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ADB:Füeßlin, Julius August

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Artikel „Füeßlin, Julius August“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 176–177, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:F%C3%BCe%C3%9Flin,_Julius_August&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 23:58 Uhr UTC)
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Füeßlin: Julius August F., ein um das Gefängnißwesen hochverdienter Mann. Geboren am 7. Aug. 1815 zu Freiburg i. Br., studirte er in Heidelberg und Freiburg und wandte sich dem ärztlichen Berufe zu. Nachdem er eine Zeitlang Militärarzt gewesen, wurde er 1847 zum Hausarzte bei dem neuen Männerzuchthause zu Bruchsal ernannt. Mit dem Bau und der Einrichtung dieses großartigen Gefängnisses war das Zellensystem in Baden zur Geltung gebracht worden, ein System, über dessen Werth sich zu jener Zeit in und außerhalb Deutschlands ein tiefgreifender Meinungskampf entspann. Mit der [177] vollen Begeisterung eines dem Wohle der Menschheit und insbesondere der Hebung und Besserung der verkommenen Glieder zugewendeten Herzens, widmete er sich, nach Erkennung des hohen Werths des Einzelhaftsystems, der Vertheidigung und Verbesserung dieses Systems gegenüber den vielen Gegnern desselben, unterstützt hierin durch den damaligen Referenten im Justizministerium, Dr. v. Jagemann. 1851 zum Vorsteher der Anstalt ernannt, hatte er Gelegenheit für die Abänderung einzelner Bestimmungen des Strafgesetzes zu wirken und im regsten Verkehre mit zahlreichen, die Anstalt besuchenden Deputationen auswärtiger Regierungen und für das Gefängnißwesen sich interessirender Männer seine Erfahrungen praktisch zu verwerthen. Einer erfolgreichen Thätigkeit stellten sich aber, wie dies so oft zu geschehen pflegt, eine Menge in den Verhältnissen der Anstalt gelegener und besonders dadurch bedingter Behinderungen entgegen, daß die Ansichten einzelner Hausbeamten über die Strafzwecke, wie über die erforderliche Durchführungsweise der Einzelhaft von den seinigen vielfach abwichen und in maßgebenden Kreisen getheilt wurden. So reifte denn der Entschluß, sich wieder dem ärztlichen Berufe zu widmen und ward ihm, unter Ernennung zum Medicinalrath, 1858 die Stelle eines großherzoglichen Amtsarztes in Baden-Baden übertragen. Für seine thätigen Bemühungen um die Wohlfahrt der Stadt, Vermehrung und Verbesserung der Kuranstalten durch Ertheilung des Ehrenbürgerrechts geehrt, wie früher durch viele Orden für seinen unermüdlichen Eifer bei Leitung des Bruchsaler Zellengefängnisses, starb er, allgemein geliebt und verehrt, am 21. Mai 1866. Die Wittwe schenkte die hinterlassene Bibliothek der Bruchsaler Anstalt und widmete 500 Fl. zu einer Stiftung für entlassene Strafgefangene (Füeßlin-Stiftung). – Die Anschauungen Füeßlin’s sind ausgeführt in seinen verdienstvollen Schriften: „Die Beziehungen des neuen badischen Strafgesetzes zum Pönitentiarsystem“, 1853. – „Das neue Männerzuchthaus Bruchsal nach dem System der Einzelhaft in seinen baulichen Einrichtungen“, 1854. – „Die Einzelhaft nach fremden und sechsjährigen eigenen Erfahrungen“, 1855. – „Die neuesten Verunglimpfungen der Einzelhaft“, 1861. – „Die Grundbedingungen jeder Gefängnißreform im Sinne der Einzelhaft“, 1865.

Vgl. Ekert, Blätter f. Gefängnißkunde, 2. Bd. (1867), S. 383–386; Holtzendorff’s Allg. D. Strafrechtszeitung, 1867, S. 51–54. – v. Weech, Bad. Biographien, I. 271.