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ADB:Desing, Anselm

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Artikel „Desing, Anselm“ von Karl Werner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 73–74, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Desing,_Anselm&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 00:08 Uhr UTC)
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Band 5 (1877), S. 73–74 (Quelle).
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Desing: Anselm D., Benedictiner des Stiftes Ensdorf in der Oberpfalz, geb. zu Amberg 1699, dem Orden angehörig seit 1718, lehrte eine Zeit lang in Freising, und wurde zuletzt zum Abte seines Klosters gewählt, dem er bis zu seinem Tode vorstand († 1773). Seine zahlreichen Schriften (Aufzählung derselben in Meusel’s Schriftstellerlexikon Bd. II, S. 336 ff.) lassen ihn theils als Schulmann, theils als Gelehrten erkennen, als welcher er am wissenschaftlichen Zeitleben seines Jahrhunderts regen Antheil nahm und über die hervorragenden Erscheinungen desselben ein selbständiges Urtheil hatte. Mit besonderem Interesse verfolgte er die durch Hugo Grotius angeregte Entwicklung der neueren naturrechtlichen Theorien, wie dieselben insbesondere in Deutschland während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sich gestalteten; auch Montesquieu’s Esprit des lois zog seine Aufmerksamkeit auf sich und wurde von ihm in zwei besonderen Schriften beurtheilt. Seine zwei Hauptschriften über das Naturrecht sind: „Iuris naturae larva detracta libris Puffendorfianis, Wolffianis, Heineccianis etc.“ und: „Jus naturae liberatum ac repurgatum a principiis lubricis“. Beide Schriften erschienen, in einem Foliobande vereinigt und mit einem Anhange über die Principien des Völkerrechtes versehen („Jus gentium redactum ad limites suos“) zu München, 1753. Seine Kritik der von ihm bekämpften naturrechtlichen Theorien läuft in den Vorwurf aus, daß in ihnen das Naturrecht von seinem Zusammenhange mit der Moral, mit der Theologie und dem bürgerlichen Rechte abgelöst werden wolle. Damit ist seine eigene Stellung gegenüber den zeitgenössischen Bewegungen auf dem genannten Gebiete gekennzeichnet. Mit der Wolff’schen Philosophie setzt er sich aber auch noch nach anderen Seiten auseinander, und bekämpft namentlich die mathematische Demonstrirart derselben („Diatribe circa methodum Wolffianam“, 1752. – „Replica pro clariss A. G. Kaestnero super methodo Wolffiana“, 1754). Als Knabenlehrer verfaßte er mehrere Schulschriften, welche sich auf den Unterricht in Geographie, Geschichte und in der lateinischen Sprache bezogen, darunter eine Schulausgabe des Curtius Rufus De gesti Alexandri (Regensburg 1738, 4. Aufl., München 1768), ferner [74] „Institutiones stili historici, Curtii et Livii praesertim imitationi accommodatae“ (5. Aufl. Augsburg 1772). Ja er versuchte sich selbst als Historiker in seiner „Reichsgeschichte von dem alten freien Teutschlande und der fränkischen Monarchie bis auf Ludwig das Kind“ (I. Theil, Augsburg 1768 Fol.), die durchaus quellenmäßig gearbeitet und in einem für jene Zeit ziemlich lesbaren Stile geschrieben ist. Wir haben ihn nach allem, was im vorstehenden angeführt wurde, für einen der unterrichtetsten Männer unter seinen damaligen Ordensgenossen anzusehen, der es verdient, daß sein Andenken in der deutschen Gelehrtengeschichte erhalten bleibe.