ADB:Ernst II. (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)
Herzogs Wilhelm. Geb. 31. Decbr. 1564, studirte er seit seinem 19. Jahre zu Wittenberg, Leipzig und darauf zu Straßburg, wo er eine Dompräbende besaß. Die Erkrankung seines Vaters rief ihn in die Heimath zurück und übernahm er als der älteste von 15 Geschwistern, unter welchen 7 Söhne, nach dem Tode des Vaters in Folge des am 29. Septbr. 1592 mit dem nächstältesten Bruder Christian und den Ständen abgeschlossenen Vergleichs die Regierung zunächst auf die Dauer von acht Jahren, führte dieselbe jedoch nach Ablauf dieser Zeit auf Grund eines weiteren Uebereinkommens bis zu seinem am 2. März 1611 erfolgten Tode. Durch keine äußeren politischen Verwicklungen in Anspruch genommen, konnte Herzog E. sich ausschließlich der Verwaltung seines Landes, und zwar wesentlich der Hebung der Finanzlage desselben, sowie nicht minder der des eigenen Hauses, deren Verbesserung die Umstände dringend forderten, zuwenden. Die Krankheit des Vaters hatte vielfache Uebelstände herbeigeführt; derselbe war mit Hinterlassung so bedeutender Schulden aus dem Leben geschieden, daß bei der äußersten Einschränkung kaum die Mittel für den standesgemäßen Unterhalt der herzoglichen Familie vorhanden waren. Das Herzogthum Lüneburg verdankt dem Herzoge E. den Celler Familienvertrag vom 7. Octbr. 1610, bestätigt vom Kaiser Mathias am 20. 1612, durch welchen die Untheilbarkeit des Herzogthums zum Hausgesetze erhoben wurde. Ihm folgte in der Regierung der zweite Bruder Christian, seit 1599 Administrator des Bisthums Minden.
Ernst II., Herzog von Braunschweig-Lüneburg, Sohn des am 20. Aug. 1592 verstorbenen