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ADB:Feßmaier, Johann Georg von

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Artikel „Feßmaier, Johann Georg von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 727, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fe%C3%9Fmaier,_Johann_Georg_von&oldid=- (Version vom 31. Oktober 2024, 23:53 Uhr UTC)
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Feßmaier: Johann Georg v. F., Staatsrechtslehrer und baierischer Beamter, geb. 12. Jan. 1775 zu Stauferbuch in der Oberpfalz, † 27. März 1828 zu München. F. studirte zu Amberg und Ingolstadt, wurde am 22. Mai 1797 Licentiat der Rechte, bei welcher Gelegenheit er der Facultät seine erste größere Arbeit „Versuch einer pragmatischen Staatsgeschichte der Oberpfalz“ (1799–1801 in Druck erschienen, 2 Bände) vorlegte, am 21. Mai 1799 zum außerordentlichen und am 5. Dec. 1799 an Stelle und auf Empfehlung des zum Landesdirectionsrath beförderten Karl v. Hellersberg zum ordentlichen Professor der Rechte an der Hochschule zu Ingolstadt ernannt. Er lehrte baierisches Staatsrecht und daneben auch baierische Geschichte und historische Hülfswissenschaften und verfaßte für jede dieser Materien eigene Lehrbücher. Als Hellersberg 1804 in die akademische Laufbahn zurückkehrte, wurde F. als wirklicher Landesdirectionsrath angestellt. Als Respicient der städtischen Verfassungen hatte er auch das Stadtcommissariat der Haupt- und Residenzstadt München zu versehen und fand in den verhängnißvollen Kriegsjahren mehrfach Gelegenheit, sich durch Gewandtheit und Geistesgegenwart auszuzeichnen. Am 25. August 1808 wurde er zum Kreisrath, am 14. Febr. 1815 zum Oberfinanzrath bei der Steuer- und Domänensection, am 12. März 1817 zum Rath im Finanzministerium befördert. Bis zu seiner 1826 erfolgten Quiescirung war er auch Mitglied der für gemischte Rechtsgegenstände aufgestellten Staatsrathscommission. Noch in seinen letzten Lebensjahren war er schriftstellerisch thätig und seine Arbeiten zeichnen sich durch Gewissenhaftigkeit der Forschung und Zuverlässigkeit aller Angaben vortheilhaft aus. Es seien hier noch hervorgehoben: „Grundriß des baierischen Staatsrechts“ (wegen der präcisen Mittheilungen über die ältere Litteratur für alle einzelnen Episoden und Fragen auch heute noch werthvoll), 1801; „Geschichte von Baiern“ (von K. H. v. Lang im Hermes, Jahrgang 1827, S. 34 günstig beurtheilt), 1804; „Stephan der Aeltere, Herzog in Baiern“, 1817 etc.

Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrgang 1828, II. Theil, S. 931; Jahrgang 1829, I. Theil, S. 10.