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ADB:Friedrich Wilhelm (Fürst von Nassau-Weilburg)

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Artikel „Friedrich Wilhelm, Fürst zu Nassau-Weilburg“ von Ludwig Götze in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 568–569, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_Wilhelm_(F%C3%BCrst_von_Nassau-Weilburg)&oldid=- (Version vom 18. November 2024, 20:20 Uhr UTC)
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Friedrich Wilhelm, Fürst zu Nassau-Weilburg (ebenfalls walramischen Stammes), Sohn des Fürsten Karl Christian, Feldmarschalls des oberrheinischen Kreises, holländischen Generals und Gouverneurs von Maestricht, und der Prinzessin Karoline, Tochter des Prinzen Wilhelm IV. von Oranien-Nassau, war geb. am 25. Oct. 1768 im Haag und starb am 9. Jan. 1816 in Folge eines unglücklichen Sturzes von der Treppe im Schlosse Weilburg. Als Erbprinz stand er ebenfalls in holländischen Diensten und folgte seinem Vater 1788 in der Regierung, nachdem er sich kurz zuvor mit Louise Isabelle Alexandrine Auguste, Erbtochter des Grafen Georg Wilhelm von Sayn-Hachenburg und Burggrafen zu Kirchberg, verheirathet hatte. Die Regierungszeit beider Fürsten, welche fast gleichzeitig aus dem Leben schieden, kennzeichnet sich durch die bedeutsamsten Veränderungen in der äußeren und inneren Gestaltung der nassauischen Lande. Im J. 1799 erfolgte durch Erbschaft der Anfall der Grafschaft Sayn-Hachenburg, indem der Schwiegervater Friedrich Wilhelms in jenem Jahre mit Tode abging. Durch Aussterben der Seitenlinie Saarbrücken-Saarbrücken hätten freilich schon im J. 1797 dem Fürsten Karl Wilhelm von Nassau-Usingen die linksrheinischen Besitzungen des Hauses, Saarbrücken, Saarwerden, Ottweiler etc., soweit sie nicht zu Weilburg gehörten, zufallen müssen; aber schon im J. 1792 war nicht allein der vorletzte Fürst von Saarbrücken, Ludwig, von der französischen Revolutionsarmee vertrieben, sein Schloß verbrannt, sein Land der französischen Republik einverleibt worden, sondern es war auch der General Custine in Weilburg eingerückt, hatte dort eine namhafte Contribution aufgelegt und allerlei Gewaltthätigkeiten begangen. Es blieb also bezüglich des Fürstenthums Saarbrücken lediglich bei den Ansprüchen, da die gesammten linksrheinischen Lande in Folge des Congresses zu Rastatt und des Friedens von Luneville definitiv an Frankreich kamen. In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Febr. 1803 empfingen die beiden Fürsten als Entschädigung zusammen 52 Meilen mit 129000 Einwohnern, und zwar der Fürst von Nassau-Usingen bedeutende Theile von Kurmainz, ferner Theile von Kurpfalz, Kurköln, mehrere hessische Aemter, die Grafschaft Sayn-Altenkirchen etc. Die Hauptentschädigungen für Nassau-Weilburg bestanden in den rechtsrheinischen Besitzungen von Kurtrier. Im J. 1806 traten die Fürsten F. A. und F. W. dem Rheinbunde bei, während der Prinz von Oranien-Nassau seinen Beitritt standhaft verweigerte und in Folge dessen seine sämmtlichen deutschen Besitzungen verlor. Zufolge des § 6 der Rheinbundsacte, worin es heißt: „Le chef de la maison de Nassau prendra le titre Duc“, nahm Fürst F. A. den Herzogstitel an, und da er ohne männliche Nachkommen, überdies bereits 68 Jahre alt war, und nach dem Rechte der Erbfolge seine Lande an die weilburgische Linie fallen mußten, so vereinigte er seine Lande mit dem des Fürsten F. W. dergestalt, daß nur ein Ministerium, eine Staatscasse, eine Gesetzgebung, eine Militärverfassung, ein Gerichtshof für die beiden oberen Instanzen vorhanden war, während die inneren geringeren Angelegenheiten jeder in seinem bisherigen Bezirk allein besorgte. Sie traten von ihren Besitzungen an Frankreich Castel und Kostheim gegenüber von Mainz und an das neugeschaffene Großherzogthum Berg die Aemter Deuz, Vilich und Königswinter ab, wogegen sie durch die Mediatisirung einer Anzahl kleiner Fürsten und Reichsritter einen solchen Zuwachs empfingen, daß das nunmehrige Herzogthum Nassau ein Gebiet von 103 Meilen mit nahezu 270000 Einwohnern umfaßte. Als Rheinbundstruppen fochten nun die nassauischen Regimenter unter französischem Commando gegen Spanien und Rußland. Nach der Schlacht bei Leipzig sagten sich die [569] Fürsten von Napoleon los und schlossen sich durch den Vertrag von Frankfurt im November 1813 dem Bunde zur Befreiung Deutschlands an. Zugleich empfing der Prinz von Oranien seine deutschen Lande, wenn auch mit einigen Veränderungen, und der Kurfürst von Hessen die von einer besonderen französischen Administration verwaltete Niedergrafschaft Katzenelnbogen zurück. Am 31. Mai 1815 trat jedoch Oranien in Wien seine deutschen Besitzungen an Preußen ab, welches davon an demselben Tage die Fürstenthümer Dillenburg, Hadamar, Diez, einen Theil von Siegen und die Grafschaft Westerburg an das Herzogthum Nassau überließ, wogegen dieses die Besitzungen am Rhein von Ehrenbreitstein bis Deuz hinab und die an die Nordwestgrenze gelegenen Districte an Preußen abtrat. In einem Separatartikel desselben Vertrages versprach Preußen, falls es von Hessen-Kassel die Abtretung der Niedergrafschaft Katzenelnbogen erlangen würde, diese gegen den reservirten Theil des Fürstenthums Siegen und die Aemter Neunkirchen, Burbach und Atzbach an Nassau abzutreten, was aber erst einige Monate nach dem Tode der beiden Fürsten (17. Oct. 1816) erfolgte. Erst da empfing das Herzogthum Nassau nach mancherlei Wandlungen diejenige Gestalt, die es bis zu seiner Einverleibung in den preußischen Staat behalten hat. Aus der inneren Verwaltung ist noch hervorzuheben die im J. 1812 erfolgte Aufhebung der Leibeigenschaft und aller Dienste und Abgaben, die damit zusammenhingen. Im J. 1814 gaben die beiden Fürsten dem Herzogthume eine landständische Verfassung, die aber bei ihren Lebzeiten nicht in Wirksamkeit trat; vielmehr erfolgte die erste Berufung des Landtags erst 1818. Dagegen war der Ausbau des Verwaltungsorganismus bei ihrem Tode im wesentlichen vollendet. Nachfolger in der Regierung war Herzog Wilhelm, Friedrich Augusts Sohn.

Annalen des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung Bd. X. Vogel, Beschreibung des Herzogthums Nassau. Handschriftl. Material des Staats-Archivs zu Idstein.