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ADB:Eberhard (Graf von Zweibrücken)

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Artikel „Zweibrücken, Graf Eberhard von“ von Theodor Julius Ney in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 521, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_(Graf_von_Zweibr%C3%BCcken)&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 11:22 Uhr UTC)
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Zweibrücken: Graf Eberhard von Z., Herr zu Zweibrücken, † im December 1394, übernahm nach dem Tode seines Vaters Walram II. 1366 die Regierung mit einer ziemlichen Schuldenlast, von der ihn auch fortgesetzte Veräußerungen und Verpfändungen nicht zu befreien vermochten. Da er in kinderloser Ehe lebte, scheint ihm auch wenig an der Erhaltung seines Erbes gelegen gewesen zu sein. Nachdem er vorher schon eine Reihe von kleineren Besitzungen verschleudert hatte, verpfändete er 1378 noch die Hälfte der Herrschaft Stauf an den Grafen von Spanheim-Tannenfels und trat 1385 gar die Grafschaft Zweibrücken selbst mit Bergzabern an die Kurpfalz ab, indem er sie dem Kurfürsten Ruprecht I. um 25 000 Goldgulden zur Hälfte verkaufte, zur Hälfte als Eigenthum übertrug und als Mannlehen von ihm wieder empfing. So war er in den letzten Jahren seines Lebens fast ohne jeden selbständigen Besitz. Mit ihm starb die Zweibrücker Linie seines alten Geschlechtes aus. Seine Gemahlin Lise von Veldenz, die bei allen diesen Veräußerungen mitgewirkt hatte, überlebte ihn um fünf Jahre.

Lehmann, Gesch. des gräfl. zweibr. Hauses, S. 71–90. Vgl. Molitor, a. a. O. S. 72 ff. und Maurer, Gesch. der Stadt Bergzabern, S. 14 f.