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ADB:Fachs, Ludwig

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Artikel „Fachs, Ludwig“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 528–530, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fachs,_Ludwig&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:20 Uhr UTC)
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Fachs: Ludwig F., Rechtsgelehrter, geboren am 31. Januar 1497 zu Langensalza, wurde schon 1512 bei der Universität Leipzig inscribirt; als seinen Hauptlehrer in der Jurisprudenz verehrte er den späteren Ordinarius und Kanzler Dr. Simon Pistoris. Ueber den Bildungsgang und die Jugendschicksale von F. sind wir nicht näher unterrichtet. Vielleicht hatte er, wie es häufig geschah, als lesender Magister artium bei der Universität sich niedergelassen und dabei advocatorische Praxis betrieben. Im J. 1524 finden wir ihn als Mitglied des Leipziger Rathes. Als solches gehörte er, wenigstens später, auch dem berühmten Schöppenstuhl an, wie wir ihn denn auch bis gegen Ende seines Lebens häufig als Bürgermeister erwähnt finden, zum ersten Mal 1534. In Universitätsacten kommt Dr. F. seit Wintersemester 1528–29 häufiger vor, er ist angesehenes und einflußreiches Mitglied der Juristenfacultät, kann indeß Conflicte seiner Stellungen im Stadtrath und in der Universität nicht ganz vermeiden, gilt daher bald für einen Feind der Universitätsprivilegien, bald für einen Freund und Förderer der Hochschule. Beim herzoglich sächsischen Hof scheint F. in hoher Gunst gestanden zu haben; es ist überliefert, daß er durch seinen Einfluß der [529] Universität Begünstigungen zu Wege gebracht; wir erblicken ihn als Theilnehmer wichtiger Verhandlungen, die im Auftrag der sächsischen Fürsten geführt werden; auch dem gemeinschaftlichen Oberhofgericht, welches theils zu Altenburg, theils zu Leipzig sich zeitweise versammelte, gehörte F. an. Als er im September 1532 zu einer Sitzung des Oberhofgerichtes nach Altenburg sich begeben wollte, wurde er auf der Reise von einem „öffentlichen Feind des Herzogs Georg“, Wilhelm v. Haugwitz, gefangen genommen und weggeführt. Erst gegen Ende August des folgenden Jahres ließ Haugwitz seinen Gefangenen gegen ein Lösegeld von 5000 Goldgulden, wie angegeben wird, wieder frei. Die Stadt Leipzig war durch diese vor ihren Thoren begangene Gewaltthat und andere Drohhandlungen des v. Haugwitz in große Bestürzung versetzt, so daß Luther sich bewogen fand, einen Trostbrief an deren Einwohner zu richten, worin unter anderem auch gesagt ist: „Was muß der gute Mann D. Fax jetzt sammt den Seinigen leiden!“ Bei Aufbringung des Lösegeldes wurde F. durch die Vornehmen und Prälaten des Landes hilfreich unterstützt. Auch unter den Nachfolgern des Herzogs Georg blieb F. ein vielvermögender Mann. Zu seinen anderen Würden hatte er diejenige eines herzogl. Rathes erhalten, bei dem Entwurf von Gesetzen und Ordnungen, bei Staatsverhandlungen finden wir ihn betheiligt. Vor allem aber hatte die Universität seinem erfahrenen Rath und seiner Vermittlung bei Hof vieles zu danken; sie bewies ihre dankbare Gesinnung dadurch, daß sie F. auf Betrieb Kaspar Borner’s einen vergoldeten Becher verehrte mit der Inschrift: „D. L. Fachso ob praeclara in universitatem merita 1540 mense Febr. Lipsiae.“ Als 1541 Herzog Moritz die Regierung übernahm und Dr. Simon Pistoris, den früheren Kanzler des Herzogs Georg, welcher nach dessen Tod in das Ordinariat der Leipziger Juristenfacultät sich zurückgezogen hatte, wiederum als Kanzler berief, wurde als eines der ältesten und angesehensten Mitglieder der Facultät F. zum Ordinarius ernannt. Es scheint diese Ernennung darum nicht überall mit Beifall begrüßt worden zu sein, weil F. nicht zu den auch als Lehrer ausgezeichneten Mitgliedern der Juristenfacultät zählte. Ausdrücklich wird hervorgehoben, daß er weder gelesen habe, noch habe lesen wollen, noch bei seinen vielen Geschäften im Stande sei zu lesen, ja, daß er niemals mittels eines Anschlagszettels Vorlesungen angekündigt habe. Indessen scheint es doch, als ob späterhin F. auch der Lehrthätigkeit einige Bemühungen gewidmet habe, wenigstens werden z. B. Sommer 1551 „Lectiones magnifici domini ordinarii“ erwähnt. Mit Kaspar Borner, dem Reformator der Leipziger Universität, war F. durch Freundschaft verbunden. Borner folgte in vielem seinem Rath, doch wurde F. von seiner Theilnahme an akademischen Dingen oft durch Abwesenheit in Staatsgeschäften abgehalten. So war er z. B. gleich im Anfang seines Ordinariats 3/4 Jahre beim Convent in Speier und dann später (Februar 1548), um von anderem zu schweigen, bei den Personen, welche, zur Beredung des Interims verordnet, in Augsburg zusammentraten. Auf die Entwicklung des Verhältnisses von Herzog Moritz zu Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen soll F., „als im Herzen noch gut papistisch“, ungünstig eingewirkt haben. Zur Mitwirkung bei geschäftlichen Verhandlungen zwischen den beiden Fürsten war er mehrfach beigezogen. Außer seinen Landesherren diente F. auch vielen anderen Fürsten als „Rath von Haus aus“. Einen hellen Klang hat der Name von F. in der Geschichte der Litteratur des sächsischen Rechts dadurch, daß die Ueberlieferung ihm die Autorschaft des 1. Theils des unter dem Titel „Differentiae iuris civilis et Saxonici“ öfter gedruckten Werkes (1567. 1569. 1573. 1586. 1597. 1598 und öfter) zuschreibt. Diese „Differentiae“ sind sehr wichtig für die Kenntniß des jener Zeit von den sächsischen Gerichten zur Anwendung gebrachten [530] Rechts und erlangten, insoweit sie von F. herrührten, eine so große Autorität, daß nachmals mit ihrer Prüfung beziehentlich Verbesserung die zur Vorbereitung der Constitutionengesetzgebung des Kurfürsten August berufenen Versammlungen (Leipziger Convent 1571, Meißner Convent 1572) sich beschäftigten. Aus den Tischreden Luther’s wissen wir, daß F. auch sich bemühte, „das sächsische Recht in eine Ordnung zu bringen und fein kurz und richtig zu fassen“. Luther stellte diesem Vorhaben ein übles Prognostikon: „er wird vergebens arbeiten“, und in der That scheint eine Publication nach dieser Richtung unterblieben zu sein. Dagegen besitzen wir eine ziemliche Anzahl gedruckter Rechtsgutachten (Consilia) von F. Es wird eine Sammlung von solchen Lips. 1596 fol. erwähnt, die uns zu sehen nicht gelang; dagegen sind wir in den Questiones Hartmanni Pistoris, in der großen Consiliensammlung Laurenz Kirhoff’s und in den Consilia illustrium (Francof. 1603) nicht selten auf Arbeiten von F. gestoßen. Ein Brief von F. an G. Spalatin vom 16. November 1531 über den Namen des Weichbildes findet sich im 2. Band von Weller, Altes und Neues etc., abgedruckt. F. starb am 6. April 1554 und liegt begraben zu St. Nicolai in Leipzig. Eine Tochter von ihm, Barbara, war verheirathet mit seinem Nachfolger im Ordinariat der Leipziger Juristenfacultät, Modestinus Pistoris.

Vgl. (v. Gerber) Die Ordinarien der Juristenfacultät Leipzig (Gratulationsschrift zu v. Wächter’s fünfzigjährigem Professorenjubiläum 1869), S. 28. Muther, Zur Geschichte der Rechtswissenschaft, S. 151 f.