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ADB:Friedrich III. (Erzbischof von Magdeburg)

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Artikel „Friedrich, Erzbischof von Magdeburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 548–549, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_III._(Erzbischof_von_Magdeburg)&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 07:58 Uhr UTC)
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Friedrich, Erzbischof von Magdeburg, ein geborener Graf von Beichlingen, wurde, obwol er, wie chronikalische Aufzeichnungen angeben, ein Laie war, einstimmig vom Domcapitel als Nachfolger Günther’s gewählt (19. April 1445). Durch Günther’s fehdelustige und verschwenderische Regierung war das Erzstift in große finanzielle Bedrängniß gerathen, viele seiner Besitzungen verpfändet, dazu die Zucht in Kirchen und Klöstern verwildert. Des neuen Erzbischofs Sorge war, nach allen diesen Richtungen hin Wandel zu schaffen. In einer mit dem Domcapitel abgeschlossenen Capitulation (15. Sept. 1444) verpflichtete er sich, die ihm obliegenden Amtspflichten selbst zu verrichten, Kirchen und Klöster zu reformiren, seines Vorgängers Schulden abzutragen, alle veräußerten Rechte und Besitzungen nach Kräften wieder an das Erzstift zurückzubringen und ohne des Domcapitels Genehmigung keinen Schritt von Wichtigkeit thun zu wollen. F. gehört zu den besten Magdeburger Erzbischöfen. Obwol nicht zum geistlichen Stande erzogen, verwaltete er sein geistliches Amt mit großer Gewissenhaftigkeit und ließ sich auch die Förderung der weltlichen Interessen des Erzstifts sehr angelegen sein. Durch Sparsamkeit und bessere Wirthschaft wurden die Einkünfte vermehrt, die Pfandstücke eingelöst und der weltliche Besitzstand des Erzstifts erweitert. Ihm gelang (1449) der schon von seinem Vorgänger angebahnte Ausgleich mit Brandenburg, wonach er allen, aus dem Lehnsauftrage der Altmark an den Erzbischof Ludolf herrührenden Ansprüchen auf die Schlösser und Städte Gardelegen, Salzwedel, Calbe a. d. Milde, Arneburg, Osterburg, Tangermünde, Stendal, Seehausen, Bambissen, die Neustadt Brandenburg, Plauen und der Zauche, sowie der Lehnsherrschaft über Wernigerode für immer entsagte und dagegen vom Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg und dessen drei Brüdern alle ihre Rechte auf Wolmirstedt, Möckern, Jerichow, Sandau etc. nebst der Lehnsherrschaft über Wolfsburg abgetreten erhielt. Dadurch [549] hörte die seit 1196 zwischen dem Erzstifte und der Mark bestandene Lehnsverbindung zum Segen beider Theile auf. – Im Gegensatz zu seinem kriegerisch gesinnten Vorgänger suchte F. allen Fehden möglichst auszuweichen. Nur im J. 1455 kam es zu einem Zuge gegen den Herzog von Lüneburg. Die Lüneburger Mannschaft hatte Raubzüge in das Magdeburgische unternommen. Als die Klagen des Erzbischofs bei Herzog Friedrich keinen Erfolg hatten, zog ersterer, von der Stadt Magdeburg unterstützt, in das Lüneburgische, das Land mit Raub und Brand verheerend, während andererseits die Lüneburger sich durch Gefangennahme Magdeburger Bürger rächten. Ein zu Helmstädt angesetzter Tag legte diese Zwistigkeiten bei. Der Abschluß des Vertrags zwischen Erzbischof F. und Herzog Bernhard, dem Sohne Herzog Friedrichs, kam aber erst 1458 zu Stande. Auch durch Errichtung eines Landfriedens mit den Bischöfen von Halberstadt und Hildesheim (1447), der später erneuert wurde (1458), suchte er seinem Lande den Frieden zu sichern. – Eine weitere Sorge von ihm war der Reformation der Klöster zugewandt. Hierin wurde er von dem gelehrten Domherrn Dr. Tacke und dem Propst Johann Busch aus Hildesheim unterstützt. Den größten Widerstand fand die beabsichtigte Reformation bei den Bettelmönchen, der aber durch die Energie des Erzbischofs gebrochen wurde. Nach einer gleichzeitigen Chronik gab es damals in ganz Deutschland kein Stift, in dem die Klöster so gut reformirt gewesen als im Erzstift Magdeburg. – Mit den beiden Hauptstädten des Erzstifts, Magdeburg und Halle, war sein Verhältniß im wesentlichen ein friedliches. In Magdeburg fehlte es freilich nicht an einer unschicklichen Demonstration gegen ihn, auch mit Halle drohten durch das Auftreten des damals mächtigen Stadthauptmann Henning Strobart Zerwürfnisse, die aber durch dessen Verweisung aus der Stadt (1454) beseitigt wurden. Andere Streitigkeiten mit der Stadt Magdeburg hinsichtlich der Heermesse, der Kornverschiffung, der Erhebung des Wegepfennigs, des Brückgeldes etc. wurden durch besonderen Vertrag beigelegt (1463). – Erzbischof F. starb am 11. Nov. 1464.

Chron. Magdeburg. bei Meibom II. 359–365. – Magdeb. Schöppenchronik (= Städtechroniken Bd. VII.) S. 384 ff. – v. Dreyhaupt, Beschreib. des Saalkreises I. 125–154. – Sagittarius bei Boysen IV. 117–132. – Riedel, Cod. Dipl. Brandenb. an verschiedenen Stellen. – Lenz, Diplom. Stifts- und Landeshist. von Magdeburg, S. 420 ff.