ADB:Georg (Graf von Württemberg-Mömpelgard)
Heinrich von Würtemberg-Mömpelgard. Von seinem älteren Bruder Ulrich, welcher zur Nachfolge im Herzogthume Würtemberg selbst gelangte, erhielt er den 22. Juni 1513 für den Fall des Todes seines Vaters († 1519) und seiner Mutter († 1521), die diesen letzteren eingeräumten elsässischen Besitzungen des würtembergischen Hauses Horburg, Reichenweiher und Bilstein zugewiesen. Nach der Vertreibung seines Bruders aus Würtemberg durch den schwäbischen Bund im J. 1519 hielt G. sich meist zu Straßburg auf und war eifrig bemüht, die Rechte seines Hauses zu wahren, bekam übrigens den 2. September 1526 von Ulrich Mömpelgard mit zugehörigen Herrschaften in Form eines Scheinverkaufs und unter Vorbehalt der Wiederlosung eingeräumt, wurde auch, nachdem der Herzog im J. 1534 sein Land wieder erobert, dessen Statthalter in Mömpelgard, bis ihn Ulrichs Sohn Christoph im J. 1542 in diesem Amte ablöste. Ums J. 1530 zur evangelischen Confession übergetreten nahm er Dienste bei den schmalkaldischen Bundesgenossen und verfiel deshalb nach dem für die letzteren unglücklichen Ausgange des Kriegs von 1546–47 in die kaiserliche Acht, aus welcher er nach mehreren Jahren wieder befreit wurde. Durch Vertrag vom 4. Mai 1553 überließ ihm Herzog Christoph namentlich die Grafschaft Mömpelgard nebst den dazu gehörigen und den schon genannten elsässischen Herrschaften als Secundogenitur und veranlaßte auch den bereits 57jährigen Grafen im J. 1555 zur Vermählung mit der 19jährigen Barbara, Tochter des Landgrafen Philipp des Großmüthigen von Hessen. Der zweite Sohn aus dieser Ehe, Friedrich (s. Bd. 8 S. 45), pflanzte, nachdem Herzog Christoph’s Sohn und Nachfolger, Herzog Ludwig, kinderlos verstorben, allein den würtembergischen Mannsstamm fort. – Graf G., ein frommer Fürst, war selbst geistlicher Dichter.
Georg, Graf von Würtemberg-Mömpelgard, geboren zu Hohenurach am 4. Februar 1498, gestorben zu Kirkel bei Zweibrücken am 17. Juli 1558, zweiter Sohn des Grafen- Vgl. Chr. Fr. v. Stälin, Wirtemb. Geschichte, 4. S. VII. 90. 199. 324. 334. 382. 484 ff. 490 ff.