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ADB:Friedrich Franz I.

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Artikel „Friedrich Franz I.“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 558–560, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_Franz_I.&oldid=- (Version vom 20. November 2024, 14:35 Uhr UTC)
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Friedrich Franz I., Herzog, seit 17. Juni 1815 Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, geb. am 10. Decbr. 1756, succedirte seinem Oheim, dem Herzoge Friedrich, am 24. April 1785. Er trat dem im J. 1786 zum Schutze [559] der Selbständigkeit Baierns gestifteten Fürstenbunde bei und erreichte 1787 von Preußen die Herausgabe der letzten vier seit 1731 verpfändeten mecklenburgischen Aemter für die Summe von 172,000 Thlr. Gold. Durch den Erbvergleich vom 12. Mai 1788 beendigte er die Zwistigkeiten, welche seit 1758 mit der Stadt Rostock schwebten. Diese erkannte die fürstliche Landeshoheit rein an und erhielt dafür die nach Bützow verlegte Universität zurück. 1789 bestätigte der Herzog den Vergleich der Ritterschaft bezüglich der Anerkennung des sogenannten alten Adels (Indigenats), dessen Erwerbung durch hundertjährige Ansässigkeit im Lande und seiner ausschließlichen Theilnahme an den Landesklöstern etc. Durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803 erwarb Mecklenburg-Schwerin die sogenannten Lübecker Hospitaldörfer im Lande und eine immerwährende Rente von 10000 Gulden aus der Rheinschifffahrt, wogegen es u. A. seinen Ansprüchen an den Priwal entsagte; am 26. Juni dieses Jahres erwarb der Herzog für 1,250,000 Thlr. Hamb. Banco die durch den westfälischen Frieden an Schweden gelangte Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Aemtern Poel und Neukloster zum vollen unbeschränkten Besitz, jedoch mit der Bestimmung, daß Schweden nach 100 Jahren gegen Rückzahlung jener Summen mit Zins und Zinseszins zu 3 Procent jene Landestheile wieder einlösen darf. Zugleich entsagte Schweden seinen Ansprüchen an den Warnemünder Zoll. An den Kriegen gegen Frankreich betheiligte sich Mecklenburg anfangs nicht, da es nach dem Zusatzvertrage vom 17. Mai 1795 zum Baseler Vertrage zu den neutralen Staaten gehörte. Noch während des dritten Coalitionskrieges im Jahr 1805 blieb das Land im Uebrigen neutral, gestattete jedoch die Durchzüge der schwedischen und russischen Truppen im December d. J., sowie im Februar und März 1806 und ihre Verpflegung auf Grund abgeschlossener Conventionen gegen baare Zahlung. Erst nach der Schlacht bei Jena am 14. Octbr. 1806 drangen flüchtige preußische Truppen in das Land, verfolgt von Bernadotte, Soult und Murat, darunter das von Blücher befehligte Corps, welches über Waren, Goldberg und Schwerin nach Lübeck zog und in dessen Nähe beim Dorfe Ratkau am 7. November die Waffen strecken mußte. Am demselben Tage schlug Savary die Preußen unter Usedom bei Wismar. Die Franzosen zogen sich zwar gegen Ende November aus Mecklenburg nach Berlin und Stettin zurück, aber nicht bevor sie das Land gründlich verwüstet und ausgesogen hatten (29. Bulletin vom 9. November). Am 27. Novbr. langte dann eine Note des Ministers Bourienne in Schwerin an, daß Frankreich das Land, weil es dessen Feinden Vorschub geleistet, nicht ferner als neutral anerkenne; an demselben Tage rückte der General Michaud von Hamburg aus in das westliche Mecklenburg ein und am 28. November nahm er auf Mortier’s Befehl das schwerinische Land für den Kaiser der Franzosen in Besitz. Am 13. December traf der Brigadegeneral Laval als Gouverneur in Schwerin ein und nahm die Collegien in Eid; am 8. Januar 1807 begab sich der Herzog mit seiner Familie nach Altona unter dänischen Schutz. Erst nach dem Abschluß des Waffenstillstandes zwischen Frankreich und Rußland am 21. Juni 1807 erreichte der Kaiser Alexander bei seiner Zusammenkunft am 27. Juni mit Napoleon die Wiedereinsetzung des Herzogs in seine Staaten, welche am 6./7. Juli erfolgte und im Tilsiter Frieden vom 9. Juli ratificirt wurde. Am 11. zog der Herzog wieder in Schwerin ein; am 22. März 1808 trat er gezwungen dem Rheinbunde bei, zu welchem das Land 1900 Mann stellen mußte. Auf dem ständischen Convocationstage im September 1808 wurde die zwischen Fürsten und Ständen von jeher streitige Administrationskostenfrage (seit dem Erbvergleich von 1755 hatten die Landesherrn die Kosten der Landesadministration principiell aus den Revenuen der Domänen zu tragen) dahin gelöst, daß die Ritterschaft der Steuerfreiheit der einen Hälfte ihrer Hufen entsagte, zur Bestreitung [560] der außerordentlichen Bedürfnisse eine allgemeine Schuldenabtragscasse errichtet und die Administrationskosten auf das Land übertragen wurden, wogegen der Herzog den Fortbestand des Erbvergleichs anerkannte. 1809 unternahm Schill seinen Zug von Dömitz aus durch Mecklenburg, 1810 wurde die Grenze des Landes mit französischen Douaniers belegt; am 12. März 1812 rückte das schwerinsche Rheinbundscontingent, 1665 Mann und 49 Officiere, unter dem General von Fallois mit den französischen Truppen Davoust’s, welche ihren Weg durch Mecklenburg nahmen, zum russischen Kriege aus. Nach der Niederlage der Franzosen in Rußland sagte sich F. F., als der erste deutsche Fürst, am 14. März 1813 vom Rheinbunde los und rief am 25. März zu den Waffen auf. Schon am 28. März traf das mecklenburgische Grenadierbataillon bei Tettenborn vor Hamburg ein und blieb bis zum Waffenstillstande vom 4. Juni bei ihm. nach Ablauf desselben am 16. August hatte Mecklenburg 2700 Mann reguläre Truppen, außerdem die Landwehr und den Landsturm, gerüstet; erstere wurden der Division des Generals Vegesack zugetheilt. Indessen drang Davoust in das westliche Mecklenburg ein, bemächtigte sich der Städte Schwerin und Wismar und zwang den Herzog zur Flucht nach Rostock und weiter nach Stralsund. Erst in Folge der Schlacht bei Großbeeren (23. August) räumten die Franzosen am 2./3. September das Land; nach der Schlacht bei Leipzig drangen die Mecklenburger mit den Schweden nach Holstein vor, wo sie bis zum Kieler Frieden am 15. Januar 1814 weilten. Hierauf machten sie den Zug nach Frankreich mit, ebenso den zweiten Feldzug des J. 1815, beide Male vom Erbprinzen Friedrich Ludwig († 29. Novbr. 1819) geführt. Auf dem Wiener Congresse ließ F. F. durch seinen Minister von Plessen die Wiederherstellung des deutschen Kaiserreichs lebhaft befürworten. Am 17. Juni erhielten beide mecklenburgische Fürsten die großherzogliche Würde, im deutschen Bunde Schwerin die 13. Stelle mit 2 Stimmen, von der Kriegsentschädigung 2,150,000 Francs. Nach dieser Kriegszeit führte F. F. die innere Ordnung des Landes, auf die er von Beginn seiner Regierung an sein Auge gerichtet, in solcher Weise weiter, daß er sich dadurch ein dauerndes Gedächtniß gestiftet hat. Namentlich das Landschulwesen, die bäuerlichen Verhältnisse, die Regelung der Geld- und Creditverhältnisse durch Hypothekenordnungen, die Verbesserung der Rechtspflege, des Medicinalwesens, der Communicationsmittel etc. sprechen hiefür. Am 24. April 1835 feierte er sein 50jähriges Regierungsjubiläum und starb am 1. Febr. 1837.