 1639 Professor juris primarius in seiner Vaterstadt, legte jedoch 1643 die Professur nieder, um in das Hofgericht einzutreten, und ward 1657 Tribunalrath. 1663 bestätigte ihm der Kurfürst den väterlichen Adel. Er veröffentlichte außer einigen akademischen Abhandlungen einen Abriß des Lehnrechts: „Sciagraphia iuris feudalis“, 1639. Seine nachgelassene und irrthümlich dem Theologen Bernhard Derschow beigelegte „Hodosophia viatoris Christiani. Das ist: Die Christliche Wanderschaft Des Christlichen Wandersmanns auff dem Wege des Lebens“, eine Nachahmung des Cebes, wurde von seinem Sohne, Reinhold D. dem Jüngern, 1675, 2. Aufl. 1684, herausgegeben. Sein Sohn Friedrich, ebenfalls Jurist, geb. 1. März 1644 zu Königsberg, 1673 Präsident des pomesanischen Consistoriums, 1679 Mitglied des Königsberger Oberappellationsgerichts, 1686 Bürgermeister der Altstadt, 1692 kurfürstlicher Hofrath, † 5. April 1713, machte sich als geistlicher Liederdichter bekannt.
Derschau: Reinhold v. D. (Dersczaw) der Aeltere, preußischer Jurist, geb. 1. April 1600 zu Königsberg in Preußen, † daselbst 5. April 1667. Er promovirte, nachdem er Holland, England, Frankreich, Spanien und Italien