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ADB:Edzard I.

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Artikel „Edzard I., Graf von Ostfriesland“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 650, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Edzard_I.&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 20:28 Uhr UTC)
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Edzard I. (gen. der Große), Graf von Ostfriesland, der zweite Sohn des Grafen Ulrich Cirksna, geb. 1461, führte seit dem J. 1492, eben erst von einer Pilgerfahrt nach Jerusalem zurückgekehrt, zuerst noch gemeinsam mit seiner Mutter Theda, und als diese 1494 starb, in Verbindung mit seinem übrigens wenig bedeutendem Bruder Uko die Regierung über Ostfriesland. E. ist vor allem merkwürdig durch die erfolgreiche Energie, mit der er die widerstrebenden Häuptlinge Hero Oncken von Harlingerland und Edo Wineken[1] von Jever (Wangerland, Oestringen und Rüstringen) zur Unterwerfung unter seine Oberherrlichkeit zwang; ferner durch die kräftige und warme Begünstigung der Reformation in seinem Lande, durch die Schöpfung eines neuen Landrechtes, die Reform des Münzwesens, und die Einführung der Primogenitur in seinem Hause. Nach auswärts führte ihn die nachhaltige Betheiligung an der sogen. sächsischen Fehde in schwere Verwicklungen. Er nahm nämlich Partei gegen den kaiserlichen Statthalter der Niederlande, Herzog Georg von Sachsen, dessen Gewalt die Stadt Groningen mit den sogen. Niederlanden sich nicht fügen wollte. Er fühlte sich sogar versucht, seine Macht bei dieser Gelegenheit dauernd nach dieser Seite hin auszudehnen. Eine Reihe von Jahren hindurch hat er sich, seit 1506, wirklich als Schutzherr in Besitz der Stadt befunden und ist darüber in die Acht des Reiches und den Bann der Kirche gefallen. Sein eigenes Land hat von Seiten des kaiserl. Statthalters arge Verwüstungen erfahren. Zuletzt sah er sich denn wirklich gezwungen, Groningen zu räumen und auf seine Vergrößerungspläne zu verzichten, und mußte froh sein, die eben genannten ostfriesischen Häuptlinge, die sich in dieser Verwirrung wieder erhoben hatten, zum Gehorsam zurückführen zu können. Erst als Karl V., der neue Herr der Niederlande, die Herrschaft angetreten hatte, gelang es E. Gnade zu erlangen, durch ihn von der Reichsacht befreit und mit Ostfriesland belehnt zu werden. Noch ein Jahrzehnt lang hat er nach dem gewaltigen Sturm der sächsischen Fehde in Frieden und Weisheit sein Land regiert, und seine fruchtbare innere schon angedeutete Politik ist es vor allem, der er, neben seiner groß angelegten Persönlichkeit überhaupt, das ruhmreiche Andenken verdankt, das ihm die Erinnerung seines Volkes bewahrt hat. Er ist am 14. Febr. 1528 zu Emden gestorben und hat im Kloster Marienthal zu Norden seine Ruhestätte gefunden.

Egg. Beninga, Chronik von Ostfriesland. – Ubbo Emmius, Rerum Frisicarum historia.J. D. Wiarda, Ostfriesische Geschichte. – Wagenaar, Vaderl. Geschichte, Th. IV. – Arend, Alg. Gesch. des vaderl. Th II.Scholtanus, Gesch. von Friesland.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 650. Z. 9 v. o. l.: Wiemken (st. Wineken). [Bd. 18, S. 794]